Lottogewinn > Grundsicherung zurückzahlen?

Hallo,

wie es die Überschrift schon sagt: Rein hypothetisch
angenommen
ein dauerhaft erwerbsunfähig Erkrankter, der z.B. 42 Jahre alt
ist und seit 14 Jahren GruSi gem. SGB XII bezieht, gewinnt 231
Mio. EUR im Lotto. Muss er die bezogenen Leistungen
zurückzahl-
en?

so hohe Lottogewinne gibt es, glaube ich, nicht mal hypothetisch, aber ein hohes Einkommen und Vermögen bewirkt natürlich, dass die Bedürftigkeit wegfällt.

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/12/index.php?..

Zurückzahlen muss man für die vergangenen Jahre nichts, es sei denn, man hat Leistungen als Darlehen erhalten.

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/12/index.php?..

Für die Zukunft würde der Bewilligungsbescheid widerrufen.
Wenn der Vermögenszufluss nicht gemeldet wird, könnte natürlich das danach zu Unrecht erhaltene Geld zurückgefordert werden.

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/12/index.php?..

Gruß
cosis