Mutter krank - Vater muß Urlaub nehmen ?

Hallo,

ich hab da mal eine Frage: meine Frau war 2 Tage krank und ich habe 2 Arbeitstage lang die Versorgung unserer 3 Kinder (3, 5, 8 Jahre) übernommen und konnte somit nicht in die Arbeit.

Nun ist es ja so, daß man für die Betreuung kranker Kinder Anspruch auf „Freistellung von der Arbeit“ hat. Wie ist das, wenn die Mutter „ausfällt“ ?

Danke, Hans.

Eigene Erfahrung:

Die Mutter soll sich wegen Krankheit vom Arzt eine Haushaltshilfe verordnen lassen. Die bist dann Du. Du nimmst dann unbezahlten Urlaub und läßt Dir den Netto-Verdienstausfall (falls Du Besserverdiener bist, nur bis zu einer gewissen Grenze) von Eurer Krankenkasse ersetzen.

Gruß abi

P.S.: Keine Ahnung, ob das so auch noch nach der Gesundheitsreform geht. Außerdem kann es sein, daß manche Krankenkassen sich ein bißchen quer stellen. Also vorher nachfragen.

Hallo Hans,

ich kann dir leider nicht sagen, wie es heute ist, aber zumindest früher war es so, daß eine „einfache“ Krankheit nicht ausreicht, um eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse zu bekommen. Diese Leistung gab es nur dann, wenn die Mutter z.B. im Krankenhaus lag, oder aber ein Krankenhausaufenthalt grundsätzlich nötig war, die Frau sich aber entscheidet, sich zu Hause pflegen zu lassen. Ein gutes Beispiel ist dabei die ambulante Entbindung.

Ist auch irgendwie verständlich, denn ansonsten würde das sicherlich überhand nehmen.

Leider ist es so, daß man als nicht berufstätige Mutter ziemlich angeschmiert ist, wenn es einem schlechtgeht. Krankschreiben wie bei einem Arbeitnehmer geht nämlich nicht, zumindest nicht mal eben für 2 Tage. Ungerecht, aber eben vom Gesetz her so geregelt.

Wie gesagt, so war es noch vor einigen Jahren, ich glaube nicht, daß sich daran viel geändert hat.

Viele Grüße,
Doro

Hallo Hans,

jedes Kind kann bei Krankheit 10 Tage „auf gelben Schein“ von den Eltern versorgt werden (das kann einer sein, oder beide können es sich teilen) und zwar dann, wenn sonst keiner zur Betreuung zur Verfügung steht. Wenn die Mutter ausfällt, musst du also die Versorgung übernehmen. Dafür brauchst du aber einen „gelben Schein“ der vom Kinderarzt ausgefüllt wird auf dem steht, dass kein anderer die Versorgung übernehmen kann. Ich nehme an, dass du auch einen Nachweis über die Krankheit deiner Frau brauchst.
Ob das nachträglich möglich ist, dazu kann ich dir leider nichts sagen.

Viele Grüße

gipsy

Leider bekommt man so schnell keine Haushaltshilfe. Das ist das Problem. Es bleib einem ja nichts anderes übrig als zu Hause zu bleiben. Eine Krankheit ist nicht planbar. Das Problem ist, daß ich (als Vater) offensichtlich Urlaub nehmen muss, denn die Betreuungs-Tage erhält man ja nur, wenn ein Kind krank ist. Daß 3 Kinder im Alter von 3 bis 8 Jahren Betreuung brauchen, wenn die Mutter mit 40 Grad Fieber im Bett liegt, berücksichtigt offenbar keiner.

LG, Hans.

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Hallo Gipsy,

jedes Kind kann bei Krankheit 10 Tage „auf gelben Schein“ von
den Eltern versorgt werden (das kann einer sein, oder beide
können es sich teilen) und zwar dann, wenn sonst keiner zur
Betreuung zur Verfügung steht.

Das gilt dann, wenn das Kind krank ist, nicht aber wenn die Mutter erkrankt ist. Und auch dann nur, wenn ansonsten beide Elternteile berufstätig sind, wobei dann noch zu klären ist, wer ansonsten während der Berufstätigkeit das KInd versorgt.

Wenn die Mutter ausfällt, musst
du also die Versorgung übernehmen.

Dafür brauchst du aber
einen „gelben Schein“ der vom Kinderarzt ausgefüllt wird auf
dem steht, dass kein anderer die Versorgung übernehmen kann.

Einen gelben Schein vom Kinderarzt, wenn die Mutter krank ist? Wie soll das denn gehen?

Ich nehme an, dass du auch einen Nachweis über die Krankheit
deiner Frau brauchst.
Ob das nachträglich möglich ist, dazu kann ich dir leider
nichts sagen.

Kurioserweise muß man eine Haushaltshilfe in begründeten Fällen, und dazu gehört kein Schnupfen oder eine Erkältung der Mutter, sondern ein Krankenhausaufenthalt oder eine schwere Erkrankung, die eigentlich einen solchen erfordert, vorher beantragt werden.

Ich hab selbst drei Kinder, war zum Glück selten krank, aber selbst dann hätte ich keine Haushaltshilfe bekommen. Leider!

Gruß,
Doro

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Moin Hans,

Nun ist es ja so, daß man für die Betreuung kranker Kinder
Anspruch auf „Freistellung von der Arbeit“ hat. Wie ist das,
wenn die Mutter „ausfällt“ ?

Dies kann dir nur deine Krankenkasse zuverlässig beantworten, da es hier Spezialregelungen gibt, z.B. bei Krankenhausaufenthalt der Mutter.

Gruß
Marion

Hallo Hans,

Daß 3 Kinder im Alter von 3 bis 8 Jahren
Betreuung brauchen, wenn die Mutter mit 40 Grad Fieber im Bett
liegt, berücksichtigt offenbar keiner.

Genauso ist es, leider.

Gruß,
Doro

Falsch! 10 tage für jeden!
Hi!

jedes Kind kann bei Krankheit 10 Tage „auf gelben Schein“ von

Nö - die 10 Tage gelten je Elternteil (soweit gesetzlich versichert)!

LG
Guido

Hi!

Nach unseren Gesundheitsreformen bin ich nicht mehr sooo fit auf dem Gebiet!

Was sagt denn die Krankenkasse zum Thema Haushaltshilfe?

Eine Haushaltshilfe muss nicht zwangsläufig eine solche sein! Auch Du kannst den Part übernehmen, und Dir den Verdienstausfall von der Kasse (in Höhe Krankengeld - aber bei ein paar Tagen sollte das annehmbar sein) erstatten lassen.
Zumindest war das mal so!

Ich weiß nicht, ob mittlerweile überhaupt noch alle Kassen eine Haushaltshilfe finanzieren!

Frage doch mal im Versicherungsbrett nach (oder Günter Czauderna persönlich)…

LG
Guido

Hallo Doro,

ich rede nicht von Haushaltshilfe. Den gelben Schein vom Kinderarzt bekommt man für das Kind, natürlich nicht für die Mutter. Für die Mutter wohl von woanders her.

Viele Grüße

gipsy

Nicht ganz korrekt
Hallo Hans,

wir haben auch 3 Kinder, und ich hatte einmal das Pech, eine so schwere Grippe zu haben, dass ich nicht mehr aufstehen konnte (echte Grippe und hohes Fieber, keine Erkältung !).

Leider bekommt man so schnell keine Haushaltshilfe. Das ist
das Problem.

Wenn die Kinder noch sehr klein sind, wie damals bei uns, ist das auch nicht ganz einfach mit einer fremden Person…

Es bleib einem ja nichts anderes übrig als zu
Hause zu bleiben. Eine Krankheit ist nicht planbar. Das
Problem ist, daß ich (als Vater) offensichtlich Urlaub nehmen
muss, denn die Betreuungs-Tage erhält man ja nur, wenn ein
Kind krank ist.

Bei uns lief das so: Ich bekam (nur, weil ich danach fragte !) die Krankmeldung und vom Hausarzt eine Haushaltshilfe verschrieben. Diese Hilfe war dann mein Mann.

Dessen Urlaub war dann UNBEZAHLTER URLAUB, der Verdienstausfall wurde von der Krankenkasse übernommen, ich weiß aber nicht mehr, ob zu 100 % oder mit Abschlag.

Das Ganze ist mit vielen Formularen verbunden, außerdem bieten Hausärzte diesen „Service“ *ironischgrins* nicht von selbst an. Als Mutter ist man da ganz schön angeschmiert, kranke Mütter ohne Omaservice sind einfach nicht vorgesehen.

Daß 3 Kinder im Alter von 3 bis 8 Jahren
Betreuung brauchen, wenn die Mutter mit 40 Grad Fieber im Bett
liegt, berücksichtigt offenbar keiner.

Ich bin echt froh, dass meine Kinder inzwischen nicht mehr so ganz klein sind (jetzt zwischen 4 und 9 J. alt) und ich in der Kleinkind- und Babyzeit nie sehr krank war, bis auf diese Grippe. Leichtere Sachen steht man halt irgendwie durch…

Alles Gute und viele Grüße,

Inselchen

Hallo Gipsy,

ich rede nicht von Haushaltshilfe. Den gelben Schein vom
Kinderarzt bekommt man für das Kind, natürlich nicht für die
Mutter. Für die Mutter wohl von woanders her.

Das Kind ist aber nicht krank, dshalb eben auch keine Bescheinigung. Und als nicht berufstätige Mutter bekommst du allenfalls vom Arzt ein Attest, daß du absolut nicht einsatzfähig bist. Und selbstverständlich ist das dann eine Haushaltshilfe, auch wenn der Vater dieses übernimmt. Haushaltshilfe heißt ja nicht= fremde Person, die den Haushalt führt.

Bestes Beispiel:

Frau entbindet ambulant, hätte also im Grunde auch im Krankehaus bleiben können. Macht sie aber nicht, deshalb steht ihr für die Zeit, die sie früher nach Hause geht, eine Haushaltshilfe zu. In dem Fall kann der Vater unbezahlten Urlaub nehmen, die Krankenkasse übernimmt diese Kosten im Rahmen der Haushaltshilfe. Das war jetzt nur ein Beispiel.

Im Prinzip ist es dem Gesetzgeber nunmal wurscht, ob die Mama auf allen Vieren kriecht, zumindest so lange, wie sie das zu Hause macht. Und im Nachhinein eine Erstattung des Urlaubs, zumindest durch die Krankenkasse, durchzukämpfen, halte ich für aussichtslos.

Während meiner Tätigkeit bei einer Krankenkasse hab ich nicht einmal einen solchen Fall erlebt.

Gruß,
Doro

Nochmal ich,

wer lesen kann ist klar im Vorteil :-/
Die Kids sind ja gar nicht krank, sondern nur die Mutter.
Wenn die Kids krank sind darf der Vater ja sowieso.
Ich habe dazu jetzt mal gestöbert und verschiedenes gefunden.

Von meiner Schwester (arbeitet im öffentlichen Dienst im Personalbüro) weiß ich von einem Fall, wo der Vater auf gelben Schein die Betreuung der Kids übernehmen konnte (der wollte sich eigentlich Urlaub nehmen, aber das war nicht notwendig)

Andererseits habe ich im Net gefunden, dass man keinen Anspruch auf Krankengeld hat, z. T. aber auf unbezahlte Freistellung, wobei es z. T. auch da Zuschüsse von den Krankenkassen gibt. Das wird bei einigen Arbeitnehmergruppen auch durch den Tarifvertrag geregelt. Also kein einfaches Thema.

Viele Grüße

gipsy

Hallo Inselchen,

Bei uns lief das so: Ich bekam (nur, weil ich danach fragte !)
die Krankmeldung und vom Hausarzt eine Haushaltshilfe
verschrieben. Diese Hilfe war dann mein Mann.

So erging es mir auch einmal, während der Schwangerschaft. Allerdings mußt du dazu einen netten Hausarzt haben, den du auch aufsuchst WÄHREND du krank bist (macht man ja als Mutter meistens eh nicht), es muß eine wirklich schwere Erkrankung vorliegen, und nachträglich kann man das getrost vergessen.

Grüße,
Doro

Hallo Doro,

stimmt absolut. Ich mußte den Hausarzt zu einem Hausbesuch nötigen, und da sah er dann mit eigenen Augen, dass da noch drei Minis herumhüpften. Trotzdem mußte ich dann noch deutlich darauf hinweisen, dass leider keine Oma herbeifliegen würde *grmpf*.

Hätte ich nicht gewußt, dass es die Möglichkeit überhaupt gibt, wären wir ganz schön aufgeschmissen gewesen.

Der Arzt ist inzwischen übrigens (wegen anderer Vorkommnisse, hat also nichts mit dem o.g. Fall zu tun) mein EX-Hausarzt.

Meine jetzige Hausärztin hat selbst zwei Kinder und ist eher das Gegenteil - sie will mich fast schon zu einer Kur „nötigen“ *ggg*.

Viele Grüße,

Inselchen

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Inselchen,

Hätte ich nicht gewußt, dass es die Möglichkeit überhaupt
gibt, wären wir ganz schön aufgeschmissen gewesen.

Mal davon abgesehen, daß man doch wirklich sehr auf die "Spendierhosen des Arztes angewiesen ist. Da ja immer mehr gespart wird, wird sich auch der Hausarzt dreimal überlegen, was er für wen an Bescheinigungen ausstellt.

Meine jetzige Hausärztin hat selbst zwei Kinder und ist eher
das Gegenteil - sie will mich fast schon zu einer Kur
„nötigen“ *ggg*.

Dann hoffe ich mal für dich, daß der medizinische Dienst das im Falle eines Kurantrages genauso sieht. :smile:

Ich hatte Glück und durfte eine Kur machen, ist übrigens kein Zuckerschlecken und echt stressig mit drei Kindern (sollte es eine Mutter-Kind-Kur sein), aber das ist ja ein anderes Thema. :smile:

Viele Grüße,
Doro (die sich manchmal den Arbeitnehmerstatur mit gelbem Schein gewünscht hätte)

Anspruchsdenken
Moin Doro,

Kurioserweise muß man eine Haushaltshilfe in begründeten
Fällen, und dazu gehört kein Schnupfen oder eine Erkältung der
Mutter, sondern ein Krankenhausaufenthalt oder eine schwere
Erkrankung, die eigentlich einen solchen erfordert, vorher
beantragt werden.

Ich finde das nicht kurios sondern völlig korrekt.
Ich zahle jetzt schon horrende Krankenkassenbeiträge. Wie sollen die erst aussehen, wenn jeder Mensch der Kinder hat, sich eine Haushaltshilfe von der Krankenkasse bezahlen lässt, wenn er mal krank ist, nur weil der andere Erzeuger nichts von seinem bezahlten Urlaub opfern will ?

Immerhin sollten man vielleicht in diesem Zusammenhang auch mal bedenken, dass die Frau und die drei Kinder des Ausgangsposters vermutlich völlig kostenlos krankenversichert sind, sprich: für jede Behandlung dieser 4 Personen kommt bereits die Solidargemeinschaft auf. Das ich nun auch noch für seinen bezahlten Urlaub aufkommen soll, das will mir nicht so recht einleuchten.

Gruß
Marion

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Viele Grüße,
Doro (die sich manchmal den Arbeitnehmerstatur mit gelbem
Schein gewünscht hätte)

Sorry, sollte natürlich „Arbeitnehmerstatus heißen“.

Hallo Marion,

ich sehe darin kein Anspruchsdenken.

Mein Mann bezahlt als freiwillig Versicherter den Höchstsatz - mit weniger Gehalt wären drei Kinder ganz schön schwer zu finanzieren.

Wenn alles gutgeht, was wir mal hoffen, werden unsere Kinder alle auch einmal Krankenkassenbeiträge bezahlen - hoffentlich, gehen wir mal von einer guten Ausbildung und einem Arbeitsplatz aus. Dann sind wir beide, Du und ich, wohl noch immer Mitglied der (schrumpfenden) Solidargemeinschaft, Du profitierst also auch davon, dass ich drei Hintern abgewischt habe.

Theoretisch profitierst Du auch von den jetzigen Kindern, wenn Du einmal auf Pflege angewiesen bist. Ein Teil der Kinder von heute wird (hoffentlich) im Bereich Altenpflege tätig sein - DER Wirtschaftszweig in 20 Jahren, viele alte Menschen ohne eigene Kinder.

Deine Rente wirst Du vermutlich selbst verdienen, dieses Argument erspare ich uns jetzt mal :wink:

Ich dagegen profitiere jetzt gerade von dem Luxus, mit einem Teilzeitjob und drei kleinen Kindern gemütliche Tage zu verbringen :wink:.
Ich bin braungebrannt, erholt, langweile mich schon fast…

Wenn ich einen schweren Schnupfen o.ä. habe, bekomme ich nicht, wie meine kinderlosen Freundinnen oder diverse Männer einen gelben Schein und kuriere mich aus. Ich lasse höchstens mal einen Elternabend sausen. Ich genieße nicht Urlaub, schon gar nicht 6 Wochen, sondern habe meine „Arbeitgeber“ immer dabei, und das noch einige Jahre.

Da erwarte ich von der Solidargemeinschaft durchaus, dass sie bei echten Krankheiten einspringt.

Es ist übrigens so oder so eine besch*** Lage, wenn man als Mutter mehrerer Kinder krank ist, denn je nach Job des Vaters kann der auch nicht immer so einfach mal Urlaub nehmen, egal ob bezahlt oder unbezahlt.

Es grüßt Dich

Inselchen

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