Hi!
Mit (vorläufiger) Absegnung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz ist in D seit dem 12.März 2004 die Polygamie erlaubt (Az. 10 A 11717/03. OVG ).
Der Fall:
Ein Iraker heiratete im Irak 1977 seine erste, 1990 seine zweite Frau. Das ist im Irak erlaubt.
1996 kam der Mann nach D und wurde als Konventionsflüchtling anerkannt. 1999 reisten seine beiden Frauen ein. Im Juni 2001 wurden beide Ehen vom Amtsgericht Ludiwgshafen als rechtsgültig anerkannt. Für die erste Ehefrau wurde eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis ausgestellt, für die zweite eine „Duldung“ auf drei Monate, die jeweils verlängert werden muss.
Gegen diesen Zustand erhob die zweite Ehefrau Klage und beantragte ebenfalls ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht. Begründung: die Ehe sei rechtsgültig anerkannt.
Das Verwaltungsgericht wies die Klage im September 2003 ab. Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht. Dort bekam die Klägerin Recht. Begründung: „Es handelt sich um eine rechtsgültige Mehrehe, und die Klägerin habe Anspruch auf Achtung des Privatlebens. Außerdem kann der Zweitfrau nicht zugemutet werden, die Ehe aufzugeben.“
Revision ist zugelassen, der Fall geht vor das Bundesverfassungsgericht.
Bekanntlich gilt gleiches Recht für alle, siehe Kopftuchurteil. Wenn das Kopftuch verboten werden soll, dann haben auch Kruzifixe und Kippa nichts in staatlichen Stuben und Klassenräumen zu suchen. Der Präzedenzfall ist ja bekannt.
Gleiches Recht für alle. Das hat zur Einführung des Frauenwahlrechts geführt, zu Frauen bei den Kampftruppen der Bundeswehr und zu staatlich anerkannten „gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften“.
Nun also die Polygamie. Was Muslimen in D erlaubt ist, kann Christen im gleichen Land nicht verweigert werden - rein rechtlich. Und was Männern zugestanden wird, muss Frauen ebenso möglich sein.
Hat noch jemand irgendwelche Fragen?
Grüße
Heinrich