Hi!
bitte link. diese staatlich geduldete verfassungsfeindlichkeit
und volksverhetzung will ich jetzt sehen.
Die Islamische Charta des ZMD gibt es hier:
http://www.islam.de/?site=sonstiges/events/charta
Stellungnahme und Kommentar des Innenministeriums NRW zur Islamischen Charta des Zentralrates der Muslime in Deutschland, insbesondere zum Verhältnis des ZMD zum deutschen Recht, zur FDGO und zum Staat gibt es hier:
http://www.im.nrw.de/sch/doks/vs/islamcha.pdf
Besonders interessant sind folgende Kommentare:
Punkt 10 der Charta
„Das Islamische Recht verpflichtet Muslime in der Diaspora.
Muslime dürfen sich in jedem beliebigen Land aufhalten, solange sie ihren religiösen Hauptpflichten nachkommen können. Das islamische Recht verpflichtet Muslime in der Diaspora, sich grundsätzlich an die lokale Rechtsordnung zu halten. In diesem Sinne gelten Visumserteilung, Aufenthaltsgenehmigung und Einbürgerung als Verträge, die von der muslimischen Minderheit einzuhalten sind.“
Im Kommentar des Innenministeriums NRW wird klar darauf hingewiesen, dass die Sharia für einen Muslim über jeder anderen Rechtsordnung steht. Das Innenministerium sieht hier ein besonderes Spannungsverhältnis.
In Punkt 11 bekennt sich der ZMD zur FDGO:
„Muslime bejahen die vom Grundgesetz garantierte gewaltenteilige, rechtsstaatliche und demokratische Grundordnung.“ Explizit wird auf das aktive und passive Wahlrecht der Frauen hingewiesen.
Laut IM/NRW wird dieser explizite Hinweis als Versuch des ZMD angesehen, ein fehlendes eindeutiges Bekenntnis zur Gleichstellung der Frauen nach westlichem Verständnis zu kaschieren.
Punkt 12 der Charta:
„Wir zielen nicht auf Herstellung eines klerikalen „Gottesstaates“ ab. Vielmehr begrüßen wir das System der Bundesrepublik Deutschland, in dem Staat und Religion harmonisch aufeinander bezogen sind.“
Das IM/NRW weist darauf hin, dass „klerikal“ und „Gottesstaat“ christliche Begriffe und somit untypisch für den Islam sind. Islamisten sprechen nicht von einem „Gottesstaat“, sondern von einer „Herrschaft Gottes“, insofern kann ein Islamist immer behaupten, keinen Gottesstaat anzustreben. Ferner gibt es im Islam keine klerikale Hierarchie, wie es aus dem Christentum bekannt ist (in Teilen der Schiiten ausgenommen). Die Trennung von Staat und Religion wird vom ZMD nicht eindeutig bejaht, vielmehr wird von einem harmonischen Miteinander gesprochen.
In Punkt 13 sagt der ZMD, dass „das islamische Recht gebietet, Gleiches gleich zu behandeln, und erlaubt, Ungleiches ungleich zu behandeln“.
Das IM/NRW moniert, dass im islamischen Recht Männer und Frauen als ungleich gelten und dies einen Konflikt mit der deutschen Rechtsordnung bedeutet.
Mit Punkt 20 soll die muslimische Lebensweise in allen Bereichen verankert werden: „Eine würdige Lebensweise mitten in der Gesellschaft“. Darunter fallen islamischer Religionsunterricht, Ausbildung islamischer Religionslehrer, freier Bau von Moscheen, Erlaubnis zum Muezzin-Ruf (lautsprecherverstärkt), Respektierung von islamischen Kleidungsvorschriften in allen öffentlichen Ämtern, muslimische Militärbetreuer, Einführung muslimischer Feiertage - und Einflussnahme von Muslime in den Aufsichtsgremien der Medien.
Wie weit eine solche Einflussnahme basierend auf muslimischen Wertvorstellungen gehen soll, wird nicht gesagt. Es steht aber zu befürchten, dass Kritik am Islam durch die Medien, eine ungleich gewichtete Repräsentation der Religionen im Fernsehprogramm oder bestimmte freizügige Darstellungen erste Reibungspunkte sind, wo sich Konflikte mit muslimischen Sittenwächtern ergeben werden.
Grüße
Heinrich