Polygamie in D erlaubt!

Serielle Mongamie und Polygamie
Moin Christian,

Ich bin hier im Forum ja einigen schon zu liberal, aber ich
bin auch der Ansicht, daß die Öffnung unseres Landes gegenüber
anderen Kulturen grenzen haben sollte. Ich ziehe sie definitiv
hinter dem Kopftuch, aber irgendwo da müssen sie dann auch
sein. In Deutschland entstehen Subkulturen, die den Kontakt
mit dem „Westlichen“ an sich ablehnen. Diese Subkulturen
werden durch solche Urteile nur bestärkt.

Hier diskutieren wir ja im Moment um die Polygamie und nicht um Kopftücher, Schächten oder Kinderheirat (und ich fänds schön, wenn es auch bei diesem Beispiel bleibt, ich behalte mir nämlich vor, zu jedem besonderen Fall eine andere Meinung zu haben :smile:).

Also kannst du mir vielleicht erklären, wo du den gewaltigen kulturellen Unterschied siehst zwischen einem Menschen, der 4 Frauen heiratet, und sich zwischendurch immer mal wieder scheiden lässt, und einem Menschen, der 4 Frauen heiratet, und sich zwischendurch nicht scheiden lässt ?

Ehrlich gesagt seh ich den Unterschied hier dermaßen marginal, dass ich die Aufregung nicht so ganz nachvollziehen kann.

Gruß
Marion

Hallo Christian,

wenn Du die Ehe und ihre Förderung abschaffst, mußt Du auch
gleichzeitig die Gesellschaft umkrempeln.

Ich denke, die Gesellschaft ist schon viel weiter umgekrempelt, als einige vielleicht wahrhaben wollen. Ehen und eheänliche Gemeinschaften sind in vielen Bereichen längst gleichgestellt. Im Grunde bietet der Staat mit der Ehe nur eine Art juristisches Komplettpaket an, dass man mit dem Gang zum Standesamt in vielen Fällen völlig unwissentlich bucht.

Denn noch ist es
leider so, daß viele Frauen in unserer Gesellschaft massive
Probleme bekommen würden, wenn die Institution Ehe mit all
ihren Schutzmechanismen abgeschafft werden würde. Die
Stichworte Krankenversicherung und Scheidung sollten da
erstmal reichen.

Das sehe ich etwas anders. Ich finde, jeder Mensch sollte einen individuellen Anspruch (eventuell auch verbunden mit Zahlungen) haben, was Sozialleistungen oder z.B. Krankenversicherung angeht. Mir ist es z.B. absolut nicht einsichtig, warum eine Frau nichts für ihre Krankenversicherung bezahlen soll, nur weil sie mit King Koks verheiratet ist und als Luxusweibchen keiner Beschäftigung nachgeht, oder warum Leute ihren Rentenanspruch zwar an Ehepartner weiterreichen können (Witwenrente) aber nicht an irgend jemand anderen.

Diese ganzen juristischen Ehefolgen widersprechen völlig meinem Anspruch von Selbstverantwortung und Eigenständigkeit.

Gruß
Marion

hallo,

Zuerst forderte der muslimische Kläger sein Recht auf
Schächten.

da braucht niemand was fordern, da das im grundgesetz steht (religionsfreiheit ist ein recht, tierschutz nicht (WESSEN recht sollte das denn sein?).

Dann forderte er das Recht auf Kopftuch im Unterricht.

dito. es ist ein menschenrecht.

Dann stritt er für die Polygamie in Deutschland.

falsch. denn das ziviele eherecht hat nichts mit religiösen ehegesetzen zu tun - außer fatalerweise dem gleichlautenden wort. wenn der staat sich anmaßt sich in die religion einzumischen und dann plötzlich vor den geistern steht die er rief - dann ist er selbst schuld! der deutsche staat sieht polygame lebensgemeinschaften nicht vor und damit ist der zug abgefahren. der muslim darf weiterhin fünfzig frauen vor einem kadi heiraten, mit ihnen zusammenleben und sie bumsen - jedoch OHNE zivilrechtliche auswirkungen. so sollte der idealfall einer trennung von staat und kirche aussehen.

Als nächstes verlangte er nach drakonischen Strafen für
Ehebruch.

auch falsch. ehebruch ist kein straftatbestand (mehr). das wort hat nur im religiösen kontext einen sinn.

Dann wollte er sein Recht auf Zensur in Presse un Fernsehen
Wir ließen ihn gewähren.

Als er die Staatsform ändern wollte, rissen wir überrascht
Augen und Münder auf - aber da war es zu spät, noch etwas zu
verhindern

das ist unsachliche polemik.

du wirst MIR sicher nicht vorwerfen, einem politischen islamfaschismus die stange zu halten. ich bin hier nur gerecht und rational.

gruß
datafox

Also kannst du mir vielleicht erklären, wo du den gewaltigen
kulturellen Unterschied siehst zwischen einem Menschen, der 4
Frauen heiratet, und sich zwischendurch immer mal wieder
scheiden lässt, und einem Menschen, der 4 Frauen heiratet, und
sich zwischendurch nicht scheiden lässt ?

ganz einfach.

zwei lebensnahe beispiele:

im ersten fall ziehen die frauen aus, jeweils mit einem kind, stehen vor dem finanziellen nichts und bekommen staatliche unterstützung für die kinder. im zweiten fall wohnen 5 erwachsene und 4 kinder unter einem dach und kassieren stütze für 4 geschiedene frauen und 4 ledige kinder. ist alles passiert, noch und nöcher. bis der staat dem einen riegel vorschob. richtig so. in deutschland stehen diese zustände jetzt vor der haustür.

gruß
datafox

hi,

wenn Du die Ehe und ihre Förderung abschaffst, mußt Du auch
gleichzeitig die Gesellschaft umkrempeln.

ganz und gar nicht.

Denn noch ist es
leider so, daß viele Frauen in unserer Gesellschaft massive
Probleme bekommen würden, wenn die Institution Ehe mit all
ihren Schutzmechanismen abgeschafft werden würde. Die
Stichworte Krankenversicherung und Scheidung sollten da
erstmal reichen.

die probleme halten sich in grenzen, wenn sämtliche unterstützungen, rechte und forderungen auf das bestehen eines gemeinsamen haushalts (LEBENSGEMEINSCHAFT) bezogen werden anstatt auf religiösen firlefanz in einer kirche. erst durch die vermischung von religiösen werten („einehe“, „schutz der familie“) mit staatlichen rechten (unterhalt, versicherung, erbrecht) handelt sich der staat dann massive probleme ein wie zb. schwulen"ehen" und polygame moslem"ehen", die dann nicht mehr ins schema F passen.

gruß
datafox

…ist ein Recht auf Mehrehe für Christen relativ witzlos, da
sie es ja sowieso nicht wahrnehmen würden.

schade, ich fand das so witzig und freudsch *fg*

gruß
datafox

Also kannst du mir vielleicht erklären, wo du den gewaltigen
kulturellen Unterschied siehst zwischen einem Menschen, der 4
Frauen heiratet, und sich zwischendurch immer mal wieder
scheiden lässt, und einem Menschen, der 4 Frauen heiratet, und
sich zwischendurch nicht scheiden lässt ?

ganz einfach.

zwei lebensnahe beispiele:

im ersten fall ziehen die frauen aus, jeweils mit einem kind,
stehen vor dem finanziellen nichts und bekommen staatliche
unterstützung für die kinder. im zweiten fall wohnen 5
erwachsene und 4 kinder unter einem dach und kassieren stütze
für 4 geschiedene frauen und 4 ledige kinder.

hm…also den einzigen Unterschied den ich hier sehe ist der, dass die einen mit Stütze unter einem Dach wohnen und die anderen mit Stütze nicht unter einem Dach. Ich gehe mal davon aus, dass es den Staat dann billiger kommt, wenn alle unter einem Dach wohnen, als wenn alle auch noch eigene Wohnungen wollen.

Zudem ist es hier ja durchaus so, dass alle, die in einem Haushalt wohnen, gengeneinander auch Unterhaltsverpflichtet sind. Somit wären bei diesen polygamen Geschiten auch die Frauen untereinander Unterhaltsverpflichtet, bzw. deren Einkommen wird auf den gesamten Haushalt angerechnet, gleiches gilt für Kinder. Außerdem hätten Frauen die arbeiten wollen so in den anderen Frauen gleich einen geeigneten Babysitter und stehen so grundsätzlich dem Arbeitsmarkt zur Vefügung.

ist alles

passiert, noch und nöcher. bis der staat dem einen riegel
vorschob. richtig so. in deutschland stehen diese zustände
jetzt vor der haustür.

Die Zustände mit den 4 geschiedenen Ehefrauen mit Kindern haben wir jetzt schon und die andere Variante scheint mir eher Ersparnisse für den Staat zu bringen :smile:

Gruß
Marion

Ich gehe mal davon
aus, dass es den Staat dann billiger kommt, wenn alle unter
einem Dach wohnen, als wenn alle auch noch eigene Wohnungen
wollen.

dewegen ist die beihilfe nicht rechtens, da diese frauen de facto wie in einer ehe leben.

gruß
datafox

Hallo Marion,

Das sehe ich etwas anders. Ich finde, jeder Mensch sollte
einen individuellen Anspruch (eventuell auch verbunden mit
Zahlungen) haben, was Sozialleistungen oder z.B.
Krankenversicherung angeht.

das sehe ich auch so, nur stellt sich da die Frage der Finanzierung. Wie Heinrich darstellte, hat eine Frau bestimmte Ansprüche, die sie m.E. braucht, wenn sie über kein eigene Einkommen verfügt.

Mir ist es z.B. absolut nicht
einsichtig, warum eine Frau nichts für ihre
Krankenversicherung bezahlen soll, nur weil sie mit King Koks
verheiratet ist

Die Frage ist, wo das Geld herkommen soll, denn dafür braucht es Einkommen irgendeiner Art und dieses Einkommen haben nicht unwesentlich viele verheiratete Frauen nun einmal nicht.

Diese ganzen juristischen Ehefolgen widersprechen völlig
meinem Anspruch von Selbstverantwortung und Eigenständigkeit.

Naja, im Prinzip sind wir einer Meinung, aber von Luft und Liebe lebt es sich eben doch nicht ganz so gut. Die ganzen Regelungen für Ehescheidungen gibt es ja, weil Frauen vielfach aufgrund der Kinderaufzucht nicht arbeiten gehen, und deswegen am Ende einer Ehe weder über Einkommen, noch über Vermögen noch über bspw. Rentenansprüche verfügen.

Daher meinte ich, daß vor einer völligen Gleichstellung die Gesellschaft umgekrempelt werden muß, weil sonst eine Vielzahl geschiedener frisch getrennt lebender Frauen recht dumm/arm darsteht.

Gruß,
Christian

Hallo auch hier,

Hier diskutieren wir ja im Moment um die Polygamie und nicht
um Kopftücher, Schächten oder Kinderheirat (und ich fänds
schön, wenn es auch bei diesem Beispiel bleibt, ich behalte
mir nämlich vor, zu jedem besonderen Fall eine andere Meinung
zu haben :smile:).

kein Thema, über die Verquickung zwischen Polygamieurteil und Sharia in Heinrichs Artikel bin ich auch nicht ganz glücklich.

Also kannst du mir vielleicht erklären, wo du den gewaltigen
kulturellen Unterschied siehst zwischen einem Menschen, der 4
Frauen heiratet, und sich zwischendurch immer mal wieder
scheiden lässt, und einem Menschen, der 4 Frauen heiratet, und
sich zwischendurch nicht scheiden lässt ?

Die Frage ist nicht, was daran kulturell anders ist, sondern das die Subkulteren, die ich in der Tat für ein Problem habe, nach und nach alle Rechte und Gebräcueh erhalten, die sie in ihrer Heimat auch haben. Dies kollodiert aber, wie eben im anderen Artikel beschrieben, nicht nur mit unserer Kultur, was mir egal wäre, sondern auch mit unserem Rechts- und Sozialsystem.

Gruß,
Christian

Hallo,

die probleme halten sich in grenzen, wenn sämtliche
unterstützungen, rechte und forderungen auf das bestehen eines
gemeinsamen haushalts (LEBENSGEMEINSCHAFT) bezogen werden
anstatt auf religiösen firlefanz in einer kirche. erst durch
die vermischung von religiösen werten („einehe“, „schutz der
familie“) mit staatlichen rechten (unterhalt, versicherung,
erbrecht) handelt sich der staat dann massive probleme ein wie
zb. schwulen"ehen" und polygame moslem"ehen", die dann nicht
mehr ins schema F passen.

keine Sorge, ich halte die Schutzwürdigkeit der Ehe gem. Grundgesetz auch für fraglich, wenn sie andere Lebensformen ausschließt. Nur hat man am Ende einer Vielehe - wie Du selber schon schriebst - nicht eine Frau nebst Anhang staatlich zu versorgen sondern gleich viel mehr. Gäbs die Vielehe nicht, wäre die Chance, daß gleich all diese in Variante 1 mit nur einem Mann verheirateten Frauen sich von ihrem jeweilige Mann trennen, deutlich niedriger.

Aber ich will die Sache nicht ins mathematische ziehen. Die Abschaffung der Ehe bzw. der Bindung von bestimmten Vorteilen an die Ehe ist eine Variante der gesellschaftlichen Umwälzung, die ich ansprach. Wird die Polygamie quasi flächendeckend erlaubt, werden Änderungen notwendig, die so oder so auf einen Umbruch hinauslaufen.

Gruß,
Christian

hi,

Die
Abschaffung der Ehe bzw. der Bindung von bestimmten Vorteilen
an die Ehe ist eine Variante der gesellschaftlichen Umwälzung,
die ich ansprach.

ich sprach vom abschaffen des wortes ehe für eine rechtlich abgesicherte lebensgemeinschaft. welche arten von beziehungen diese ein- oder ausschließt ist eine rein zivile angelegenheit. weder das christentum noch der islam noch die schwulenbewegung haben dazu *ideologisch* etwas beizutragen. zur zeit ist es so, daß eine solche gemeinschaft aus exakt zwei menschen besteht, die die absicht haben eine familie zu gründen. für sehr viele menschen gehört auch die bedingung dazu, daß des sich um einen mann und eine frau handelt. diese bedingung kann unter berücksichtigung des zeitgeists auch aufgegeben werden. ob die zweite bedingung auch aufgegeben werden sollte - polygamie - die frage stellen wir uns in 10 jahren. wer weiß, vielleicht erleben dann polygamiegegner denselben moralischen entrüstungssturm wie heute schwulengegner.

Wird die Polygamie quasi flächendeckend
erlaubt, werden Änderungen notwendig, die so oder so auf einen
Umbruch hinauslaufen.

die anerkennung polygamer religionen und ihrer bräuche bedingt NICHT die anerkennung polygamer ehen durch den staat.

gruß
datafox

Moin,

Das sehe ich etwas anders. Ich finde, jeder Mensch sollte
einen individuellen Anspruch (eventuell auch verbunden mit
Zahlungen) haben, was Sozialleistungen oder z.B.
Krankenversicherung angeht.

das sehe ich auch so, nur stellt sich da die Frage der
Finanzierung. Wie Heinrich darstellte, hat eine Frau bestimmte
Ansprüche, die sie m.E. braucht, wenn sie über kein eigene
Einkommen verfügt.

Das Problem haben unverheiratet Frauen und Männer auch. Warum sollte es den verheirateten da besser gehen ?

Mir ist es z.B. absolut nicht
einsichtig, warum eine Frau nichts für ihre
Krankenversicherung bezahlen soll, nur weil sie mit King Koks
verheiratet ist

Die Frage ist, wo das Geld herkommen soll, denn dafür braucht
es Einkommen irgendeiner Art und dieses Einkommen haben nicht
unwesentlich viele verheiratete Frauen nun einmal nicht.

Da wo es auch bei unverheirateten Frauen und Männern herkommt.

Naja, im Prinzip sind wir einer Meinung, aber von Luft und
Liebe lebt es sich eben doch nicht ganz so gut. Die ganzen
Regelungen für Ehescheidungen gibt es ja, weil Frauen vielfach
aufgrund der Kinderaufzucht nicht arbeiten gehen, und deswegen
am Ende einer Ehe weder über Einkommen, noch über Vermögen
noch über bspw. Rentenansprüche verfügen.

Genau, und deshalb ist dieser ganze Ehekram für viele Frauen nichts weiter als eine böse Falle, bei der nach der Scheidung das Erwachen kommt.

Daher meinte ich, daß vor einer völligen Gleichstellung die
Gesellschaft umgekrempelt werden muß, weil sonst eine Vielzahl
geschiedener frisch getrennt lebender Frauen
recht dumm/arm darsteht.

Ich denke, wenn man den Verheirateten ihre staatlichen Privilegien streicht, dann wird sich die Gesellschaft von ganz allein umkempeln.

Gruß
Marion

Ich gehe mal davon
aus, dass es den Staat dann billiger kommt, wenn alle unter
einem Dach wohnen, als wenn alle auch noch eigene Wohnungen
wollen.

dewegen ist die beihilfe nicht rechtens, da diese frauen de
facto wie in einer ehe leben.

Beihilfe bekommt in D, wer bedürftig ist. Das hat erstmal nichts mit Ehe oder nicht Ehe zutun, sondern richtet sich nach dem Haushalts einkommen. Insofern wäre es hier völlig egal, ob du mit Frauen in einem Haushalt zusammenlebst, mit denen du verheiratet bist, oder mit denen du nicht verheiratet bist.

Gruß
Marion

Insofern wäre es hier völlig
egal, ob du mit Frauen in einem Haushalt zusammenlebst, mit
denen du verheiratet bist, oder mit denen du nicht verheiratet
bist.

das interessiert mich jetzt aber wirklich.

szenario: 4 studentinnen mit teilzeitjobs teilen sich eine sgn „WG“ mit insgesamt 2 ihrer leiblichen ledigen kinder. eventuelle soziale zuwendungen werden jetzt für jede einzelne frau vom gesamthaushaltseinkommen berechnet? ich fasse es nicht. die sind doch nichtmal verwandt.

was genau würde sich ändern, wenn…

  1. es zwei männer und zwei frauen sind, die jeweils miteinander schlafen
  2. jeder mit jedem schläft und ein kind gemeinsam ist
  3. mindestens zwei davon lesben sind ? *fg*

(geil… das ist wie big brasa)

geht das überhaupt jemanden was an? wer stellt das fest? normalerweise müssen lebensgemeinschaften doch eingetragen werden bzw. man heiratet zu diesem zwecke?

vielleicht klärt mich hier mal jemand auf. ich scheine wissensdefizite zu haben.

gruß
datafox

Hi!

Dann wollte er sein Recht auf Zensur in Presse un Fernsehen
Wir ließen ihn gewähren.

Als er die Staatsform ändern wollte, rissen wir überrascht
Augen und Münder auf - aber da war es zu spät, noch etwas zu
verhindern

das ist unsachliche polemik.

Das ist keine unsachliche Polemik. Das steht im Grundsatzprogramm des Zentralrates der Muslime in Deutschland.

Grüße
Heinrich

Hi!

Insofern wäre es hier völlig
egal, ob du mit Frauen in einem Haushalt zusammenlebst, mit
denen du verheiratet bist, oder mit denen du nicht verheiratet
bist.

das interessiert mich jetzt aber wirklich.

szenario: 4 studentinnen mit teilzeitjobs teilen sich eine sgn
„WG“ mit insgesamt 2 ihrer leiblichen ledigen kinder.
eventuelle soziale zuwendungen werden jetzt für jede einzelne
frau vom gesamthaushaltseinkommen berechnet? ich fasse es
nicht. die sind doch nichtmal verwandt.

was genau würde sich ändern, wenn…

  1. es zwei männer und zwei frauen sind, die jeweils
    miteinander schlafen
  2. jeder mit jedem schläft und ein kind gemeinsam ist
  3. mindestens zwei davon lesben sind ? *fg*

(geil… das ist wie big brasa)

geht das überhaupt jemanden was an? wer stellt das fest?
normalerweise müssen lebensgemeinschaften doch eingetragen
werden bzw. man heiratet zu diesem zwecke?

Da bin ich aber auch gespannt - gerade weil P. sich so massiv für die Aufhebung jeglichen rechtlichen Nachweises einer Lebensgemeinschaft ausgesprochen hat.

Sehr spannend!

Grüße
Heinrich

hi,

Das ist keine unsachliche Polemik. Das steht im
Grundsatzprogramm des Zentralrates der Muslime in Deutschland.

bitte link. diese staatlich geduldete verfassungsfeindlichkeit und volksverhetzung will ich jetzt sehen.

gruß
datafox

Hi!

bitte link. diese staatlich geduldete verfassungsfeindlichkeit
und volksverhetzung will ich jetzt sehen.

Die Islamische Charta des ZMD gibt es hier:

http://www.islam.de/?site=sonstiges/events/charta

Stellungnahme und Kommentar des Innenministeriums NRW zur Islamischen Charta des Zentralrates der Muslime in Deutschland, insbesondere zum Verhältnis des ZMD zum deutschen Recht, zur FDGO und zum Staat gibt es hier:

http://www.im.nrw.de/sch/doks/vs/islamcha.pdf

Besonders interessant sind folgende Kommentare:

Punkt 10 der Charta

„Das Islamische Recht verpflichtet Muslime in der Diaspora.
Muslime dürfen sich in jedem beliebigen Land aufhalten, solange sie ihren religiösen Hauptpflichten nachkommen können. Das islamische Recht verpflichtet Muslime in der Diaspora, sich grundsätzlich an die lokale Rechtsordnung zu halten. In diesem Sinne gelten Visumserteilung, Aufenthaltsgenehmigung und Einbürgerung als Verträge, die von der muslimischen Minderheit einzuhalten sind.“

Im Kommentar des Innenministeriums NRW wird klar darauf hingewiesen, dass die Sharia für einen Muslim über jeder anderen Rechtsordnung steht. Das Innenministerium sieht hier ein besonderes Spannungsverhältnis.

In Punkt 11 bekennt sich der ZMD zur FDGO:
„Muslime bejahen die vom Grundgesetz garantierte gewaltenteilige, rechtsstaatliche und demokratische Grundordnung.“ Explizit wird auf das aktive und passive Wahlrecht der Frauen hingewiesen.

Laut IM/NRW wird dieser explizite Hinweis als Versuch des ZMD angesehen, ein fehlendes eindeutiges Bekenntnis zur Gleichstellung der Frauen nach westlichem Verständnis zu kaschieren.

Punkt 12 der Charta:
„Wir zielen nicht auf Herstellung eines klerikalen „Gottesstaates“ ab. Vielmehr begrüßen wir das System der Bundesrepublik Deutschland, in dem Staat und Religion harmonisch aufeinander bezogen sind.“

Das IM/NRW weist darauf hin, dass „klerikal“ und „Gottesstaat“ christliche Begriffe und somit untypisch für den Islam sind. Islamisten sprechen nicht von einem „Gottesstaat“, sondern von einer „Herrschaft Gottes“, insofern kann ein Islamist immer behaupten, keinen Gottesstaat anzustreben. Ferner gibt es im Islam keine klerikale Hierarchie, wie es aus dem Christentum bekannt ist (in Teilen der Schiiten ausgenommen). Die Trennung von Staat und Religion wird vom ZMD nicht eindeutig bejaht, vielmehr wird von einem harmonischen Miteinander gesprochen.

In Punkt 13 sagt der ZMD, dass „das islamische Recht gebietet, Gleiches gleich zu behandeln, und erlaubt, Ungleiches ungleich zu behandeln“.

Das IM/NRW moniert, dass im islamischen Recht Männer und Frauen als ungleich gelten und dies einen Konflikt mit der deutschen Rechtsordnung bedeutet.

Mit Punkt 20 soll die muslimische Lebensweise in allen Bereichen verankert werden: „Eine würdige Lebensweise mitten in der Gesellschaft“. Darunter fallen islamischer Religionsunterricht, Ausbildung islamischer Religionslehrer, freier Bau von Moscheen, Erlaubnis zum Muezzin-Ruf (lautsprecherverstärkt), Respektierung von islamischen Kleidungsvorschriften in allen öffentlichen Ämtern, muslimische Militärbetreuer, Einführung muslimischer Feiertage - und Einflussnahme von Muslime in den Aufsichtsgremien der Medien.

Wie weit eine solche Einflussnahme basierend auf muslimischen Wertvorstellungen gehen soll, wird nicht gesagt. Es steht aber zu befürchten, dass Kritik am Islam durch die Medien, eine ungleich gewichtete Repräsentation der Religionen im Fernsehprogramm oder bestimmte freizügige Darstellungen erste Reibungspunkte sind, wo sich Konflikte mit muslimischen Sittenwächtern ergeben werden.

Grüße
Heinrich

Hübsch, wie das Innenministerium von NRW die Charta interpretiert!
Könnte glatt vom Beckstein sein.
Wenn ich so etwas als Textinterpretation in der Schule abgeliefert hätte, wäre das eine glatte 6 geworden.

Ich bin tief beeindruckt.

Mike