Polygamie in D erlaubt!

Moin Marion,

Ja, wenn schafft man die staatlich/juristischen Implikationen
der Ehe endlich ganz ab, damit die Leute in Lebensformen leben
können, die sie sich selbst wählen, ohne befürchten zu müssen,
dabei von staatlicher Seite benachteiligt zu werden ?

Im grunde stimme ich Dir sicher zu, nur stellt sich mir gerade bei der genannten Ausgangssituation die Frage, wie „freiwillig“ die beiden Frauen ihre „Ehe“ eingegangen sind. Bei solchen Maximalforderungen solltest Du bedenken, dass nicht jede(-r) so selbstständig und eigenverantwortlich ist/sein kann, dass sie/er ohne gesellschaftlichen Schutzrahmen auskommen könnte. Und nichts anderes stellt unsere „Ehe“ dar…

Grüße
Jürgen

Erzwungene Eheschließungen
Moin,

Im grunde stimme ich Dir sicher zu, nur stellt sich mir gerade
bei der genannten Ausgangssituation die Frage, wie
„freiwillig“ die beiden Frauen ihre „Ehe“ eingegangen sind.

Warum nur bei der genannten Ausgangssituation ? Warum nicht grundsätzlich ? Für mich macht es grundsätzlich jedenfalls keinen Unterschied, ob eine Vielehe oder eine monogame Ehe unter Zwang eingegangen wird. Beides halte ich gleichermaßen für verwerflich.

Bei solchen Maximalforderungen solltest Du bedenken, dass
nicht jede(-r) so selbstständig und eigenverantwortlich
ist/sein kann, dass sie/er ohne gesellschaftlichen
Schutzrahmen auskommen könnte. Und nichts anderes stellt
unsere „Ehe“ dar…

Vor was schützt denn deiner Meinung nach eure (?) Ehe ?

Gruß
Marion

Moin,

szenario: 4 studentinnen mit teilzeitjobs teilen sich eine sgn
„WG“ mit insgesamt 2 ihrer leiblichen ledigen kinder.
eventuelle soziale zuwendungen werden jetzt für jede einzelne
frau vom gesamthaushaltseinkommen berechnet? ich fasse es
nicht. die sind doch nichtmal verwandt.

Eheleute sind miteinander auch nicht verwandt :smile:

Ansonsten gilt das führen einer gemeinsamen Wirtschaftsgemeinschaft. Wenn diese nicht vorliegt (wie beispielsweise in einer WG) führt quasi jeder seinen „eigenen“ Haushalt und kann entsprechend als Haushaltsvorstand Hilfen erhalten. Dies muss aber im konkreten Fall nachgewiesen werden.

sieht folgenden Link: Wohngemeinschaft:
http://www.sozialhilfe-online.de/Leitfaden/wohngemei…

  1. es zwei männer und zwei frauen sind, die jeweils
    miteinander schlafen
  1. jeder mit jedem schläft und ein kind gemeinsam ist

siehe folgenden Link: eheänliche Gemeinschaft
http://www.sozialhilfe-online.de/Leitfaden/eheaehnli…

  1. mindestens zwei davon lesben sind ? *fg*

siehe Link: standesamtlich eingetragene homosexuelle Lebensgemeinschaften: http://www.ratgeberrecht.de/urteile/leitsatz/rl04561…

(geil… das ist wie big brasa)

o tempora o mores *g*

geht das überhaupt jemanden was an? wer stellt das fest?

Im Zweifelsfall kommt jemand vom Sozialamt nach Hause und stellt fest, ob ein gemeinsamer Haushalt vorliegt oder nicht.

normalerweise müssen lebensgemeinschaften doch eingetragen
werden bzw. man heiratet zu diesem zwecke?

In D gibt es den Begriff der „eheänlichen Gemeinschaft“. Da ist man Eheleuten weitgehend gleichgestellt auch ohne den Gang zum Standesamt.

vielleicht klärt mich hier mal jemand auf. ich scheine
wissensdefizite zu haben.

Ich hoffe, das wird jetzt etwas deutlicher. Allerdings finde ich das ganze System selbst reichlich kompliziert.

Gruß
Marion

Hai, Datafox,

der Unterschied zwischen einer eingetragenen Ehe-ähnlichen Gemeinschaft (Schmalspur-Ehe :wink: ) und einer nicht eingetragenen eheähnlichen Gemeinschaft sind die Rechte - die Pflichten sind gleich…

Also, lebt ein Paar (oder auch mehrere) in wilder Ehe zusammen, dann haben die Beteiligten die Pflicht, füreinander zu sorgen. Das ist ja auch gut und richtig so.
Aber, es wird auch gerne eine eheähnliche Gemeinschaft vom Sozialamt angenommen, wenn gar keine vorliegt (kostet weniger). Das merkt man, wenn man in einer WG wohnt und auf Sozialhilfe angewiesen ist, dann muß man z.B. nachweisen, daß sie getrennte Haushalte führen - schon ein Kühlschrank, in dem für einen Fremden nicht sofort ersichtlich ist, wem was gehört, bringt schnell die Einstufung als eheähnliche Gemeinschaft (ist mir in einer WG mit zwei Typen so gegangen).
Ganz anders sieht es aber bei den Rechten aus: Du kannst noch so lange mit einem Mann zusammenleben, mit ihm etliche gemeinsame Kinder haben - wenn er der Hauptmieter ist und z.B. stirbt, hast Du keine rechtliche Grundlage, in der Wohnung zu bleiben. Du hast kein Besuchs- oder Auskunftsrecht im Fall einer Krankheit, oder im Fall einer Verhaftung. Im Erbfall bekommen die Kinder - Du aber nicht usw.

Lässt man die Gemeinschaft aber eintragen, dann bestehen eben auch die Rechte…

Gerade in diesem Bereich wird also die Frage „eheähnlich oder nicht“ generell zu Deinen ungunsten ausgelegt; Steuervergünstigung? Dann heirate doch! Sozialhilfe? Du hast doch jemanden!

…und hier kommen wir wieder zurück auf die Polygamie: dem Mann werden in Bezug auf seine Pflichten alle Frauen und Kinder angerechnet - egal, welchen rechtlichen Status sie haben, bei den Rechten werden aber z.T. extreme Unterschiede gemacht - es darf nur eine bleiben…

Und die Gerichte dürfen dann den Mist, den der Gesetzgeber im Laufe der Jahrzehnte verzapft hat, ausbaden und die Entscheidung treffen, ob nun die grundgesetzlich verankerte Gleichbehandlung, oder die in den Sozialgesetzbüchern stehenden Feinheiten wichtiger sind. Wenn irgendwo steht, daß jede irgendwo legal geschlossene Ehe auch in Deutschland gilt, woanders aber, daß jeder nur einen Ehepartner haben darf, dann haben wir wieder einen Widerspruch, mit dem sich die Gerichte auseinandersetzten müssen…

Gruß
Sibylle

Spitzfindikeiten
Hallöchen,

Hübsch, wie das Innenministerium von NRW die Charta
interpretiert!
Könnte glatt vom Beckstein sein.
Wenn ich so etwas als Textinterpretation in der Schule
abgeliefert hätte, wäre das eine glatte 6 geworden.
Ich bin tief beeindruckt.

ich bin der Ansicht, daß Du die Thematik zu leicht abtust. Ich beschäftige mich seit ungefähr einem Jahr intensiv mit dem Islam, seiner Historie, seiner Auslegung durch die verschiedenen Gruppen usw.

Vermeintliche Wortklaubereien – wie man die feinen semantischen Unterschiede auch nennen kann - findet man in diesem Zusammenhang recht häufig, insbesondere an den Schnittstellen zwischen Islam und anderen Religionen aber auch zwischen den einzelnen Gruppen innerhalb des Islam.

Insofern sollte man die scheinbar wagemutig Interpretation des NRW-Innenministeriums nicht einfach als spekulativ von der Hand weisen.

Gruß,
Christian

Hallöchen,

Hübsch, wie das Innenministerium von NRW die Charta
interpretiert!
Könnte glatt vom Beckstein sein.
Wenn ich so etwas als Textinterpretation in der Schule
abgeliefert hätte, wäre das eine glatte 6 geworden.
Ich bin tief beeindruckt.

ich bin der Ansicht, daß Du die Thematik zu leicht abtust. Ich
beschäftige mich seit ungefähr einem Jahr intensiv mit dem
Islam, seiner Historie, seiner Auslegung durch die
verschiedenen Gruppen usw.

Vermeintliche Wortklaubereien ? wie man die feinen
semantischen Unterschiede auch nennen kann - findet man in
diesem Zusammenhang recht häufig, insbesondere an den
Schnittstellen zwischen Islam und anderen Religionen aber auch
zwischen den einzelnen Gruppen innerhalb des Islam.

Insofern sollte man die scheinbar wagemutig Interpretation des
NRW-Innenministeriums nicht einfach als spekulativ von der
Hand weisen.

Hi
was mir bei der spitzfindigen Auslegung nicht gefällt, ist die Einseitigkeit. es wird alles zuungunsten des Islam ausgelegt.
Insofern ist diese Auslegung genau so einseitig wie die Hutschi-Heitschi-wir-sind-alle-lieb-zueinander Auslegung.

Wie Du selber schreibst, gibt es da einen ziemlich weiten Interpretationsspielraum, genau so wie der islamische Spielraum von lässigen Imam in der Moschee nebenan bis zum Kalifen von Köln reicht.

Die Gefahr bei derartigen Haarspaltereien liegt darin, dass man eben NUR noch die aggressiven Ausformungen des Islams hierzulande wahrnimmt. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen liegen auf der Hand.

Gruß
Mike

Hallo Heinrich

Hat noch jemand irgendwelche Fragen?

ok, gleiches Recht für alle. Da dann anschließend die Frauen auf
Gleichberechtigung klagen und gewinnen werden, um max 4 Männer zu
heiraten, wie nennt man dann eine Verbindung Ehemann hat vier Frauen,
die Nr. zwei ist dann auch noch mit drei anderen verheiratet, bei
denen einer wiederum eine hat, die auch mit drei anderen verheiratet
ist. (usw) :wink:)
Ist dies dann die neue deutsche Großfamilie?
Ich finde, wir können uns auch zu Tode liberalisieren, oder sehe ich
das jetzt nur zu engstirnig??? frage ich mich …
Gruß
TeeBird

Hallo, Camilla,

Du kannst das eine mit dem anderen nicht vergleichen!
Mich interessiert nicht, mit wem mein Nachbar ins Bett geht,
allerdings interessiert es mich natürlich, ob er jemanden
schlägt, beraubt oder ermordert, oder?

wer legt jetzt aber fest, was wen zu interessieren hat?
Ist ja immerhin eine nur winzigkleine Änderung in unserer
Gesellschaft…
Gruß
TeeBird

Nun also die Polygamie. Was Muslimen in D erlaubt ist, kann
Christen im gleichen Land nicht verweigert werden - rein
rechtlich. Und was Männern zugestanden wird, muss Frauen
ebenso möglich sein.

Hat noch jemand irgendwelche Fragen?

Grüße
Heinrich

Nein, ich habe keine Frage, sondern nur eine Antwort.

Als erstes werden deutsche Männer Gleichstellung fordern - also das Recht auf eine Zweitfrau.

Als zweites werden deutsche Frauen Gleichstellung fordern - also das Recht auf zwei Männer.

Danach werden muslimische Frauen Gleichstellung fordern - also das Recht auf zwei (oder vier?) Männer.

Und da sagen dann muslimische Männer: Nein! - und der Wahnsinn hat ein Ende.

Kapiert?

Falls nein - dann macht es auch nichts. Es ist doch alles irgendwie - wahnsinnig :wink: