Hai, Datafox,
der Unterschied zwischen einer eingetragenen Ehe-ähnlichen Gemeinschaft (Schmalspur-Ehe ) und einer nicht eingetragenen eheähnlichen Gemeinschaft sind die Rechte - die Pflichten sind gleich…
Also, lebt ein Paar (oder auch mehrere) in wilder Ehe zusammen, dann haben die Beteiligten die Pflicht, füreinander zu sorgen. Das ist ja auch gut und richtig so.
Aber, es wird auch gerne eine eheähnliche Gemeinschaft vom Sozialamt angenommen, wenn gar keine vorliegt (kostet weniger). Das merkt man, wenn man in einer WG wohnt und auf Sozialhilfe angewiesen ist, dann muß man z.B. nachweisen, daß sie getrennte Haushalte führen - schon ein Kühlschrank, in dem für einen Fremden nicht sofort ersichtlich ist, wem was gehört, bringt schnell die Einstufung als eheähnliche Gemeinschaft (ist mir in einer WG mit zwei Typen so gegangen).
Ganz anders sieht es aber bei den Rechten aus: Du kannst noch so lange mit einem Mann zusammenleben, mit ihm etliche gemeinsame Kinder haben - wenn er der Hauptmieter ist und z.B. stirbt, hast Du keine rechtliche Grundlage, in der Wohnung zu bleiben. Du hast kein Besuchs- oder Auskunftsrecht im Fall einer Krankheit, oder im Fall einer Verhaftung. Im Erbfall bekommen die Kinder - Du aber nicht usw.
Lässt man die Gemeinschaft aber eintragen, dann bestehen eben auch die Rechte…
Gerade in diesem Bereich wird also die Frage „eheähnlich oder nicht“ generell zu Deinen ungunsten ausgelegt; Steuervergünstigung? Dann heirate doch! Sozialhilfe? Du hast doch jemanden!
…und hier kommen wir wieder zurück auf die Polygamie: dem Mann werden in Bezug auf seine Pflichten alle Frauen und Kinder angerechnet - egal, welchen rechtlichen Status sie haben, bei den Rechten werden aber z.T. extreme Unterschiede gemacht - es darf nur eine bleiben…
Und die Gerichte dürfen dann den Mist, den der Gesetzgeber im Laufe der Jahrzehnte verzapft hat, ausbaden und die Entscheidung treffen, ob nun die grundgesetzlich verankerte Gleichbehandlung, oder die in den Sozialgesetzbüchern stehenden Feinheiten wichtiger sind. Wenn irgendwo steht, daß jede irgendwo legal geschlossene Ehe auch in Deutschland gilt, woanders aber, daß jeder nur einen Ehepartner haben darf, dann haben wir wieder einen Widerspruch, mit dem sich die Gerichte auseinandersetzten müssen…
Gruß
Sibylle