Servus zusammen!
geschäftsmäßig != gewerbsmäßig
Also wenn Deine obige Gleichung stimmt, wovon ich ausgehe,
M. E. ist keine Gleichung, sondern eher eine Ungleichung, und dann stimmt die Sache auch. „Geschäftsmäßig“ hat mit Bezahlung nix zu tun. Im Sinne des RBerG handelt geschäftsmäßig, "wer beabsichtigt, die Tätigkeit - sei es auch nur bei sich bietender Gelegenheit - in gleicher Art zu wiederholen, um sie dadurch zu einem dauernden oder wiederkehrenden Bestandteil seiner Beschäftigung zu machen (BGHZ 148, 313, 317; BGH, Urt. v. 5. Juni 1985, IVa ZR 55/83, NJW 1986, 1050, 1051; Urt. v. 17. Februar 2000, IX ZR 50/98, NJW 2000, 1560, 1561; Urt. v. 27. November 2000, II ZR 190/99, NJW 2001, 756 f., zitiert nach BGH v.5. November 2004 - BLw 11/04).
Wer also einmalig beraten und vertreten will - nur zu! § 90 ZPO erlaubt sogar die Vertretung vor den Amtsgerichten. Ob das allerdings wirklich ratsam ist, wenn man nicht mit Kommentarliteratur oder anderweitigen Recherchemöglichkeiten umzugehen weiß, ist eine andere Frage…