Rechte des Tierheims?

Hallo liebe Wissenden,

eine Freundin hat mich eben angerufen. Sie lebt in Berlin, aber in unmittelbarer Nähe zu Gärten/Parkanlagen, und hat folgendes Problem:

Sie hat vor acht Wochen einen Kater aus dem Tierheim geholt, bei dem klar gesagt wurde, dass er nur mit der Option Freigang vermittelt werde.

Sie haben ihn vier Wochen im Haus gehalten und dann raus gelassen. Der Kerl fühlte sich super wohl und hat sich auch gut in die Familie integriert.

Jetzt wurde er gestern aber angefahren. Die Autofahrerin hat ihn ins Tierheim gebracht, wo er medizinisch versorgt wurde. Es erfolgte ein Anruf bei meiner Freundin: Dem Kater ginge es sehr schlecht, sie hätte die „Aufsichtpflicht“ (kann es die bei Freigängern geben?) verletzt, der Kater dürfe nicht mehr zu ihr zurück.

Meine Freundin hat noch dreimal beim Tierheim angerufen, um sich zu erkundigen, wie es dem Kater ginge. Sie ihn gern wieder zurückholen wolle.

Sie hatte jedes Mal einen anderen Ansprechpartner und ist sehr verunsichert, welche Möglichkeiten sie hat, ihren mittlerweile geliebten Kater zurückzubekommen. Natürlich würde sie für alle Kosten aufkommen. Übrigens stellte sich heraus, dass der Kater keine inneren Verletzungen oder Knochenbrüche habe.

Kann das Tierheim ihr den Kater mit dem Argument vorenthalten, sie habe ihre „Aufsichtspflicht“ verletzt, obgleich die Abgabe unter der Prämisse erfolgte, dass er Freigang benötigt?

Ich sage spontan NEIN und habe ihr geraten, sich an die Vorgesetzten zu wenden.

Danke für Eure Erfahrungen!

Viele Grüße

Kathleen

Hallo,

Das „Problem“ sollte reduziert werden auf die Frage: Wem gehört die Katze? Sollte das nicht klar sein, frage bitte im Rechtsbrett nach.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo Jörg,

ich kenne es aus den hiesigen Schutzverträgen so, dass ich mich verpflichte, dem Tierheim bei „Verlust/Tod“ Bescheid zu geben, und nicht das Recht habe, dieses Tier ohne Wissen des Tierheims zu „veräußern“. Da steht aber nichts von „Aufsichtspflicht“.

Den Berliner Schutzvertrag kenne ich jetzt nicht, daher wäre meine Frage im Rechtsbrett wohl sehr verloren. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es bei Freigänger-Katzen einen Passus bezüglich „Aufsichtspflicht“ gbt.

Meiner Freundin geht es mehr darum, Argumente zu finden/die Sicherheit zu haben, den Kater zurückzubekommen. Die unterschiedlichen Aussagen des Tierheims haben sie eben verunsichert und sie stellt sich die Frage, ob die Entscheidung des Tierheim nicht auch „besser“ für den Kater sei, was ich aber nicht glaube.

Mir ging es eher um Erfahrungswerte/Argumente. Kann ein Freigänger-Kater in einem der größten Tierheime Europas mit dem Argument, die „Aufsichtspflicht“ verletzt zu haben, „festgehalten“ werden, obgleich er ein nettes Zuhause gefunden hat?

Im Tierschutz geht es ja nicht immer nur um „Rechte“, vieles scheitert eben auch an falschen Ansprechpartnern.

Viele Grüße

Kathleen

Hallo Kathleen,

Den Berliner Schutzvertrag kenne ich jetzt nicht, daher wäre
meine Frage im Rechtsbrett wohl sehr verloren. Ich kann mir
aber nicht vorstellen, dass es bei Freigänger-Katzen einen
Passus bezüglich „Aufsichtspflicht“ gbt.

Ohne diesen „Schutzvertrag“ kommen wir auch hier nicht weiter.
Was ist das überhaupt? Was regelt er in Sachen „Eigentum“ an dem Tier?

Im Tierschutz geht es ja nicht immer nur um „Rechte“, vieles
scheitert eben auch an falschen Ansprechpartnern.

Ich habe keine Ahnung um welche „Rechte“ es geht. Normalerweise müssen solche Rechte - sofern sie nicht vom Himmel fallen und/oder der jeweiligen Person grad mal in den Kram passen - irgendwo fixiert sein.

Da es hier um eine Auseinandersetzung um den Kater geht, sollten ich beide Seiten mal schlau machen was das Sachenrecht aussagt. Tiere werden bei uns nun mal wie Sachen behandelt, Tierliebe hin oder her.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo liebe Kathleen,

kann deine Bekannte nicht einfach honigsüß fragen, gegen genau welchen Vertragsbestandteil sie verstoßen haben soll?

Übrigens wäre genausogut denkbar, dass nicht sie eine vermeintliche Vertragsverletzung begangen hat, sondern das Tierheim. Es könnte sich ja durchaus bei der „Retoure“ des Haustieres eine Infektion herausgestellt haben, gegen die das arme Tier vertragsgemäß geimpft sein müsste, aber nicht wurde oder eine andere Erkrankung oder Behinderung, die nicht im Vetrag stand und die man dadurch vertuschen will, dass man die Katze einfach nicht mehr zurückgibt.

Lach jetzt nicht, ich habe zu einer Zeit, in der sich der Saftladen noch in Berlin/Lankwitz befunden hatte, einen Hund bekommen, der unter einer schwersten Darminfektion litt, fast verreckt wäre und nur von einem richtigen Tierarzt für vierstellige Beträge gerettet werden musste. Unnötig zu erwähnen, dass zwar schon damals ein vermitteltes Tier 14 Tage lang von den hauseigenen Docs umsonst verarztet wurde (so stand es im Vertrag), aber als die arme Töle den 4. Tag in Folge das schiere Blut geschissen hatte und sich kaum noch auf den Beinen halten konnte, wurde bei der vertraglich zugesicherten Konsultation bzgl. des Moribunden einfach erfolglos Fieber gemessen (der Hund fing an zu knurren und dann liessen sie es lieber) sowie mir ein Merkblatt in die Hand gedrückt, auf dem etwas von Reis, gekochtem mageren Hühnchen und leichtem Schwarztee stand. Toll. Wär ich fast nicht drauf gekommen.

Und das ist bis heute alles andere als ein Einzelfall, noch von zahllos vielen solcher Fälle (die Vermittlung von kranken, nicht ausreichend geimpften, nicht sozialkompatiblen und völlig verflohten Vierbeinern) weiss ich direkt aus meinem nahen Umfeld zu berichten. Meine beste Freundin erfuhr übrigens nach 10 Jahren, dass sie für alle Zeiten für die Vermittlung gesperrt wurde, als sie sich nach einem neuen Wellensittich zur Vergesellschaftung ihres verwaisten Schwarms erkundigen wollte. Was war damals passiert? Sie hatte zwei Wellis aus dem Tierheim geholt, es wurde vertragsgemäß nach einiger Zeit die artgerechte Haltung kontrolliert, allerdings nur einmal geklingelt und einmal angerufen, ohne eine Nachricht zu hinterlassen, dies wurde als Vertragsbruch interpretiert. Ach hör mir uff mit denen!

Alles gute und viel Glück für deine Bekannte und die geliebte Fellnase

Annie

Kann das Tierheim ihr den Kater mit dem Argument vorenthalten,
sie habe ihre „Aufsichtspflicht“ verletzt, obgleich die Abgabe
unter der Prämisse erfolgte, dass er Freigang benötigt?

auch wenn Tiere „Sachen“ sind, so hat man doch nicht immer eine Aufsichtspflicht. Vielleicht über eine Kettensäge, aber doch nicht über eine frei laufende Katze!
Zudem ist es technisch unmöglich, eine frei laufende Katze zu beaufsichtigen. Könnte man eine freie Katze einem Besitzer immer zuordnen, wäre das wunderschön. Die Kommunen würden sofort eine Katzensteuer analog zur Hundesteuer erheben.

So aus meiner Erfahrung heraus: Die Tierheimleute tun zwar oft Gutes, halten sich aber auch für moralisch höherstehend. Und sind dann zum Kotzen arrogant. Und ob es den Tieren da immer so gut geht ist sehr fraglich.
Ich selbst ersticke zur Zeit in Katzen. 7 „Sachen“ laufen rechtmäßig hier herum, 3 (Mama und 2 Kleine) sind in einem Zimmer eingesperrt und wollen da nicht wieder raus. Die Mama ist süß und lieb, die 2 Kleinen sind nicht handzahm und daher kaum zu vermitteln. Alternative: Tierheim. Da sitzen sie dann für den Rest ihres wahrscheinlich nur kurzen Lebens ein.
Bleibt nur eines: Ich behalte die Kleinen und hege Hoffnungen. Aber Tierheim? So viel besser als spanischen Tötungseinrichtungen sind wir hier auch nicht.

In der Sache würde ich empfehlen: Rechtsanwalt. Der holt sich sein Geld auch eiskalt aus dem Tierheim wieder raus.

Nur Mut! Dranbleiben! (Offtopic)
Hallo Priamos,

ich kann Ihnen nur den guten Rat bzgl. der in Ihren Augen nicht vermittelbaren kleinen Kratzbürsten geben, sich weiterhin emsig um eine Vermittlung derselben zu bemühen.

Denn ziemlich viele potentielle Dosenöffner sind überhaupt nicht auf eine Schmusebacke aus, sondern lieben im Gegenteil das Wilde, Unabhängige an einer Katze bzw. schätzen ihren Nutzwert an sich als Schädlingsvertilger hoch ein. (Also, dies gilt nun nicht unbedingt für mich persönlich, ich mag die Viecher je knuddliger, desto lieber).

Meine Eltern beispielsweise. Die haben gerne Katzen um sich, streicheln ihnen auch so ab und an mal über den Buckel, versorgen sie vorbildlich, aber ins Bett oder aufs Sofa isnich. Keinesfalls. Meine Kampfschmuser würden da jämmerlich eingehen vor Verzweiflung. Aber das bedeutet nicht, dass nicht beide Seiten sehr glücklich und zufrieden werden können, beileibe nicht.

Meine Nachbarin litt wie ein Hund jahrelang unter ihrem Kater, der sie von klitzeklein auf in reiner Wohnungshaltung terrorisierte und mehrmals täglich hand(bzw. krallen)greiflich wurde sowie die ganze Bude in Schutt und Asche legte, von seiner mangelnden Sauberkeit ganz zu schweigen, bis sie ihn nach dreijährigen (wohl beidseitigem) Martyrium schwersten Herzens in ihrer Kleingartenkolonie „aussetzte“. Da hat er seine Laube und wird im Winter nicht erfrieren, wird regelmäßig gefüttert und ist mittlerweile die coolste Sau der Welt, alle lieben ihn und umgekehrt. Dürfte so langsam auf die 17 Jahre zugehen. Uneingeschränkter unangefochtener Herrscher über sein Reich.

Sie sehen also, auch Freigeistern wie den Ihren strahlt manchmal der Himmel blau.

Beste Grüße

Annie

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Liebe Annie,

kann deine Bekannte nicht einfach honigsüß fragen, gegen genau
welchen Vertragsbestandteil sie verstoßen haben soll?

das Problem war wohl, dass sie ständig andere Ansprechpartner hatte (Leute von der Annahme-/Abgabestelle, Pfleger, Tierarzt) und dass das Erstgespräch sie so sehr verunsichert hat, da sie nur mit Vorwürfen bombadiert wurde.

Ich habe sie eben vorhin ermutigt, sich an einen wirklich „Zuständigen“ zu wenden - mit dem Vertrag in der Hand!

Aber das, was Du so schilderst, scheint ja wohl nicht „unüblich“ zu sein - schade eigentlich. Ich dachte immer, es ginge um das Tierwohl.

Als mein letzter Tierheimkater mal vier Tage verschwunden war (da war er ca. sechs Monate bei mir), habe ich natürlich dem Tierheim Bescheid gegeben - aber sie haben mir keine Vorwürfe gemacht, sich dafür aber umso mehr gefreut, als ich ihnen mitteilte, dass er wieder aufgetaucht ist! Ich bekomme immer noch „Angebote“, ob ich nicht mal wieder eine Katze aufnehmen will.

Hier in der Pampa kann sich das Tierheim gar nicht leisten, jemanden, der offensichtlich kein Tierquäler ist, auf eine Liste zu setzen.

Ich wundere mich, dass Berlin es sich leisten kann.

Liebe Grüße

Kathleen

Hallo Kathleen,

was steht denn genau in dem Vertrag mit dem Tierheim? Deine Freundin müsste doch eine Durchschrift des Vertrages haben.
Ich kann nur sagen, was ich in der Situation tun würde: Sofort zu dem Tierheim fahren und mit Leitung des Tierheimes sprechen. Ich würde betonen, dass ich für die Kosten der Tierärztlichen Versorgung der Katze aufkomme, diese aber sofort (falls der Zustand des Tieres das zuläßt) mitnehmen möchte. Den Vertrag würde ich mitnehmen und darum bitten, mir den Passus zu zeigen, gegen den ich verstoßen haben soll. Sollte die Herausgabe weiterhin verweigert werden, würde ich mit der Einschaltung eines Rechtsanwalts drohen und diesen dann auch tatsächlich aufsuchen.

Gruß Inge

Tiere sind keine Sachen

auch wenn Tiere „Sachen“ sind

Tiere sind KEINE Sachen. Es werden nur, wenn nichts anders definiert ist, die für Sachen geltenden Rechtsvorschriften angewendet.

http://dejure.org/gesetze/BGB/90a.html

M.

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Hallo,
ich könnte mir als Erklärung nur vorstellen, dass deine Freundin (vertraglich?) versichert hat, in einer Gegend ohne gefährliche Straßen zu wohnen. Die Tatsache, dass sie ihn dann in einer Gegend rausgelassen hat, wo er angefahren werden kann, wäre dann die „Vertragsverletzung“.

Was gefährliche Straßen sind, ist natürlich schwer zu definieren.
Aber wenn sie an einer viel befahrenen Straße wohnt (auch wenn es zurätzlich Gärten gibt), sollte deine Freundin sich fragen, ob der Kater dort eine realistische Überlebenschance hat.

Verständlich, dass Tierheime nicht gern Katzen in Gegenden abgeben, wo sie innerhalb weniger Wochen umkommen.

Andererseits ist es auch in unserer Kleinstadt so, dass das Tierheim machmal überreagiert und es mit dem Recht des Tierhalters nicht so genau nimmt…

Kurz: Wenn deine Freundin korrekte Angaben über die Wohngegend gemacht hat und der Kater dort gute Chancen hat, sollte sie ihn energisch, auch mit anwaltlicher Hilfe, zurückfordern. Sonst vielleicht doch lieber eine Wohnungskatze wählen.

Gruß von Bixie

Hallo bixie,

vor die eigentliche Vermittlung auch noch jeden Zwerghamsters stellt das Berliner Tierheim eine ausführliche schriftliche Selbstauskunft. Und natürlich muss man da seine Adresse angeben. Sowie in der - theoretisch äußerst vorbildlichen - Checkliste sehr ins Detail gehend wird eingehend zum Wohnumfeld und artgerechter Haltung Stellung genommen. Und in Berlin ist selbst in den stillen Aussenbezirken immer und überall ganz ausgesprochen dichter Strassenverkehr. So gesehen dürften die ja dann folglich überhaupt keine freilaufenden Katzen an im Berliner Stadtgebiet Wohnende abgeben, nicht wahr.

Schönen Gruß

Annie

Hallo,

ich wollte mal für eine Hündin einen Schutzvertrag machen, ein Rechtsanwanlt meinte das sein Blödsinn, denn sobald ein 1 Euro für das Tier gezahlt wird ist es ein reiner Kaufvertrag.
Das wird bei Tierheimtieren nicht anders sein, denn in der Regel werden ja „Schutzgebühren“ gezahlt.

Ich finde das eine Frechheit , ein Tier einfach zurück zu halten.

Mir ist schon passiert, dass ein Hund aus meiner Zucht gefunden wurde, 200 km von mir entfernt ( ich melde alle Würfe direkt selber an Tasso) und wurde benachrichtigt. Ich durfte den Hund nicht holen, weil ich nicht der Besitzer war, wohl aber wußte wo dieser wohnt.
Mir wurde gesagt, der Hund müsse zunächst 8 Tage dortbleiben, erst dann könnte ich…

LG Margit

Verständlich, dass …

Das Tierheim hat hier unter einem fadenscheinigen Vorwand ein Tier gestohlen, und das soll verständlich sein?

Ich finde es eher verständlich, dass man einen weiten Bogen um alle Tierheime macht, wenn man dort so behandelt wird. Es gibt immer genug Leute, die Kätzchen verschenken.

Andererseits ist es auch in unserer Kleinstadt so, dass das
Tierheim machmal überreagiert und es mit dem Recht des
Tierhalters nicht so genau nimmt…

Ja findest du das ok?

Ich übersetze es mal in Klartext: Euer Tierheim verstößt gegen die Gesezte, verhält sich also kriminell.

Jedenfalls bin ich froh für die Warnung. Falls ich einmal selbst eine Katze bei mir einziehen lassen möchte, wird diese mit Sicherheit nicht aus dem Tierheim kommen. Denn ich finde ein solches Verhalten ganz und gar nicht „verständlich“.

Petra

Hallo Petra,

es stimmt aber schon, was Kathleen schrieb. Auch hier sind die kleinen Tierheime in der Pampa qualitativ nicht im Mindesten mit diesem Saftladen in Berlin zu vergleichen. Die tragen dem Tierwohl noch Rechnung und niemals wirst du in Brandenburg solch einer skandalösen Behandlung zuteil.

Und was Katzen betrifft, es gibt hier so einige ehrenamtliche Katzenschutzorgas, die auch vermitteln. Genau bei mir ums Eck ist eine, für deren Qualität ich meine Hand ins Feuer lege. (Ich mach jetzt keine Werbung).Beste Grüße

Annie

Hallo liebe Kathleen,

das klingt ja nach einem starken Stück! *kopfschüttel*

Ich würde vorbeifahren und versuchen, in der angeschlossenen Tierarztpraxis den Doc zu erwischen und mich persönlich nach dem Befinden des Katers erkundigen wollen. Das zeigt schon einmal, dass Frauchen sehr hinterher ist. Ehrlich gesagt wäre es das erste, was ich gemacht hätte. Aber vielleicht übertreibe ich da auch etwas.

Dann würde ich versuchen, in einem Gespräch von Arzt zu besorgtem Frauchen herauszubekommen, ob solche Situationen schon öfter vorgekommen sind und wie dort verfahren wurde. Kann ja sein, dass der/die Sachbearbeiter/in nur einen extrem schlechten Tag hatte. Dass einem Frauchen das Tier verwehrt wird (obwohl man ja auch einen stolzen Obolus bezahlt), finde ich mehr als merkwürdig.

(Leider finde ich auf die Schnelle nicht mehr meinen Tierheim-Vertrag, aber ich kann mich noch gut erinnern, dass ich den sehr belehrend und beengend fand, dafür, dass man einem armen, ausgesetzten, verloren gegangenen Tier ein neues Zuhause geben wollte.)

Hilft das alles nichts, würde ich schon einmal die Rechtschutzversicherungshotline oder einen Rechtsanwalt befragen, ob sich da etwas machen lässt. Vor allem müsste man klären, ob sich das mit der Freigänger-Option-Vorgabe beweisen lässt.

Viele Grüße und viel Glück für deine Freundin
sgw

Vor allem müsste man

klären, ob sich das mit der Freigänger-Option-Vorgabe beweisen
lässt.

Ich habe u.a. Hauskatzen die NICHT raus sollen, wir haben allerdings 3 große gesicherte Freiläufe. Aber eine unserer Hauskatzen steht im Zimmer, wenn unsere Hunde raus wollen, dann rennt die los, unter dem Bauch vom Hund her ist ist als Erste draußen. Kann man nicht festhalten…

Auch unsere Kinder haben schon mal eine Tür offen gelassen… was will denn ein TSCHu da machen ?

LG Margit

Neeee… :wink:
… ich meinte, ob es sich beweisen lässt, dass das Tierheim die Freigang-Option zur Bedingung gemacht hat. Ansonsten können sie ja viel behaupten.

Grüße
sgw

Können die auch vorschreiben, dass man eine Katze rauslassen MUSS ? Also das habe ich auch noch nie gehört… und wenn die Katze garnicht will ? ;o) …Raus darf oder sollte, das ist klar, aber muss ?
Mit welcher Begründung ?

Das Ende der Geschichte
Guten Morgen ihr Lieben,

ich habe gestern Abend via Mail erfahren, dass das Tierheim meiner Freundin wohl so ins Gewissen geredet hat, dass sie den Kater im Tierheim belässt. :frowning:

Die Argumentation war wohl, dass die Gefahr zu groß sei, dass er wieder angefahren/überfahren wird. Das Tierheim will ihn jetzt in eine ländliche Gegend vermitteln.

Haha, als ob das so einfach wäre und es dort keine Straßen/Autos gäbe.

Selbst auf der sehr wenig befahrenen Straße vor unserem Hof in der Pampa wurde mal die Katze der Nachbarn überfahren.

Ich kann nur noch einmal mein Unverständnis zum Ausdruck bringen. Das hiesige Tierheim würde vor Erleichterung (platztechisch und finanziell) an die Decke springen, wenn der „Besitzer“ das Tier unbedingt zurückhaben will und für alle Kosten aufkommt.

Viele Wochenendgrüße

Kathleen