Rechte des Tierheims?

Tiere sind keine Sachen

auch wenn Tiere „Sachen“ sind

Tiere sind KEINE Sachen. Es werden nur, wenn nichts anders definiert ist, die für Sachen geltenden Rechtsvorschriften angewendet.

http://dejure.org/gesetze/BGB/90a.html

M.

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Hallo,
ich könnte mir als Erklärung nur vorstellen, dass deine Freundin (vertraglich?) versichert hat, in einer Gegend ohne gefährliche Straßen zu wohnen. Die Tatsache, dass sie ihn dann in einer Gegend rausgelassen hat, wo er angefahren werden kann, wäre dann die „Vertragsverletzung“.

Was gefährliche Straßen sind, ist natürlich schwer zu definieren.
Aber wenn sie an einer viel befahrenen Straße wohnt (auch wenn es zurätzlich Gärten gibt), sollte deine Freundin sich fragen, ob der Kater dort eine realistische Überlebenschance hat.

Verständlich, dass Tierheime nicht gern Katzen in Gegenden abgeben, wo sie innerhalb weniger Wochen umkommen.

Andererseits ist es auch in unserer Kleinstadt so, dass das Tierheim machmal überreagiert und es mit dem Recht des Tierhalters nicht so genau nimmt…

Kurz: Wenn deine Freundin korrekte Angaben über die Wohngegend gemacht hat und der Kater dort gute Chancen hat, sollte sie ihn energisch, auch mit anwaltlicher Hilfe, zurückfordern. Sonst vielleicht doch lieber eine Wohnungskatze wählen.

Gruß von Bixie

Hallo bixie,

vor die eigentliche Vermittlung auch noch jeden Zwerghamsters stellt das Berliner Tierheim eine ausführliche schriftliche Selbstauskunft. Und natürlich muss man da seine Adresse angeben. Sowie in der - theoretisch äußerst vorbildlichen - Checkliste sehr ins Detail gehend wird eingehend zum Wohnumfeld und artgerechter Haltung Stellung genommen. Und in Berlin ist selbst in den stillen Aussenbezirken immer und überall ganz ausgesprochen dichter Strassenverkehr. So gesehen dürften die ja dann folglich überhaupt keine freilaufenden Katzen an im Berliner Stadtgebiet Wohnende abgeben, nicht wahr.

Schönen Gruß

Annie

Hallo,

ich wollte mal für eine Hündin einen Schutzvertrag machen, ein Rechtsanwanlt meinte das sein Blödsinn, denn sobald ein 1 Euro für das Tier gezahlt wird ist es ein reiner Kaufvertrag.
Das wird bei Tierheimtieren nicht anders sein, denn in der Regel werden ja „Schutzgebühren“ gezahlt.

Ich finde das eine Frechheit , ein Tier einfach zurück zu halten.

Mir ist schon passiert, dass ein Hund aus meiner Zucht gefunden wurde, 200 km von mir entfernt ( ich melde alle Würfe direkt selber an Tasso) und wurde benachrichtigt. Ich durfte den Hund nicht holen, weil ich nicht der Besitzer war, wohl aber wußte wo dieser wohnt.
Mir wurde gesagt, der Hund müsse zunächst 8 Tage dortbleiben, erst dann könnte ich…

LG Margit

Verständlich, dass …

Das Tierheim hat hier unter einem fadenscheinigen Vorwand ein Tier gestohlen, und das soll verständlich sein?

Ich finde es eher verständlich, dass man einen weiten Bogen um alle Tierheime macht, wenn man dort so behandelt wird. Es gibt immer genug Leute, die Kätzchen verschenken.

Andererseits ist es auch in unserer Kleinstadt so, dass das
Tierheim machmal überreagiert und es mit dem Recht des
Tierhalters nicht so genau nimmt…

Ja findest du das ok?

Ich übersetze es mal in Klartext: Euer Tierheim verstößt gegen die Gesezte, verhält sich also kriminell.

Jedenfalls bin ich froh für die Warnung. Falls ich einmal selbst eine Katze bei mir einziehen lassen möchte, wird diese mit Sicherheit nicht aus dem Tierheim kommen. Denn ich finde ein solches Verhalten ganz und gar nicht „verständlich“.

Petra

Hallo Petra,

es stimmt aber schon, was Kathleen schrieb. Auch hier sind die kleinen Tierheime in der Pampa qualitativ nicht im Mindesten mit diesem Saftladen in Berlin zu vergleichen. Die tragen dem Tierwohl noch Rechnung und niemals wirst du in Brandenburg solch einer skandalösen Behandlung zuteil.

Und was Katzen betrifft, es gibt hier so einige ehrenamtliche Katzenschutzorgas, die auch vermitteln. Genau bei mir ums Eck ist eine, für deren Qualität ich meine Hand ins Feuer lege. (Ich mach jetzt keine Werbung).Beste Grüße

Annie

Hallo liebe Kathleen,

das klingt ja nach einem starken Stück! *kopfschüttel*

Ich würde vorbeifahren und versuchen, in der angeschlossenen Tierarztpraxis den Doc zu erwischen und mich persönlich nach dem Befinden des Katers erkundigen wollen. Das zeigt schon einmal, dass Frauchen sehr hinterher ist. Ehrlich gesagt wäre es das erste, was ich gemacht hätte. Aber vielleicht übertreibe ich da auch etwas.

Dann würde ich versuchen, in einem Gespräch von Arzt zu besorgtem Frauchen herauszubekommen, ob solche Situationen schon öfter vorgekommen sind und wie dort verfahren wurde. Kann ja sein, dass der/die Sachbearbeiter/in nur einen extrem schlechten Tag hatte. Dass einem Frauchen das Tier verwehrt wird (obwohl man ja auch einen stolzen Obolus bezahlt), finde ich mehr als merkwürdig.

(Leider finde ich auf die Schnelle nicht mehr meinen Tierheim-Vertrag, aber ich kann mich noch gut erinnern, dass ich den sehr belehrend und beengend fand, dafür, dass man einem armen, ausgesetzten, verloren gegangenen Tier ein neues Zuhause geben wollte.)

Hilft das alles nichts, würde ich schon einmal die Rechtschutzversicherungshotline oder einen Rechtsanwalt befragen, ob sich da etwas machen lässt. Vor allem müsste man klären, ob sich das mit der Freigänger-Option-Vorgabe beweisen lässt.

Viele Grüße und viel Glück für deine Freundin
sgw

Vor allem müsste man

klären, ob sich das mit der Freigänger-Option-Vorgabe beweisen
lässt.

Ich habe u.a. Hauskatzen die NICHT raus sollen, wir haben allerdings 3 große gesicherte Freiläufe. Aber eine unserer Hauskatzen steht im Zimmer, wenn unsere Hunde raus wollen, dann rennt die los, unter dem Bauch vom Hund her ist ist als Erste draußen. Kann man nicht festhalten…

Auch unsere Kinder haben schon mal eine Tür offen gelassen… was will denn ein TSCHu da machen ?

LG Margit

Neeee… :wink:
… ich meinte, ob es sich beweisen lässt, dass das Tierheim die Freigang-Option zur Bedingung gemacht hat. Ansonsten können sie ja viel behaupten.

Grüße
sgw

Können die auch vorschreiben, dass man eine Katze rauslassen MUSS ? Also das habe ich auch noch nie gehört… und wenn die Katze garnicht will ? ;o) …Raus darf oder sollte, das ist klar, aber muss ?
Mit welcher Begründung ?

Das Ende der Geschichte
Guten Morgen ihr Lieben,

ich habe gestern Abend via Mail erfahren, dass das Tierheim meiner Freundin wohl so ins Gewissen geredet hat, dass sie den Kater im Tierheim belässt. :frowning:

Die Argumentation war wohl, dass die Gefahr zu groß sei, dass er wieder angefahren/überfahren wird. Das Tierheim will ihn jetzt in eine ländliche Gegend vermitteln.

Haha, als ob das so einfach wäre und es dort keine Straßen/Autos gäbe.

Selbst auf der sehr wenig befahrenen Straße vor unserem Hof in der Pampa wurde mal die Katze der Nachbarn überfahren.

Ich kann nur noch einmal mein Unverständnis zum Ausdruck bringen. Das hiesige Tierheim würde vor Erleichterung (platztechisch und finanziell) an die Decke springen, wenn der „Besitzer“ das Tier unbedingt zurückhaben will und für alle Kosten aufkommt.

Viele Wochenendgrüße

Kathleen

Na ja guter Verdienst fürs TH , so kommt man zu was…
Das würde ich nicht mitmachen.

LG Margit

Hallo.
Ich kenne mich mit Tiervermittlung durch Tierheime nicht aus, aber der Kater ist vom Tierheim Deiner Freundin übereignet worden, unter bestimmten Voraussetzungen, die von Deiner Freundin erfüllt worden sind. Der Kater ist doch nicht verborgt oder verliehen. Sicherlich existiert auch irgend etwas Schriftliches, denn einfach so ein Tier vom Tierheim jemanden in die Hand geben, ist nicht. Das Tierheim muss doch auch Nachweise erbringen. Wenn das Tierheim den Kater nicht herausgibt, ist das nach meinem Rechtsverständnis Diebstahl. Für die Behandlungskosten kommt doch Deine Freundin auf. Der Punkt wäre doch geklärt.
Mein Rat: Zum Tierheim fahren und sehr energisch die Herausgabe des Katers (gegen Erstattung der Behandlungskosten) fordern und notfalls mit Polizei drohen und wenn das nicht hilft, auch machen.
Gruss Peter

Guten Morgen bixie,

Straßen sind immer gefährlich - selbst in unserem 400-Einwohner-Kaff. Auch hier werden immer mal wieder Katzen an- oder überfahren.

Vor diesem Hintergrund dürfte es gar keine Freigänger-Katzen mehr geben.

sollte deine Freundin sich fragen,
ob der Kater dort eine realistische Überlebenschance hat.

Das Tierheim hat meine Freundin ja jetzt „überzeugt“, dass dies nicht der Fall ist.

Verständlich, dass Tierheime nicht gern Katzen in Gegenden
abgeben, wo sie innerhalb weniger Wochen umkommen.

Dann dürfte unser hiesiges Tierheim, das ohnehin schon vor lauter Katzen aus allen Nähten platzt, gar keine Katze mehr abgeben - als Freigänger-Katze (und das sind eben die meisten auf dem Land) lauern eben überall Gefahren.

Das hieisge Tierheim hat mir trotz extremen Personalmangels meinen ersten bei ihnen „erworbenen“ Kater persönlich gebracht, um sich direkt rückzuversichern, dass meine Angaben in der Bewerbung auch stimmen.

Wäre dies nicht der Fall gewesen, hätten sie den armen Kerl nicht „gequält“, sich erst einmal an eine neue Umgebung und an seine Freiheit zu gewöhnen, um dann wieder im Tierheim eingesperrt zu werden.

Diese Info auch für Petra, da offensichtlich Tierheim nicht gleich Tierheim ist.

Viele Wochenendgrüße

Kathleen

Ja Margit, das TH verdient im Prinzip doppelt.
Ich finds unverschämt.
Einmal ber der Vermittlung zur Freundin und wenn er nun wieder vermittlet wird erneut.

@Kathleen: Sie verlangt aber schon ihr Geld zurück? Immerhin hat sie ihren vermutlichen Teil des Vertrages (Aufnahme des Tiers und Freigang) erfüllt, das TH aber nimmt den Kater ja weg, also erfüllt es nicht die vermutlichen Vertragsbedingungen…

Hallo Trashi,

Ja Margit, das TH verdient im Prinzip doppelt.
Ich finds unverschämt.
Einmal ber der Vermittlung zur Freundin und wenn er nun wieder
vermittlet wird erneut.

aber eigentlich zahlt das Tierheim allein ob der medizinischen Versorgung doch nur drauf. Und auch die weitere Unterbringung im Tierheim bis zur nächsten Vermittlung (die hoffentlich auch erfolgt) verursacht Kosten. Diese ganzen Kosten hätte meine Freundin übernommen - und ich kann mir nicht vorstellen, dass diese im Verhältnis zu einer erneuten Vermittlungsgebühr stehen.

@Kathleen: Sie verlangt aber schon ihr Geld zurück? Immerhin
hat sie ihren vermutlichen Teil des Vertrages (Aufnahme des
Tiers und Freigang) erfüllt, das TH aber nimmt den Kater ja
weg, also erfüllt es nicht die vermutlichen
Vertragsbedingungen…

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie ihr Geld zurückverlangen wird. Dazu lag/liegt ihr das Wohl des Katers viel zu sehr am Herzen. Laut Mail hofft sie einfach nur, dass er recht schnell wieder gesund wird und ein schönes neues Zuhause in ländlicher Gegend findet.

Viele Grüße

Kathleen

Wisst ihr denn, wieviel an Kosten überhaupt entstanden sind ?
Ärzte die TH versorgen, machen das sehr günstig und große TH haben sogar einen eigens eingestellten TA.

Der Witz dabei ist ja noch, je nach Stadt werden ja die ersten Tage bezahlt…

Gesetzlich ist nämlich die Kommune, auf deren Markung ein Tier gefunden wird, dazu verpflichtet, 28 Tage lang für die Verpflegungs- und Unterbringungskosten aufzukommen

Quelle:

Ich gehe davon aus, das ist überall gleich, wenn das gesetzlich festgelegt ist.

Grüße
Margit

hallo Margit,

Wisst ihr denn, wieviel an Kosten überhaupt entstanden sind ?

ich persönlich nicht - keine Ahnung, ob meine Freundin darüber Auskunft erhalten hat.

Ärzte die TH versorgen, machen das sehr günstig und große TH
haben sogar einen eigens eingestellten TA.

Trotzdem entstehen ja Kosten (zumindest bezüglich Medikamente).

Der Witz dabei ist ja noch, je nach Stadt werden ja die ersten
Tage bezahlt…

Aber - soweit ich weiß/es verstanden habe - nur, wenn das Tier „herrenlos“ ist.

Viele Grüße

Kathleen

Hallo Kathleen,

aber eigentlich zahlt das Tierheim allein ob der medizinischen
Versorgung doch nur drauf.

Du hattest irgendwo geschrieben dass der Kater keine Brüche oder inneren Verletzungen hat.
Dann kann die Versorgung nicht so viel kosten…

@Kathleen: Sie verlangt aber schon ihr Geld zurück? Immerhin
hat sie ihren vermutlichen Teil des Vertrages (Aufnahme des
Tiers und Freigang) erfüllt, das TH aber nimmt den Kater ja
weg, also erfüllt es nicht die vermutlichen
Vertragsbedingungen…

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie ihr Geld
zurückverlangen wird. Dazu lag/liegt ihr das Wohl des Katers
viel zu sehr am Herzen.

Das ist ja nett von ihr…
Aber mal ganz emotionslos betrachtet gibt es einen Vertrag in dem Leistungen genannt sind. Nun erfüllt eine Seite ihre Leistung nicht -die andere Seite würde ihre ja gerne erfüllen, darf aber nicht.
Deshalb würde ich mein Geld zurückfordern -aus Prinzip.
Die machen das doch sonst immer weiter, wenn sich niemand wehrt!

LG

Die Argumentation war wohl, dass die Gefahr zu groß sei, dass
er wieder angefahren/überfahren wird. Das Tierheim will ihn
jetzt in eine ländliche Gegend vermitteln.

Hallo!
Ich weiß nicht recht, ob das Leben einer Katze in ländlicher Gegend wirklich weniger gefährdet ist. Auf ländlichen Sträßchen und Wirtschaftswegen wird von der einheimischen Jugend oft sehr verwegen gefahren, gerade Katzen gelten oft nicht als schützenswert, die Leienpflicht für Hunde wird lässiger gehandhabt, ganz zu schweigen von Fuchs und Marder (gut, gibt’s mittlerweile auch in der Stadt) und Leuten mit Gewehren …

Gruß,
Eva