Schädliches Tun

Servus,

im Fall von Wolfgang Gedeon bin ich auf eine [Äußerung][1] der Richter gestoßen, die ich als juristischer Laie nicht ganz verstehe:

Auch habe Gedeon seine Bücher teils lange vor Gründung der AfD geschrieben, hätte mit ihnen also gar nicht gegen die Parteigrundsätze verstoßen können. Dabei hält Gedeon bis heute ausdrücklich an seinen Positionen fest. Dies könne ihm aber „nicht vorgeworfen werden“, findet das Schiedsgericht: Denn eine alte Position nicht zu räumen, sei kein „Tun“, sondern ein „Nichtstun“ - und nur ein schädliches Tun ermögliche den Parteiausschluss.

Mir ist natürlich klar, dass Taten und Äußerungen, die vor seiner Zeit als Parteimitglied gemacht wurden, anders zu bewerten sind. Aber Gedeon verteidigt die umstrittenen Aussagen ja bis heute, ist das dann nicht auch eine aktive Tat und damit ein „Tun“?

Lg,
Penegrin
[1]: http://www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-wolfgang-gedeon-darf-nach-antisemitismusvorwuerfen-in-partei-bleiben-a-1187022.html

Es wird wohl so gemeint sein: Wenn ich als Strafunmündiger einen Anderen eine „auf d`Gosch hau“, dann bin ich als Strafmündiger dafür nicht noch zur Rechenschaft zu ziehen. Ich brauch mich noch nicht einmal zu entschuldigen und darf sogar sagen:
„des isch dr grad recht gschäa“

Solche juristischen Spitzfindigkeiten finde ich zum K0tzen, aber es gibt doch ein ganz einfaches Mittel, diese AfD-Spacken in der Versenkung verschwinden zu lassen:
dia Simpl oifach net wähla!

Moin,

eine Äußerung der Richter

von Richtern kann hier keine Rede sein, ein „Landesschiedsgericht der AfD Baden-Württemberg“ besteht aus Leuten wie Dir und mir Hinz und Kunz. Du und ich könnten jederzeit ein Landesschiedsgericht der Alten Säcke ins Leben rufen. Also lass sie doch schwätzen.

Gruß
Ralf

Servus,

Im Spiegel Artikel ist mehrmals von ‚Richtern‘ die Rede. Wäre ‚Schiedsrichter‘ die korrekte Bezeichnung?

Und diese Leute werden doch wohl im Gegensatz zu mir über eine juristische Ausbildung verfügen, oder nicht?

Heißt das jetzt, dass diese Unterscheidung zwischen „Tun“ und „Nichtstun“ keinerlei juristische Grundlage hat?

Lg,
Penegrin

ja, Schiedsrichter :wink:

ist schon was Juristisches, aber die Schiedsrichter brauchen keine Juristen sein…

Ich musste mich jetzt auch erst mal zu diesem Thema belesen.

Beatrix

Ganz so, wie von @drambeldier dargestellt, ist es in der Tat nicht. Grundsätzlich sind die Parteien zwar frei zu bestimmen, wer in ihren Schiedsgerichten sitzt bzw. ob und ggf. welche juristische Qualifikation die Schiedsrichter haben müssen (vgl. § 10 PartG). Die Schiedsgerichtsordnung der AfD bestimmt jedoch konkret, dass in den Landesschiedsgerichten (wie auch im Bundesschiedsgericht) zumindest Präsident und Vizepräsident die Befähigung zum Richteramt haben müssen - was allerdings nicht notwendig heisst, dass sie ein solches Amt auch ausüben.

Da auch das Parteiengesetz ausdrücklich von ‚Schiedsgerichten‘ und nicht von ‚Gerichten‘ spricht, ist mE die Bezeichnung ‚Schiedrichter‘ auf jeden Fall angemessener. Schiedsgerichte sind Organe privater Gerichtsbarkeit - das ist ein sehr deutlicher Unterschied.

Davon abgesehen wird durch die Entscheidung des AfD-Landesschiedsgerichtes BaWü offensichtlich, dass man jede eindeutige Abgrenzung nach rechts bewusst vermeiden will - was bei einer Partei, die die Strategie einer rechten Sammlungsbewegung verfolgt, kaum überraschen kann. Entweder, weil man hier ein noch nicht voll ausgeschöpftes Wählerreservoir sieht (bei den NPD-Wählern wurden in Baden-Württemberg allerdings von dem 1% 2013 letztes Jahr bereits 0,7% abgegrast) oder durch eine Abgrenzung zukünftige Stimmenverluste befürchtet.

Freundliche Grüße,
Ralf

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Das ist natürlich alles Schwachsinn hoch drei! Es geht ja nicht um die geschriebenen Bücher im Sinne eines abgeschlossenen und nicht mehr rückgängig zu machenden Tuns, sondern es geht darum. dass sich in diesen Büchern Positionen manifestieren. Und von diesen Positionen hat sich der Mann nicht nur nicht aktiv distanziert, sondern diese immer wieder aktiv aufs Neue bezogen. Insoweit ist es vollkommen unerheblich, dass die Verschriftlichung in den Büchern „irgendwann“ stattgefunden hat.

Wer wegen einer schriftlichen Beleidigung angezeigt wird, und im Gerichtssaal dann mündlich erklärt, dass er den damals abgeschickten Brief nicht rückgängig machen könne, aber im Übrigen nach wie vor davon überzeugt sei, dass der damals angeschriebene ein sei, wird vor jedem deutschen Strafgericht eine angemessene Packung bekommen.

Doch, hat sie natürlich, aber nicht in dem erwähnten Sinne, sondern um zu vermeiden, dass eine Gesinnung justitiabel wird. So lang ich nur denke, dass ein Mensch wie jener Politker in den Arsch getreten gehört, ich es aber nicht tue, kann mir keiner was.

Gruß
Ralf

Dann würde ja im Prinzip nur die Tierschutzpartei übrig bleiben (oder hat die auch schon Antisemiten?).

Linkspartei: So blieb sie im November 2008 zusammen mit anderen Abgeordneten des linken Flügels ihrer Fraktion demonstrativ einer Bundestagsabstimmung fern, die kurz vor dem 70. Jahrestag der Reichspogromnacht eine verstärkte Bekämpfung des Antisemitismus zum Gegenstand hatte, und begründete dies damit, dass dieser Entschluss Israelkritik und Antisemitismus gleichsetze.[9] […] Bei einer Konferenz in Wuppertal im Jahr 2011 trug Höger einen Schal, der die Landkarte des Nahen Ostens ohne Israel zeigte.[13]

Die Grünen: Sieben Jahre später, Anfang 1991, machte sich der damalige Vorstandssprecher der Grünen, Hans-Christian Ströbele, auf den Weg in den Nahen Osten, derweil schlugen in Israel irakische Scud-Raketen ein. Das sei, so Ströbele kurz vor dem Abflug, „die logische, fast zwingende Konsequenz der israelischen Politik den Palästinensern und den arabischen Staaten gegenüber“. Ströbele sprach sich sogar gegen die Lieferung von „Patriot“-Abwehrraketen an Israel aus, weil dies zu einer Eskalation des Konflikts führen könnte. Auch diese Reise geriet zum Debakel. Noch bevor er zur Persona non grata erklärt wurde, zog Ströbele die Notbremse, flog heim und trat von seinem Amt als Vorstandssprecher der Grünen zurück.

SPD: Sigmar Gabriel, sein Freund und sein Judenhass | Falsche Zahlen, schlechte Wortwahl: War Google ausgefallen, als der Europaparlamentspräsident seine umstrittene Knesset-Rede schrieb, in der er über den Wasserverbrauch von Israelis und Palästinensern spekulierte? Mit seiner unnötig provokanten Bemerkung hat Schulz sich auf einen gefährlich schlüpfrigen Hang begeben.

Union: Nicht fehlen darf der unvermeidliche Jürgen Todenhöfer, der die Ermordung jüdischer Zivilisten durch palästinensische Extremisten so entschuldigt: „Was in Palästina gerade an Entsetzlichem geschieht, ist ein Aufstand entrechteter, gedemütigter, verzweifelter Gefangener.“

(Das war natürlich nur eine kleine, unvollständige Aufzählung.)

Aber, ich vergaß, das sind ja nur unsere wackeren Kämpfer für die armen, unterdrückten Palästinenser, die der israelischen Zivilbevölkerung immer ihre „Friedensbotschaften“ per Rakete übermitteln. Das ist natürlich gaaaanz was anderes, als wenn man von irgendeinem verkorksten Heini bei der AfD redet, sie sowieso komplett Nazi ist. Selbst hier im Forum gibt es Hetze gegen Juden und Geschichtsverdrehung. Und keiner sagt was. Im Gegenteil, es werden dafür noch Herzen verteilt. Von Leuten, die dann später öffentlichen das Team auffordern, „Hetzern“ den Mund zu verbieten.

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