Die Antworten, die ich zu der Frage im Rechtsbrett erhalten habe, gehen aber in eine ganz andere Richtung.
Die Partei wollte Gedeon aufgrund seiner antisemitischen Aussagen ausschließen und das Schiedsgericht sollte entscheiden, ob diese Aussagen für einen Ausschluss reichen. Nur hat sich das Schiedsgericht gar nicht mit den Aussagen beschäftigt, sondern hat aus formalen Gründen entschieden, da die Parteiführung es ‚versäumt‘ hatte, Beweismittel rechtzeitig vorzulegen.
Außerdem stünde es der Partei frei, sich an die nächst höhere Instanz zu wenden. Da sie das nicht tut, muss ich davon ausgehen, dass sie mit dem Urteil gut leben können.
Die Partei hat sich in dem Fall eben nicht mit den Antisemitismusvorwürfen auseinandergesetzt, sondern das Verfahren (mutwillig?) aufgrund eines Verfahrenfehlers platzen lassen. Sieht das für dich nach Aufarbeitung aus?
Lg,