Guten Tag,
ich habe sie über das Portal „Wer weiß was?“ als Experte zum Thema Steuern gefunden und hoffe, sie können mir ein paar Fragen zum selbigen Thema beantworten. Ich versuche, Ihnen so viele Informationen wie möglich zu geben und meine Fragen klar, kurz und gut strukturiert zu stellen.
Zum Fall:
Ich bin 24 Jahre alt und habe gestern ein Gewerbe angemeldet. Zurzeit erhalte ich Arbeitslosengeld. Das Gewerbe ist auf mich angemeldet und läuft als Nebengewerbe. Es ist eine Neugründung, es gibt keinen Handelsregistereintrag.
Art des Gewerbes:
Im Grunde geht es darum, dass Unternehmen bei mir Werbeplätze in Geschäften mieten können. Jede Art von Geschäft: Bäckereien, Modegeschäfte, Einzelhandel, Elektrogeschäfte usw. Die Einnahmen davon werden dann geteilt: 50 Prozent gehen an mich, 50 Prozent gehen an die Läden, die die Werbung ausstellen.
Soweit, so gut.
Nun bleibt die Frage, der Ausweisung der Umsatzsteuer. Ich werde mich ja hauptsächlich an Unternehmen wenden, die bei mir Werbung buchen können. Eigentlich hatte ich vor, die Kleinunternehmer-Regelung zu benutzen. Aber da ich mich ja hauptsächlich an Unternehmen wende, werde ich wohl die Umsatzsteuer ausweisen müssen, oder? Anders macht es ja keinen professionellen Eindruck.
Was soll ich nun machen?
Für die Umsatzsteuerausweisung spricht der professionelle Eindruck und die Tatsache, dass ich mich hauptsächlich an Firmen wenden werden.
Dagegen spricht, dass es ein höherer Aufwand ist und ich die ersten Monate wahrscheinlich sowieso kein Geld verdienen werde, da das ganze erst wirklich anfangen zu laufen kann, wenn genügend Geschäfte in meinem Werbenetz sind.
Was halten Sie davon, was raten Sie mir?
Des weiteren, wenn ich nicht die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehme, muss ich ja meinen Gesamtumsatz im Jahr der Betriebsöffnung und im Folgejahr, schätzen. Aber ich habe doch keine Ahnung, mit welchen Umsätzen zu rechnen ist.
Welche Summe soll ich dort angeben, sodass ich, wenn möglich, keine hohen Steuervorauszahlungen zu leisten habe?
Daneben habe ich noch folgende Fragen:
Man hat mich zum Finanzamt geschickt, damit ich dort den „Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung“ ausfülle. Daneben hat man mir zwei Formulare mitgegeben, einmal eine Einzugsermächtigung für Personensteuern und einmal eine Einzugsermächtigung für Betriebssteuern.
Meine Fragen dazu:
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Muss ich dem Finanzamt diese Einzugsermächtigung geben?
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Beide Einzugsermächtigungen liegen in doppelter Ausführung vor: Muss ich, sofern ich die Ermächtigung geben muss, sie doppelt ausgefüllt beim Finanzamt abgeben?
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Da es ein Kleingewerbe ist, frage ich mich, warum von in den Formularen z.B. Körperschaftssteuer oder Kapitalertragssteuer, die Rede ist?
Nun zum Fragebogen der Steuerlichen Erfassung:
Unter 2.2 soll ich die Anschrift des Unternehmens angeben. Aber unter 2.6 wird der nach Ort der Geschäftsleitung gefragt.
Die Anschrift ist der Ort der Geschäftsleitung.
Soll ich 2.6 nun einfach leer lassen oder nochmal die Anschrift des Unternehmens angeben?
Unter 3 finden sich Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen:
Ich habe a) keine Ahnung, ob meine Geschäftsidee funktioniert und b) keine Ahnung, wie hoch die Einkünfte sein werden. Was gebe ich dort jetzt an? Es ist ein Nebengewerbe, ich bin zurzeit der einzige Mitarbeiter. Ich hätte gerne, dass meine Vorauszahlungen natürlich so gering wie möglich sind.
Welche Angaben muss ich dort machen?
Unter 3.2 gibt es den Punkt „Voraussichtliche Höhe der Sonderausgaben“.
Ich habe keine Sonderausgaben, daher lasse ich den Punkt wohl weg, oder?
Unter 4 gibt es den Punkt „Angaben zur Gewinnermittlung“.
Da es ein Nebengewerbe ist, ist die Einnahmeüberschussrechnung wohl gemeint.
Das Gewerbe wurde gestern, also 20.09.2010, eröffnet. Die nächste Frage lautet, ob ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vorliegt? Die Frage kann ich wohl mit Nein beantworten, oder?
Unter 6 gibt es den Punkt „Angaben und Abführung der Lohnsteuer“.
Da ich keine Mitarbeiter habe, kann ich den Block wohl leer lassen, nicht wahr?
Unter 7 gibt es den Punkt „Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer“.
Ich habe wie gesagt keine Ahnung, wie hoch der Umsatz sein wird. Was schreibe ich dorthin?
Unter 7.5 gibt es den Punkt „Steuerbefreiung“.
Das verstehe ich nun gar nicht.
Es heißt: „es werden ganz oder teilweise steuerfreie Umsätze gem. § 4UstG ausgeführt“.
Soweit ich das verstehe, werden bei mir keine steuerfreie Umsätze ausgeführt. Also kreuze ich Nein an.
Etwas ähnliches gibt es unter dem Punkt 7.6:
„Es werden Umsätze ausgeführt, die ganz oder teilweise dem ermäßigtem Steuersatz gem. § 12 Abs. 2 UstG unterliegen“.
Auch hier: Soweit ich das verstehe, trifft das nicht auf mein Gewerbe zu. Also kreuze ich nein an.
Ich hoffe, sie können mir helfen. Viele Grüße!