Steuernachzahlung in Höhe von 2000 Euro bei Stundenerhöhung Ehefrau!

Hallo, ich bin ziemlich geschockt,. Ich habe Stunden erhöht und arbeite jetzt nicht mehr in einem Mini-Job, verdiene nun ca. 200 Euro im Monat mehr netto. Zusätzlich mache seit letztes Jahr Schreibarbeiten, die ca. 2000 Euro Gewinn einbrachten. Mein Mann und ich haben für 2013 noch 200 Euro erstattet bekommen, jetzt sollen wir 2075 Euro für 2014 nachzahlen und jährlich diese Summe im Voraus zahlen, die nächsten Zahlungen sind im September und Dezember (jew. 1091 Euro) fällt und dann quartalsweise in Höhe von 541 Euro ab 2016. Wir haben die Steuerklassen 5 und 3. Das zu versteuernde Einkommen beträgt für 2014 44.246 Euro, 2013 betrug es 31.779 Euro. Da hätte ich besser beim Mini-Job bleiben können. Das, was ich mehr verdiene (200 Euro/Monat), bezahle ich demnächst an Steuern nach (200 Euro Erstattung vormals + 2.075 Euro Nachzahlung)… Mein Mann betreibt noch ein Kleingewerbe, das 2013 ein Minus von 1000 Euro gemacht hatte und ein Plus von ca. 2000 Euro im Jahr 2014. Das kann doch nicht wahr sein, oder doch? Ich freue mich über Meinungen/Rückmeldungen…

Servus,

der Rechner beim FA setzt bei Nachzahlungen in dieser Höhe Vorauszahlungen in gleicher Höhe fest, weil er immer davon ausgeht, dass im Folgejahr alles wie im veranlagten Jahr sein wird.

Der Sachbearbeiter kann das in einem gewissen Umfang beeinflussen - einmal hatte ich einen am Telefon, der immerhin auch selber geschmunzelt hat, als ich ihn fragte, wie viele Betriebe der Steuerpflichtige seiner Ansicht nach noch aufzugeben hätte.

Sehr leicht kann das aber auch der Steuerpflichtige selber beeinflussen - wenn die Entwicklung des voraussichtlichen zu versteuernden Einkommens im laufenden Jahr nicht zu den Vorauszahlungen passt, kann man die jederzeit anpassen lassen (wenn man den Antrag mit konkreten Zahlen unterfüttert).

Schöne Grüße

MM

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Servus,

15 % reichen nicht, wie Du an all den schönen Rechenexempeln leicht sehen kannst.

Schöne Grüße

MM

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Was ist jetzt noch die Frage? Ob man bei höheren Einkommen mehr Steuern zahlen soll, wohl eher nicht. Ob die Vorauszahlungen passen? Sehen ok aus. Die entsprechen eben der voraussichtlichen Steuerlast. Knapp 12.500€ mehr zvE minus 3.200€ mehr Steuern ergibt 9.300€ mehr zum Verleben.
Vielleicht ein Denkfehler, dass die 3.200€ mehr Steuern allein auf die das höhere Einkommen anfallen? Die fallen auf das gesamte zvE an, falls es hilft.

Grüße

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El Buffo hat wohl die Antwort gleich ins Zitat geschrieben :smile:

Gruß K

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Hm

da hatte ich wohl das neue WWW noch nicht so richtig kapiert und die Vorschau hat es auch nicht so komisch angezeigt.
also neuer Versuch:

Und nun auch noch ein bißchen mich selbst zitieren.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die 2.275€ (erst recht nicht die 3.200€) mehr Steuern nicht auf diese 200€ netto monatlich + 2.014€ aus der selbstständigen Tätigkeit mehr anfallen. Das wäre dann wohl ein Grenzsteuersatz von jenseits der 50%.
Es war schon geklärt worden, dass dieser Eindruck zum einen entsteht, weil man die gewählte Steuerklassenkombination gewählt hat. Dadurch wird eben die zusätzliche Steuerbelastung aufgrund des insgesamt höheren Einkommens, dass dem Lohnsteuerabzug unterliegt, überproportional dem Job auf Steuerklasse 5 aufgebrummt.
Zum anderen haben sich auch andere Einkommen erhöht.
Letztlich ist der Grenzsteuersatz nicht ganz unwesentlich vom gesamten zu versteuernden Einkommen beider Ehegatten abhängig.
Wenn sich beide getrennt veranlagen würden, würde Linchen merken, dass ihre 200€ mehr netto im Monat + die 2.014€ aus der Selbstständigkeit keineswegs für die 3.200€ mehr Steuern verantwortlich sein können. Insofern kann es schon sinnvoll sein, die gesamte Steuerbelastung auf das gesamte Einkommen zu beziehen, damit man nicht zu solchen Denkfehlern gelangt. Oder wir nennen das einfach anders. Oder man würfelt familienintern einfach, welche 1.000€ die letzten sein sollen, die man dem fiktiven Grenzsteuersatz unterwirft.

Supi, jetzt schaut es auch in der Vorschau anders aus.

Grüße

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Find ich auch.

Ein gepflegtes Wachstum wünscht

MM

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Hallo,

darf ich das mal neu zusammenfassen?

2013 verdiente man 31779€
2014 verdiente man 44246€

Das sind 12.500€ mehr Einnahmen.
Davon werden nun 2000€ durch Steuer aufgefressen.

Diese 2000€ Steuern beziehst du nun auf die 200€ netto mehr im Minijob, das ist natürlich Unsinn.
Ihr habt außerhalb des Minijobs so viel mehr verdient als im Vorjahr, DAHER kommt die höhere Steuer.

Gruß nach Bayern.

Servus,

alles plausibel, außer

Besorgt Euch gscheite Steuerklassen, dann könnt Ihr viel leichter ausrechnen, wer von Euch wie viel Einkommensteuer zahlt.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

ich bin ziemlich geschockt,. Ich habe Stunden erhöht und arbeite jetzt nicht mehr in einem Mini-Job, verdiene nun ca. 200 Euro im Monat mehr netto.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass die 2.275€ (erst recht nicht die 3.200€) mehr Steuern nicht auf diese 200€ netto monatlich + 2.014€ aus der selbstständigen Tätigkeit mehr anfallen. Das wäre dann wohl ein Grenzsteuersatz von jenseits der 50%. Es war schon geklärt worden, dass dieser Eindruck zum einen entsteht, weil man die gewählte Steuerklassenkombination gewählt hat. Dadurch wird eben die zusätzliche Steuerbelastung aufgrund des insgesamt höheren Einkommens, dass dem Lohnsteuerabzug unterliegt, überproportional dem Job auf Steuerklasse 5 aufgebrummt. Zum anderen haben sich auch andere Einkommen erhöht.
Letztlich ist der Grenzsteuersatz nicht ganz unwesentlich vom gesamten zu versteuernden Einkommen beider Ehegatten abhängig. Wenn sich beide getrennt veranlagen würden, würde Linchen merken, dass ihre 200€ mehr netto im Monat + die 2.014€ aus der Selbstständigkeit keineswegs für die 3.200€ mehr Steuern verantwortlich sein können. Insofern kann es schon sinnvoll sein, die gesamte Steuerbelastung auf das gesamte Einkommen zu beziehen, damit man nicht zu solchen Denkfehlern gelangt. Oder wir nennen das einfach anders.

Grüße

Also… Hä?

Danke für den Hinweis.

Das IST aber anstrengend! Ich hab es nicht geschafft, mich da durchzuwühlen.

Vielleicht kann ElBuffo das Ganze ja noch mal leserlich reinstellen.

Oder auch nicht, es gibt ja auch noch genug andere Themen…

Hallo alle zusammen,

da ich nach langem Googeln und dem Eingeben meiner Daten in sämtliche aufgefundenen Steuer-Rechner davon ausgehen muss, dass diese hohen Beträge wohl stimmen, leider, habe ich noch Ende Juni einen Antrag auf Steuerklassenänderung (IV/ ÍV) gestellt.
Für die Nebeneinkünfte werde ich nun 15 % zurücklegen.

Vielen Dank für die ganzen Kommentare und die Mühe !!!

Ganz herzlichen Gruß, Linchen

Die richtige Steuerklasse kann mehr Nettoeinnahmen einbringen. Was man zuviel bezahlt ider zu wenig anzahlt hat muss am Jahresende bei der Steuererklärung beglichen werden. Der Steuerklassenrechner kann Ihnen vielleicht bei der Wahl der richtigen Steuerklassenkombination helfen. Sie sehen hier die zu erwartete Nach- oder Rückzahlung.

Ich kenne keine Leute, die am Jahresende eine (Einkommen)Steuererklärung für dasselbe Jahr machen.

Danke.

Inhaltlich hatten wir auch schon festgestellt, dass der Minijob nun keiner mehr ist und deshalb in die Besteuerung bei den Eheleuten einbezogen wird. Insofern hat die Fragestellerin schon recht - sie wäre besser beim Minijob geblieben (und hätte den Mehrverdienst woanders hergenommen).

Nein, die fallen schon nur auf das höhere Einkommen an. Grenzsteuersatz nennt man das und der ist in den § 32a EStG sogar schon einprogrammiert.

Was haben denn die Steuerklassen mit der Einkommensteuer zu tun?


Aber rechnen wir doch mal, ob die Angaben wirklich plausibel sind:

Aus 31.779 Euro zvE resultieren 3.300 Euro Steuer. Bei 44.246 kommen wir auf 6.785 Euro Steuer, also ein Unterschied von 3.485 Euro.

Demzufolge müsste die Frau aus ihren (44.246 ./. 31.779 ./. 2.000) = 10.467 Euro Arbeitslohn Lohnsteuern in Höhe von (3.485 ./. 2.075 =) 1.410 Euro bezahlt haben. Das sind 13,7%, also knapp Eingangssteuersatz, und der ist bei Steuerklasse 5 nachvollziehbar.

Aus Nettoangaben lässt sich leider nicht viel machen. Denn aus den 10.467 Euro Arbeitslohn, 1.410 Lohnsteuern und rund 20% Sozialabgaben resultiert ein Nettolohn von rund 8000 Euro, das sind 666 Euro pro Monat.

Minilohn geht bis 450, über die fehlenden 16 Euro muss man sich nicht aufregen, es ist ja ohnehin alles gerundet. Passt also auch.

Schade nur, dass man es erst ausrechnen muss, weilo es nicht im Sachverhalt steht.

Die höhere Steuer entsteht zum einen aus dem Gewinn (2.000) und der Besteuerung des vormaligen Mindestlohns von 5.400 Euro, zusammen sind es also 7.400 Euro, die hier mehr besteuert werden. Macht einen Steuersatz von 28% (Grenzsteuersatz), das ist auch plausibel.

Die Ergebnisse aus dem „Kleingewerbe“ habe ich außen vorgelassen. Zum einen weiß ich nicht, wie hoch der Gewinn/Verlust in 2014 war (Angabe fehlt), zum andern sind bei all der überschlägigen Rechnerei 1.000 Euro mehr oder weniger auch nicht wichtig.

Da hätte ich besser beim Mini-Job bleiben können.

Erstens bleiben vom Mehrverdienst von 4.400 Euro immer noch 2400 übrig. Warum 2.400 Euro haben schlechter ist als sie nicht zu haben, weiß ich nicht.

Zweitens: ja, und den Mehrverdienst durch eine andere Tätigkeit erlangen. Dann bleiben die 5.400 aus dem Minijob bei der Besteuerung außen vor.

Sie erzeugen bei der übergroßen Mehrzahl der Leute, die mit Lohnsteuerklassen III/V ausgestattet sind, ein völlig verzerrtes Bild von der Steuerbelastung - vor allem die mitverdienenden Ehegattinnen machen sich (wie hier im Fall auch) oft kein Bild davon, wie viel sie bereits beim Lohnsteuerabzug für ihren Gatten mitbezahlen. Mit IV/IV ist es sehr viel einfacher, einen Überblick zu bekommen, wenn man nicht so viel mit dem Kram zu tun hat.

Schöne Grüße

MM