Strafbarkeit von Ticket-Verkauf?

So, liebe Experten, heute stelle ich mal selbst eine Frage :smile:

Folgende Geschichte: Ich unterhielt mich einst mit einem Rechtsreferendar darüber, dass ich Eintrittskarten für eine Veranstaltung (ich weiß nichts Genaueres mehr) privat verkauft hätte (über eBay vielleicht - ist schon eine Weile her…) Der Rechtsreferendar wies mich darauf hin, dass dieses Verhalten, also der Verkauf auf dem „Schwarzmarkt“ strafbar sei.

Ich fragte ihn, aus welcher Norm sich das denn ergibt - er wusste keine und fand auch keine heraus.

Vor ungefähr einem Jahr lernte ich Mitarbeiterinnen einen örtlichen Veranstalters in Köln kennen. Diese Mitarbeiterinnen stellten dieselbe Behauptung auf - es sei strafbar, Karten auf dem „Schwarzmarkt“ zu verkaufen.

Ich fragte sie, aus welcher Norm sich das denn ergibt - sie wussten keine und versuchten auch gar nicht, eine zu finden.

Also, ich habe noch nie irgendwo irgendetwas gefunden, gesehen, gelesen, was irgendwie einem solchen Tatbestand ähnelt. Ich rede jetzt übrigens mal nur vom Straf-, nicht vom Zivilrechtlichen.

Alle behaupten, es sei verboten und strafbar - keiner kann mir erklären, wie denn dieser Straftatbestand heißt und wo er stehen soll. Ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass es ihn gibt.

Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen…

Gibt’s so einen Staftatbestand? Wenn ja, wo finde ich ihn?

Levay

Hi,

vielleicht vermischt sich bei deinen angesprochenen Personen auch deutsches, ausländisches Recht und persönliche Wünsche :wink:

IMHO war es bei der EM2004 in Portugal tatsächlich offiziell(=gesetzlich?) verboten Tickets auf dem Schwarzmarkt zu ver- und zu kaufen. Der Inhaber des Tickets war auf jenem auch vermerkt.

Damit ist es auch nach den ebay-Richlinien „verboten“ diese in D dort zu handeln:
„Bestimmte personengebundene Tickets können jedoch nicht rechtswirksam übertragen werden, so dass der Käufer keine Ansprüche aus dem erworbenen Ticket ableiten kann.“
http://pages.ebay.de/help/policies/event-tickets.html

Grüße,
J~

Hallo!

Also wenn ich Levay richtig verstanden habe, geht es um nicht personengebundene Tickets - sonst hätte seine Frage nämlich keinen Sinn.

Ich denke auch, dass der Weiterverkauf von Tickets vom Gesetz her kein Problem ist. Es kann nur sein, dass im Innenverhältnis zwischen Ticketaussteller und -käufer ein Weiterverkaufsverbot vereinbart ist (wie zB wenn der Name draufsteht).

Wenn man die Tickets teurer weiterverkauft geht’s dann natürlich um mehr - das ist klar.

Gruß
Tom

Hi,

meines Wissens ist es auch z.B. in Spanien generell verboten, Tickets auf der Straße zu verkaufen - unabhängig, ob die auf eine bestimmte Person ausgestellt sind oder nicht!

In Deutschland wüßte ich kein Gesetz, der dies verbieten könnte. Aber aus Sicht der Veranstalter jedoch nachvollziehbar, dass nicht eine Person das komplette Kontingent aufkauft und dann den fetten Reibach macht.

Gruß
Falke

Hallo,

In Deutschland wüßte ich kein Gesetz, der dies verbieten
könnte. Aber aus Sicht der Veranstalter jedoch
nachvollziehbar, dass nicht eine Person das komplette
Kontingent aufkauft und dann den fetten Reibach macht.

wo ist das Problem? Die Veranstaltung ist ausverkauft, das unternehmerische Risiko für den Kartenverkauf trägt ein anderer :wink:
Nebenbei: Es ist völlig normal, dass Reiseveranstalter, Hotels, Firmen (für ihre MA) Kontingente bei Veranstaltungen aufkaufen und weiterverhökern. Eine staatliche Regelung, die das Weiterverkaufen von Tickets generell untersagt, wäre mir neu. Kann es sein, dass es ein steuerrechtliches Problem geben kann? Natürlich kann es zu vertraglichen Vereinbarungen zwischen Ticket-Aussteller und Kunden kommen, aber darum geht es nicht.

Ciao R.

Steuerrechtliches Problem?
Hi rOs,

Kann es sein, dass es ein steuerrechtliches Problem geben
kann?

Interessante Frage. Ist denn auf den Tickets die USt ausgewiesen? Falls nicht, kann es für den Verkäufer das Problem geben, dass er diese nicht als Vorsteuer abziehen kann. Und wenn jemand tatsächlich eine gesamte Veranstaltung aufkauft, fällt das bestimmt nicht unter „Privatverkauf“.

Grüße,

Anwar

Er wird ja kaum 480 Euro mehr für sein Ticket bekommen als er dafür ausgegeben hat.

Es gibt kein mir bekanntes Gesetz das eine Kartenwitergabe verbieten würde.
In diesen Falle könnte auch niemand anderes eine Eintritskarte ins Theater oder ein gemeinsamer Theaterbesuch geschenkt werden.
Bei eine Fussballspiel könnte ein Fan Club keine Sammelbestellung für das UEFA Cup Spiel machen und jedes Mitgleid müsste einzeln die Karten kaufen.
Es währe nicht merh möglich Eintritskarten in einer Weihnatchtstombola als Preis einzusetzen.

usw. usw. usw.

Bei Namenstickets wird dies oft gemacht weil ebstimmte Personen oder Gruppen dieses erhalten sollen. Bei Namenstickets bei Fussballspielen etc. kann gut sein das vorher überprüft wird ob es sich hierbei um eine bekannten Hooligan handelt. Oder damit 2000 Tickets an das Gasstgeberland gehen 2000 an das Gastland.
Anders kann ea auch sein das nur die Namenrtlich erwähnte Person, also in Form einer Persönlichen Einladung erwünscht ist oder auch das es sich um eine Private Veranstaltung bei der sich der Gast / Ticketbesitzer vorher anmelden muss handelt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Wenn man die Tickets teurer weiterverkauft geht’s dann
natürlich um mehr - das ist klar.

Mir ist nicht klar, welche rechtlichen Folgen das haben soll.

Levay

Hallo!

Ich habe da so ans Steuerrecht gedacht oder Gewerberecht, wenn man das auf Dauer macht. Verboten wird es aber wahrscheinlich sowieso nicht sein.

Gruß
Tom