So, liebe Experten, heute stelle ich mal selbst eine Frage
Folgende Geschichte: Ich unterhielt mich einst mit einem Rechtsreferendar darüber, dass ich Eintrittskarten für eine Veranstaltung (ich weiß nichts Genaueres mehr) privat verkauft hätte (über eBay vielleicht - ist schon eine Weile her…) Der Rechtsreferendar wies mich darauf hin, dass dieses Verhalten, also der Verkauf auf dem „Schwarzmarkt“ strafbar sei.
Ich fragte ihn, aus welcher Norm sich das denn ergibt - er wusste keine und fand auch keine heraus.
Vor ungefähr einem Jahr lernte ich Mitarbeiterinnen einen örtlichen Veranstalters in Köln kennen. Diese Mitarbeiterinnen stellten dieselbe Behauptung auf - es sei strafbar, Karten auf dem „Schwarzmarkt“ zu verkaufen.
Ich fragte sie, aus welcher Norm sich das denn ergibt - sie wussten keine und versuchten auch gar nicht, eine zu finden.
Also, ich habe noch nie irgendwo irgendetwas gefunden, gesehen, gelesen, was irgendwie einem solchen Tatbestand ähnelt. Ich rede jetzt übrigens mal nur vom Straf-, nicht vom Zivilrechtlichen.
Alle behaupten, es sei verboten und strafbar - keiner kann mir erklären, wie denn dieser Straftatbestand heißt und wo er stehen soll. Ehrlich gesagt glaube ich nicht, dass es ihn gibt.
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen…
Gibt’s so einen Staftatbestand? Wenn ja, wo finde ich ihn?
Levay