Hallo an alle,
wenn ein Mieter einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung für 2007 schriftlich widerspricht, wie lange darf der Vermieter sich Zeit lassen, bis er die korrekte Nebenkostenabrechnung nach reicht?
Was wäre, wenn z.B. ein Jahr später bereits die nächste Nebenkostenabrechnung für 2008 fällig ist und diese auch wieder falsch wäre - aber die Abrechnung vom Vorjahr immer noch nicht korrigiert wurde (Nachzahlung an den Vermieter ist fällig, nur der Betrag ist strittig).
Der Mieter möchte schließlich nicht eine Nachzahlung für 3 Abrechnungsjahre auf einmal begleichen, aber die korrekten Beträge sind ihm nicht bekannt.
Auf nachfragen / nachhaken beim Vermieter wurde nicht reagiert. Der Vermieter scheint es nicht eilig zu haben.
Ab wann verjährt die Forderung für die Nebenkostenabrechnung für 2007, wenn diese nicht korrigiert wurde?
Grüße
Jasmin Reiter