Verjährung Nebenkostenabrechnung nach Widerspruch

Hallo an alle,

wenn ein Mieter einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung für 2007 schriftlich widerspricht, wie lange darf der Vermieter sich Zeit lassen, bis er die korrekte Nebenkostenabrechnung nach reicht?

Was wäre, wenn z.B. ein Jahr später bereits die nächste Nebenkostenabrechnung für 2008 fällig ist und diese auch wieder falsch wäre - aber die Abrechnung vom Vorjahr immer noch nicht korrigiert wurde (Nachzahlung an den Vermieter ist fällig, nur der Betrag ist strittig).

Der Mieter möchte schließlich nicht eine Nachzahlung für 3 Abrechnungsjahre auf einmal begleichen, aber die korrekten Beträge sind ihm nicht bekannt.
Auf nachfragen / nachhaken beim Vermieter wurde nicht reagiert. Der Vermieter scheint es nicht eilig zu haben.

Ab wann verjährt die Forderung für die Nebenkostenabrechnung für 2007, wenn diese nicht korrigiert wurde?

Grüße
Jasmin Reiter

Hallo Jasmin,

wenn ein Mieter einer fehlerhaften Nebenkostenabrechnung für
2007 schriftlich widerspricht, wie lange darf der Vermieter
sich Zeit lassen, bis er die korrekte Nebenkostenabrechnung
nach reicht?

er braucht nicht zu reagieren. Dadurch ist der Mieter am Zug, zu handeln.

Was wäre, wenn z.B. ein Jahr später bereits die nächste
Nebenkostenabrechnung für 2008 fällig ist und diese auch
wieder falsch wäre - aber die Abrechnung vom Vorjahr immer
noch nicht korrigiert wurde (Nachzahlung an den Vermieter ist
fällig, nur der Betrag ist strittig).

Selbe Situation. In jedem Fall wieder mit Begründung widersprechen.

Der Mieter möchte schließlich nicht eine Nachzahlung für 3
Abrechnungsjahre auf einmal begleichen, aber die korrekten
Beträge sind ihm nicht bekannt.

Die unstrittigen Summen sollte er schon bezahlen. Sonst könnte es ihm passieren, dass er zwar in einem Punkt recht bekommt, aber in der Zurückbehaltung der anderen Posten unrecht… (Das wiederum könnte bedeuten, dass er trotz Rechthabens der Dumme ist!)

Auf nachfragen / nachhaken beim Vermieter wurde nicht
reagiert. Der Vermieter scheint es nicht eilig zu haben.

Vermutlich wird er kurz vor Ablauf der drei Jahre seit Fälligkeit der ersten Summe ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.

Ab wann verjährt die Forderung für die Nebenkostenabrechnung
für 2007, wenn diese nicht korrigiert wurde?

Da die Abrechnung wohl in 2008 erfolgte, verjährt die Forderung mit Ablauf des 31.12.2011.

Gruß!

Horst