Wartungskosten

Hallo,

in einer Nebenkostenabrechnung steht ein monatlicher Betrag als „Wartung der Gastherme“. Gemeint ist der Warmwasserbereiter im Badezimmer.

Darf das berechnet werden?

Guß
Peter

Hi,

wird monatlich gewartet?
Wer macht das?
Gibt es hierfür eine Abrechnung?

nicki

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Hallo Peter,

die Wartung der Gastherme gehört zu den Kosten der Heizung. Die Wartung muss jedoch im Mietvertrag vereinbart sein. Die Wartung findet in der Regel einmal im Jahr vor der Heizperiode statt. Ist die Wartung vereinbart muss der Mieter die Kosten tragen.

Gruss Günter

1 mal im Jahr
Ein Heizungsfachmann wegen der Berufshaftpflicht.
Kosten von ca. 60 … 110Euro abhängig vom Ort
Vermmieter muss Rechnungen vorlegen, auf Verlangen.
Jakob

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