Einhandmesser nach Waffengesetz verboten

Von: , Frage gestellt am Di, 1. Apr 2008

Hallo,

das Waffengesetz lautet:
§ 42a
Verbot des Führens von Anscheinswaffen und bestimmten tragbaren Gegenständen

(1) Es ist verboten
1. Anscheinswaffen,
2. Hieb- und Stoßwaffen nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr.
1.1 oder
3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser) oder
festste-hende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm
zu führen.


Bezieht sich die Klingenlänge von 12 cm nun nur auf die feststehenden Messer oder auch auf die Einhandmesser ?
Kann man so und so lesen !
Gruß
rakete

24 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
    Re: Einhandmesser nach Waffengesetz verboten

    Hallo rakete, 3. Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)
    oder
    festste-hende Messer mit einer Klingenlänge über 12cm
    zu führen.


    Bezieht sich die Klingenlänge von 12 cm nun nur auf die
    feststehenden Messer oder auch auf die Einhandmesser ?
    Die Klingenlänge bezieht sich auf die feststehenden Messer (z.B. solche, die es in jedem Haushaltswarengeschäft zu kaufen gibt und sicher in jeder Küche vorhanden sind).
    Einhandmesser sind auch mit kürzerer Klinge hunde-pfui-bäh-bäh-böse.

    Grüße von
    Tinchen

    • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
      Re^2: Einhandmesser nach Waffengesetz verboten

      Die Klingenlänge bezieht sich auf die feststehenden Messer
      (z.B. solche, die es in jedem Haushaltswarengeschäft zu kaufen
      gibt und sicher in jeder Küche vorhanden sind).
      Ergo ist meine 40cm Machete tabu? :-) Einhandmesser sind auch mit kürzerer Klinge
      hunde-pfui-bäh-bäh-böse.
      Was versteht man eigentlich unter so einem Einhandmesser? Ok, Springmesser ist klar. Zählen dazu auch selbsttätig aufklappende Messer, bei denen die Klinge seitwärts ausklappt? Zählen dazu auch Messer (gibt es oft im Aldi), die keinen Federmechanismus haben? Die haben z.B. einen kleinen Pin an der Klinge, damit man diese mit dem Daumen ausklappen kann.

      • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
        Re^3: Einhandmesser nach Waffengesetz verboten

        hi! Was versteht man eigentlich unter so einem Einhandmesser?
        Alle Messer, dessen Klinge mit einer Hand geöffnet und festgestellt werden können. Zählen dazu auch Messer (gibt es oft im Aldi), die keinen
        Federmechanismus haben? Die haben z.B. einen kleinen Pin an
        der Klinge, damit man diese mit dem Daumen ausklappen kann.
        Natürlich.
        Diese sind hauptsächlich betroffen, da sie laut Unwissenden wie z.B. Frau Silke Stokar von Neuforn gefährliche Kampfmesser sind (hier bitte ein Kotzsmile einsetzen).

        Gruß
        Beowolf

        • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
          Re^4: Einhandmesser nach Waffengesetz verboten

          Alle Messer, dessen Klinge mit einer Hand geöffnet und
          festgestellt werden können.
          Sind die denn erst jetzt seit dem 01.04. verboten? ODer waren die vorher auch schon verboten? Falls das der Fall ist, frage ich mich, wie ALDI diese Dinger anbieten konnte.

          Naja, man könnte das umgehen, indem man den Pin für den Daumen rausschraubt, dann geht es nicht mehr mit einer Hand... :-) Ansonsten bewege ich mich in Zukunft auf sehr dünnem Eis, wenn ich auf der Arbeit meine Mandarinen schäle.

          • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
            Re^5: Einhandmesser nach Waffengesetz verboten

            Sind die denn erst jetzt seit dem 01.04. verboten? ODer waren
            die vorher auch schon verboten? Falls das der Fall ist, frage
            ich mich, wie ALDI diese Dinger anbieten konnte.
            Das führen ist verboten und nicht das besitzen.

            Führen heißt außerhalb des Hausrechtsbereiches die tatsächliche Gewalt ausüben.

            Gruß Katie

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^6: Einhandmesser nach Waffengesetz verboten

              Das führen ist verboten und nicht das besitzen.

              Führen heißt außerhalb des Hausrechtsbereiches die
              tatsächliche Gewalt ausüben.
              Also auf der Arbeit. :-)

              Und noch schlimmer, ich besitze und führe nicht nur, ich benutze es auch noch. :-)

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^7: Einhandmesser nach Waffengesetz verboten

              Das führen ist verboten und nicht das besitzen.

              Führen heißt außerhalb des Hausrechtsbereiches die
              tatsächliche Gewalt ausüben.
              Also auf der Arbeit. :-)
              Auf der Arbeit ist wahrscheinlich wieder im Hausrechtsbereich eines anderen und damit könntest du es mit seiner Einwilligung hier wieder.
              Und noch schlimmer, ich besitze und führe nicht nur, ich
              benutze es auch noch. :-)
              Zu welchem Zweck :-)

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^8: Einhandmesser nach Waffengesetz verboten

              Und noch schlimmer, ich besitze und führe nicht nur, ich
              benutze es auch noch. :-)
              Zu welchem Zweck :-)
              Obstmord

            • Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
              Re^9: Einhandmesser nach Waffengesetz verboten

              schrecklich wie geht das? macht das geräusche? wehrt es sich? [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]



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