Das kann ja wohl nicht wahr sein, oder? Ich muß, um mein
Eigentum, das ich netterweise jemand anderem überlassen habe,
zu nutzen meine gesamten privaten Lebensumstände offenlegen?
Es muss ja wohl reichen einem Mieter mitzuteilen, dass ich die
Wohnung nutzen möchte weil ich z.B. woanders keine Miete mehr
zahlen möchte, oder weil ich aus einer anderen Stadt wieder
her ziehe. Bitte lass mich nicht ohne den letzten Glauben an
eine halbwegs vernünftige Rechtsprechung den Tag beenden.
Gruß
C.
Hallo
Tja, mmhn, ich denk ein bisschen überzogen, aber Vermietung ist kein freundliches Überlassen sondern eher ein „muss oder geschäftmäßig“.
In den wenigsten Fällen ein „freundliches Überlassen“.,-)
Mit der Mietrechtsreform hat ein Vermieter, solange es nicht nur Sonderkündigungsrechts des Vermieters fällt, seine Kündigungsgründe im Kündigungsschreiben darzulegen. § 573 BGB
IM Bezug auf eine ordentliche Kündigung von Wohnraum muss ein Vermieter nach
§ 573 Abs. 3 BGB im Kündigungsschreiben die
Kündigungsgründe = berechtigtes Interesse angeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind. Wenn daher im Kündigungsschreiben keine Gründe angegeben sind und auch keine Gründe nachträglich entstanden, stehen für die Prüfung der berechtigten Interessen des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses auch keine Gründe zur Verfügung, die das Gericht berücksichtigen kann, sodass die Kündigung nicht die Beendigung des Mietverhältnisses bewirken kann und daher im Ergebnis unwirksam ist!
Eine Kündigung, die wegen unzureichender Begründung unwirksam ist, kann nicht durch Nachschieben von Gründen geheilt werden, sondern muss unter erneuter Einhaltung der Kündigungsfrist nochmals durchgeführt werden.
Dagegen ist ein Nachschieben von Gründen für „nachträglich entstandene Gründe“ möglich § 573 Abs. 3 BGB, sodass eine ausreichend begründete und damit wirksame Kündigung auch dann wirksam bleibt, wenn die angegebenen Gründe zwar nach Ausspruch der Kündigung entfallen sind, jedoch neue Gründe die Kündigung stützen können.
Also sollte man seine Kündigung immer korrekt und wasserdicht machen
Gruss
Marie