Wasserschaden ! Ersatzwohnung ?

Hallo,

brauche dringend Rat. Folgendes ist passiert:
Meine Wohnung, in der ich zur Miete lebe, ist unter Wasser gestanden. Schuld war ne Baufirma die auch schon einen Gutachter usw. geschickt hat. Meine Wohnung ist nur 45 Qm groß und während der Reparaturen ist die Wohnung unbewohnbar. Die Reparaturen dauern etwa 1-2 Monate.

FRAGE ??

  1. Die Versicherung muß mir doch eine Ersatzwohnung stellen oder ???
  2. Muss ich wenn ich ne Ersatzwohnung habe dann Miete zahlen für meine alte Wohnung obwohl ich für ungefähr 2 Monate garnicht mehr darin lebe ?
  3. Muss ich für meine neue Wohnung eigentlich auch Miete zahlen oder übernimmt das normalerweise die Versicherung, den schließlich ist es ja nicht mein Fehler gewesen und drum gerissen hab ich mich auch nicht ??!!

Ich danke euch im Voraus für Antworten, bin für jeden Tip oder Hilfe bzw. Beantwortung der Fragen dankbar !!!

Gruß Jörg

Hallo,

brauche dringend Rat. Folgendes ist passiert:
Meine Wohnung, in der ich zur Miete lebe, ist unter Wasser
gestanden. Schuld war ne Baufirma die auch schon einen
Gutachter usw. geschickt hat.

gut, haben die den schaden auch anerkannt, also ich ich hab das schon verstanden aber haben die tatsächlich irgendwohin geschrieben bzw. unter zeugen gesagt, dass die für den schaden voll verantwortlich sind?

wenn ja, bezahlt den ganze nschaden (ersatzwohnung, umzug, neue möbel etc.) diese firma (oder deren versicherung - ist nicht dein problem) - weiter mit siehe unten

wenn nein, dann aber sich schleunigst drum kümmern, evtl. gutachter anrufen und nach ergebniss fragen, baufirma anrufen und sich das bestätigen lassen

Meine Wohnung ist nur 45 Qm groß

und während der Reparaturen ist die Wohnung unbewohnbar. Die
Reparaturen dauern etwa 1-2 Monate.

während dieser zeit hast du anspruch auf ersatzwohnung, wenn die bewohnbarkeit nicht gegeben ist (wird aber bei dir sein, so wie du schreibst)

FRAGE ??

  1. Die Versicherung muß mir doch eine Ersatzwohnung stellen
    oder ???

siehe oben, wenn baufirma dran schuld, dann diese, aber darum musst du dich nicht kümmern

  1. Muss ich wenn ich ne Ersatzwohnung habe dann Miete zahlen
    für meine alte Wohnung obwohl ich für ungefähr 2 Monate
    garnicht mehr darin lebe ?

ja, denn verdienen an der ganzen sache sollst du ja nun nichts, scherz beiseite, du bekommst ja eigentlich nur den aufwand, der über demr normalen (Miete, Nebenkosten, Möbelabnutzung etc.) liegt

  1. Muss ich für meine neue Wohnung eigentlich auch Miete
    zahlen oder übernimmt das normalerweise die Versicherung, den
    schließlich ist es ja nicht mein Fehler gewesen und drum
    gerissen hab ich mich auch nicht ??!!

siehe 2.

Ich danke euch im Voraus für Antworten, bin für jeden Tip oder
Hilfe bzw. Beantwortung der Fragen dankbar !!!

bitte

Gruß Jörg

uwe

Hallo,

trifft sich gut, kenne dieses Problem aus der Praxis dieser Tage.

brauche dringend Rat. Folgendes ist passiert:
Meine Wohnung, in der ich zur Miete lebe, ist unter Wasser
gestanden. Schuld war ne Baufirma die auch schon einen
Gutachter usw. geschickt hat. Meine Wohnung ist nur 45 Qm groß
und während der Reparaturen ist die Wohnung unbewohnbar. Die
Reparaturen dauern etwa 1-2 Monate.

FRAGE ??

  1. Die Versicherung muß mir doch eine Ersatzwohnung stellen
    oder ???

Der Schaden muss mit der Versicherung festgestellt werden. Sodann ist schriftlich zu vereinbaren, wie es weitergeht. In der Wohnung wird man Wasserentfeuchter aufstellen müssen. Da kannst Du bei dem Dauerton nicht wohnen.

Achte darauf, dass Dir für diese Zeit die Stromkosten erstattet werden und lese die Strom- und Wasserzähler ab, denn während der Renovierungsarbeiten benötigen handwerker Wasser und Strom.

Ersatzwohnraum muss Dir der Vermieter suchen helfen, notfalls muss man Dich in einem Hotel unterbringen. Die Möbel sind - wenn erforderlich auf Kosten des Vermieters/Versicherung auszulagern und wenn der Schaden beseitigt ist, wieder auf Kosten des Vermieters aufzustellen. (Hinweis : Vermieter-Versicherung)

  1. Muss ich wenn ich ne Ersatzwohnung habe dann Miete zahlen
    für meine alte Wohnung obwohl ich für ungefähr 2 Monate
    garnicht mehr darin lebe ?

Für die alte Wohnung wird natürlich während der Dauer in der Du abwesend bist, keine Miete fällig. Jedoch wird Miete in der neuen Wohnung fällig. Da Du aber auf jeden Fall nur eine Miete zahlen musst, kann die Versicherung aus Kulanz diese Miete übernehmen, muss es aber nicht tun.

  1. Muss ich für meine neue Wohnung eigentlich auch Miete
    zahlen oder übernimmt das normalerweise die Versicherung, den
    schließlich ist es ja nicht mein Fehler gewesen und drum
    gerissen hab ich mich auch nicht ??!!

Ich danke euch im Voraus für Antworten, bin für jeden Tip oder
Hilfe bzw. Beantwortung der Fragen dankbar !!!

Gruss Günter

Ersatzwohnraum muss Dir der Vermieter suchen helfen, notfalls
muss man Dich in einem Hotel unterbringen. Die Möbel sind -
wenn erforderlich auf Kosten des Vermieters/Versicherung
auszulagern und wenn der Schaden beseitigt ist, wieder auf
Kosten des Vermieters aufzustellen. (Hinweis :
Vermieter-Versicherung)

hi günther,

muss das tatsächlich der vermieter tun, wenn die baufirma den schaden anerkannt hat?
warum muss da der „umweg“ über den vermieters genommen werden, der widerum über seine versicherung, die hält sich doch im endeffekt ebenfalls „schadlos“ an der baufirma und die widerum, wenn möglich, an der versicherung.

und noch ne frage, (vielleicht hab ichs auch nur falsch verstanden) wieso muss die neue wohnung bezahlt werden (wenn die nun teurer ist als die alte- nasse), das ist doch dann auch ein schaden den jörg eigentlich nicht hätte wenn die wohnung trocken geblieben wäre?

danke schon mal für die erklärenden antworten

uwe

Hi Uwe,

die Handwerker sind im Sinne des Gesetzes Erfüllungsgehilfen des Vermieters. Die Versicherung des Handwerkers haftet gegenüber dem Auftraggeber bei Schäden durch Arbeiter des Unternehmens. Der Vermieter muss mit dem Mieter die Fragen regeln, denn er steht alleine in einem direkten Vertragsverhältnis mit dem Mieter. Selbstverständlich wird die Schadenregulierung meist dann direkt zwischen der Versicherung und dem Mieter nach der Klärung mit dem Vermieter geregelt.

Für einen Umzug in eine andere Wohnung, Möbelabbau oder Einlagerung, erhält der Vermieter die Zustimmung durch die Versicherung des Handwerkers. Der Mieter muss alle notwendigen Massnahmen seinem Vermieter mitteilen. Dieser wiederum muss dies mit der Versicherung abklären. Sollte sich die Versicherung weigern, z.B. mit der Begründung, ein Auszug sei nicht erforderlich, in der Wohnung könnten durch aufgestellte Entfeuchtungsgeräte die Mängel auch so behoben werden, hat der Mieter gegenüber dem Vermieter trotzdem den Anspruch, diese Wohnung bis zur vollständigen Erneuerung zu verlassen. Ob nun versichert oder nicht, der Vermieter haftet für solche Schäden. Der Mieter wiederum muss den Schaden so gering als möglich halten; er darf also nicht Massnahmen verlangen oder ausführen, die nicht im Verhältnis zum Mangel stehen.

Gruss Günter

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