Nebenkostenabrechnung bei vorrübergehndem Auszug

Hallo Swill,

was den Wasserschaden anbetrifft, so scheint es aus der Schilderung recht eindeutig zu sein. Demnach muss der Mieter für diese Zeit auch keine Miete zahlen, im Gegenteil, er hätte Anspruch auf eine Ersatzwohnung gehabt.

Lies dir hier mal Günters Antworten dazu durch:
/t/wasserschaden-ersatzwohnung/1237064

Bei der Frage, „Ab wann ist Besuch kein Besuch mehr?“ scheiden sich schon eher die Geister, zumal es im Zweifelsfall eben auch nachteilig für andere Mieter werden kann.

Aber natürlich hat der Vermieter mit dem Gast erstmal keinen Vertrag und kann nicht - ohne gütliche Einigung - einfach den Gast als Bewohner anrechnen. Er müsste dann wohl auf Unterlassung klagen, wobei er natürlich nicht grundsätzlich den Gast „wegklagen“ kann. Die ganze Aktion würde nicht viel Sinn machen und wäre einfach zu umgehen, indem man die Besuchszeiten eben wieder auf ein entsprechendes Mass reduziert.

Einfacher wäre vielleicht eine Einigung, dass man bei 3-4 Tagen in der Woche die Anrechnung von 1,5 Personen akzeptiert. Und das natürlich nur für die Nebenkosten, die per Vertrag ausdrücklich nach Personenzahl berechnet werden.

Gruß!

Horst

1 „Gefällt mir“