Hallo,
angenommen, jemand hat über das Internet einen Artikel gekauft, der nach ca. 6 Monaten einen Defekt aufweist. Zudem besteht ggü. dem Händler (gewerblich) eine Forderung in Höhe von mehr als 500 Euro. Sämtliche Versuche, den Händler zu kontaktieren scheitern, z.B. Einschreiben mit Rückschein kommen an den Absender zurück, Telefonnummern werden mit „Kein Anschluss unter dieser Nummer“ beendet, e-mails nicht beantwortet. Nach einiger Zeit kommt ein Einwurf-Einschreiben mit der Aufschrift „unbekannt verzogen“ zurück.
Gibt es für den Käufer eine Möglichkeit, die neue Adresse des Verkäufes ausfindig zu machen, z.B. beim für die alte bekannte Adersse zuständigen Einwohnermeldeamt? Oder ist diese Auskunft Anwälten bzw. berechtigten Personen vorbehalten?
Vielen Dank für die Hilfe, Robert