Adresse beim Einwohnermeldeamt erfragen?

Hallo,

angenommen, jemand hat über das Internet einen Artikel gekauft, der nach ca. 6 Monaten einen Defekt aufweist. Zudem besteht ggü. dem Händler (gewerblich) eine Forderung in Höhe von mehr als 500 Euro. Sämtliche Versuche, den Händler zu kontaktieren scheitern, z.B. Einschreiben mit Rückschein kommen an den Absender zurück, Telefonnummern werden mit „Kein Anschluss unter dieser Nummer“ beendet, e-mails nicht beantwortet. Nach einiger Zeit kommt ein Einwurf-Einschreiben mit der Aufschrift „unbekannt verzogen“ zurück.

Gibt es für den Käufer eine Möglichkeit, die neue Adresse des Verkäufes ausfindig zu machen, z.B. beim für die alte bekannte Adersse zuständigen Einwohnermeldeamt? Oder ist diese Auskunft Anwälten bzw. berechtigten Personen vorbehalten?

Vielen Dank für die Hilfe, Robert

Hi !

Jeder, „der ein berechtigtes Interesse“ an der Herausgabe dieser Information hat, wird gegen geringe Gebühr die Adresse (so sie denn überhaupt bekannt ist) erhalten.

BARUL76

Auch Hi,

und jeder, „der ein berechtigtes Interesse“ an der Nicht-Herausgabe
dieser Information hat, kann dies beim Einwohnermeldeamt begründen und anerkennen lassen und somit die Herausgabe der Information an Privatpersonen unterbinden.

Im übrigen wird, wenn der betreffende nicht o.a. Sachverhalt angewand hat, nur die nächste Adresse ermittelt. Sollte er da auch verzogen sein und im Dunstkreis eines anderen Einwohnermeldeamtes sein, muss man dort persönlich vorsprechen.

Derlei Reisekosten sind nicht steuerlich absetzbar :smile:

Frohe Feiertage und viele Grüße

der Ratlose

1 Like

Hallo,

ruf’ beim zuständigen Meldeamt an, frage, wieviel die Auskunft
kostet, Meldemt anschreiben, Gebühr in Geld Briefmarken oder als
Scheck beifügen, fertig.

Viel Erfolg,

Andreas

Adresse problemlos beim Einwohnermeldeamt erfragen
Hallo Ratloser,

und jeder, „der ein berechtigtes Interesse“ an der Nicht-Herausgabe
dieser Information hat, kann dies beim Einwohnermeldeamt
begründen und anerkennen lassen und somit die Herausgabe der
Information an Privatpersonen unterbinden.

Kannst du das bitte belegen? Mir ist nie eine Auskunft verweigert worden.

Ich habe schon Dutzende Adressen über Einwohnermeldeämter herausgefunden. Kostete zu DM-Zeiten in der Regel 7 DM, einen Grund, warum ich die Adresse haben wollte, musste ich nie angeben.

nur die nächste Adresse ermittelt. Sollte er da auch verzogen sein und im Dunstkreis
eines anderen Einwohnermeldeamtes sein, muss man dort persönlich vorsprechen.
Derlei Reisekosten sind nicht steuerlich absetzbar

Totaler Unsinn. Was heißt hier „Dunstkreis“? Man schreibt das nächste Einwohnermeldeamt an, zahlt dort noch einmal und bekommt die nächste gültige Adresse. Falls der Gesuchte aber auch dort nicht wohnt, fragt man wieder weiter.

Die einzige Einschränkung bei Allem ist: Es geht nicht telefonisch. Nur durch Vorsprache oder schriftlich.

Jetzt hoffentlich nicht mehr ratlos?

Gruß
Peter