Toilettenbenutzung verweigert

Liebe Mitglieder,
angenommen es findet ein größeres öffentliches Bürgerfest statt. Es sind mobile Toiletten aufgestellt (Benutzungsgebühr). Gelegentlich kommt es vor, dass sich bei den Damen lange Warteschlangen bilden (ca. 10 min und mehr). Was ist aber bei ganz dringenden großen oder kleinen „Geschäften“? Man sucht evtl. die Gaststätte nebenan auf. Aber; darf der Wirt die Toilettenbenutzung verwehren, mit dem Hinweis, dass man gerade kein Gast seiner Wirtschaft ist? Wenn nicht, welcher Tatbestand wäre erfüllt, wenn er die Toilettenbenutzung verwehrt.
Gruß
Hans

Liebe Mitglieder,
angenommen es findet ein größeres öffentliches Bürgerfest
statt. Es sind mobile Toiletten aufgestellt
(Benutzungsgebühr). Gelegentlich kommt es vor, dass sich bei
den Damen lange Warteschlangen bilden (ca. 10 min und mehr).
Was ist aber bei ganz dringenden großen oder kleinen
„Geschäften“? Man sucht evtl. die Gaststätte nebenan auf.
Aber; darf der Wirt die Toilettenbenutzung verwehren, mit dem
Hinweis, dass man gerade kein Gast seiner Wirtschaft ist?

Na klar darf er, wer hindert Dich vorher etwas zu bestellen, dann bist Du Gast, dann muss er dies dulden.

Wenn
nicht, welcher Tatbestand wäre erfüllt, wenn er die
Toilettenbenutzung verwehrt.

Das Hausrecht !!!

Gruß Wolfgang

Gruß
Hans

Unterlassene Hilfeleistung
Hallo Wolfgang,

Vor etlichen Jahren lief nachmittags im ZDF immer „Wie würden Sie entscheiden?“
Dort gab es mal einen ähnlichen Fall.
Eine ältere Dame war auf dem Heimweg vom Einkaufen. Sie mußte dringend „Klein“. Sie klingelte an der nächsten Haustür und bat die Dame an der Tür, die Toilette benutzen zu dürfen. Die Hausherrin verweigerte ihr diesen Gefallen.
Daraufhin erstattete die Oma ANzeige und die Hausherrin wurde wegen „Unterlassener Hilfeleistung“ verurteilt.

Frauen haben sowieso einen Nachteil gegenüber Männern. Sie können sich nicht eben mal an den nächsten Baum stellen :wink:

Gruß
Sticky

Hi Sticky,
Diese Entscheidung hinsichtlich unterlassener Hilfeleistung halte ich schlicht für Unfug. Hier nochmal der Tatbestand:
„Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

Unglücksfall und gemeine Gefahr scheidet mit Sicherheit aus und Not…:wink:

Außerdem kann das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung wohl nicht durch den Drang zum „kleinen Geschäft“ ausgehebelt werden.
Dachsgruß

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3 Like

Hallo,
da sieht man wieder mal, was für ein Blödsinn bei diesen pseudojuristischen Unterhaltungssendungen verzapft wird.
Grüße, Peter

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1 Like

Daraufhin erstattete die Oma Anzeige und die Hausherrin wurde
wegen „Unterlassener Hilfeleistung“ verurteilt.

Dieses Risiko würde ich eingehen, bevor ich jemand wildfremdes hereinlassen würde,
wenn ich allein zu Hause bin.
Schon mal „Nepper, Schlepper, Bauernfänger“ gesehen?
Ich glaube allerdings nicht, dass amn im wirklichen Leben dafür verurteilt werden kann.

Gruß
Nelly

Aber; darf der Wirt die Toilettenbenutzung verwehren, mit dem
Hinweis, dass man gerade kein Gast seiner Wirtschaft ist?

Natürlich darf er das. Aber bei mir hat noch nie einer nein gesagt,
wenn ich ganz freundlich gefragt habe. Sollte er doch nein sagen,
kann man ihm ja 50 Cent für die Toilettenbenutzung anbieten,
oder man bestellt halt ein Getränk. Man muss ja nicht immer gleich alles
auf die „rechtliche Schiene“ bringen.

Gruß
Nelly

oder man bestellt halt ein Getränk.

Wenn man ganz dringend aufs Klo muss, soll man noch ein Getränk bestellen? Und wenn das eine Pilsbar ist?
Da passiert womöglich ein Unglück. :smiley:

Nur so als kleine Auflockerung gedacht.

hi,

erst bier ausm pappbecher trinken und dann auf porzelan pieseln???

im ernst: einem erwachsenen ist es wohl zuzumuten, vorherzusehen, wann er selber mal muss. auch die manchmal leider katastrophale lage bei volksfesten mit der dixie ausstattung ist jedem geläufig. muss ich eben weniger trinken…

es ist doch wohl nicht zuviel verlangt, sich vorher über die gegebenheiten zu erkunden. gerade frauen werden sowas in betracht ziehen zu haben, wollen sie nicht ein urkomisches bild in der öffentlichkeit bieten (mit rücken am baum???)…

und bei kleinen kindern ist es wohl nicht das problem, sie mal in die büsche zu schicken, oder?

rheinland off topic
Hi.

Jaja, ihr münchener habts da schwer…

Im rheinland is das gar kein problem.
Um jeder auseinandersetzung mit dem wirt zu entgehen bestellt man im vorbeilaufen an der theke einfach 'n kölsch (0,2l)…

Müsst ich da jedesmal ne maß runterkippen, wär ich auch frustriert, zumind. am anfang:wink:

schönes WE

LG Alex:smile:

Hallo Sticky
an diesen Fall hatte ich eigentlich auch gedacht. Ich war schon der Meinung, dass man eine wirklich dringende (!) Toilettenbenutzung nicht verwehren darf. Ausserdem ist es ja eine gewisse Notdurft. Ob da das Hausrecht darüber steht bezweifle ich. Freies urinieren ist ausserdem verboten.
Gruß
Hans

Liebe Mitglieder,
angenommen es findet ein größeres öffentliches Bürgerfest
statt. Es sind mobile Toiletten aufgestellt
(Benutzungsgebühr). Gelegentlich kommt es vor, dass sich bei
den Damen lange Warteschlangen bilden (ca. 10 min und mehr).
Was ist aber bei ganz dringenden großen oder kleinen
„Geschäften“?

Man geht aufs Herrenklo, wo ist das problem? Ich hab da keins mit da ist meist nichts los, wegen der Bäume und so ****grins***

Hi,

Vor etlichen Jahren lief nachmittags im ZDF immer „Wie würden
Sie entscheiden?“

da sieht man wieder mal, was für ein Blödsinn bei diesen
pseudojuristischen Unterhaltungssendungen verzapft wird.
Grüße, Peter

wenn mich meine Erinnerung jetzt nicht völlig trübt lief diese Sendung am Abend und war alles andere als eine „pseudojuristische Unterhaltungssendung“ (o.k., unterhalten sollte sie natürlich schon).
Dort wurden reale Fälle nachgespielt (die Verhandlung), das Publikum (VHS-Kurse) vorher und nachher befragt und zuletzt der Fall aufgelöst und mit einem Juristen diskutiert. Die Sendung war in meinen Augen wirklich gut gemacht…es gab halt noch keine Privatsender.

Gruß Stefan

Hallo Wolfgang,

Vor etlichen Jahren lief nachmittags im ZDF immer „Wie würden
Sie entscheiden?“
Dort gab es mal einen ähnlichen Fall.
Eine ältere Dame war auf dem Heimweg vom Einkaufen. Sie mußte
dringend „Klein“. Sie klingelte an der nächsten Haustür und
bat die Dame an der Tür, die Toilette benutzen zu dürfen. Die
Hausherrin verweigerte ihr diesen Gefallen.
Daraufhin erstattete die Oma ANzeige und die Hausherrin wurde
wegen „Unterlassener Hilfeleistung“ verurteilt.

das stimmt, da gibt es auch ein gesetz.
man darf, wenn man pinkeln muß, an fremden haustüren klingeln. derjenige muß einen aufs klo lassen. ansonsten anzeige wegen unterlassener hilfeleistung.
ich finde bloß den gesetzestext nicht mehr… :frowning:

Laura

Wenn man ganz dringend aufs Klo muss, soll man noch ein
Getränk bestellen?

man kann ja erst bestellen, dann auf Toilette gehen und danach das Getränk trinken :wink:

Gruß
Nelly

Ob da das Hausrecht darüber steht bezweifle ich.

hi,

nööö… das tritt erst ganz spät zurück. wie hier schon gesagt bei einer rechtfertigung wg. unterlassener hilfeleistung…

  1. unglücksfall = plötzlich eintretendes ereignis (wohl kaum)
  2. gemeine gefahr = konkrete gefahr für leib und leben einer großen zahl von menschen oder für erhebliche sachwerte (auch nicht)
  3. gemeine not = die allgemeinheit betreffende notlage von einer gewissen erheblichkeit (auch nicht)

da hier auch keine körperverletzung etc. im raume steht, wird wohl wie bereits gesagt, dem pipi-nötigen zuzumuten sein eben nicht gegen das hausrecht zu verstoßen.

wie geschrieben: vorher überlegen wo man wieviel trinkt, kann jeder, auch ein erwachsener.

und wenn man es nicht schafft: geht bei mir die nasse hose im zweifelsfall NICHT vor dem hausfriedensbruch… läuft dann unter: pech gehabt und schnell weg weil peinlich!

gruss vom

showbee

Suchst Du das ‚Pipi Gesetz‘ ?

das stimmt, da gibt es auch ein gesetz.
man darf, wenn man pinkeln muß, an fremden haustüren klingeln.
derjenige muß einen aufs klo lassen. ansonsten anzeige wegen
unterlassener hilfeleistung.
ich finde bloß den gesetzestext nicht mehr… :frowning:

Hallo,

da kannst Du auch lange suchen, denn ein „wer pinkeln muss, muss reingelassen werden“ Gesetz gibt es nicht. Hier kollidieren Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) mit § 323c StBG (Unterlassene Hilfeleistung).

Aber: Eine Notdurft macht noch keinen Notfall und Harndrang bricht nicht Hausrecht (Dr. jur. Höckel, neues Lexikon der Rechtsirrtümer).

Gruß

Matthias

2 Like

eine gewisse Notdurft. Ob da das Hausrecht darüber steht
bezweifle ich.

Ich schon. Grundsätzlich steht das Grundgesetz (Unverletzbarkeit der Wohnung) über allen anderen Gesetzen.

Gruß

Matthias

Hi,

für dieses kleine Bier bekommst Du einen Stern von mir.

nicki

wenn mich meine Erinnerung jetzt nicht völlig trübt lief diese
Sendung am Abend und war alles andere als eine
„pseudojuristische Unterhaltungssendung“ (o.k., unterhalten
sollte sie natürlich schon).
Dort wurden reale Fälle nachgespielt (die Verhandlung), das
Publikum (VHS-Kurse) vorher und nachher befragt und zuletzt
der Fall aufgelöst und mit einem Juristen diskutiert. Die
Sendung war in meinen Augen wirklich gut gemacht…es gab halt
noch keine Privatsender.

Gruß Stefan

Hallo Stefan,
natürlich gibt es qualitative Unterschiede bei den Sendungen zum Thema Recht. Ich kenne die Sendungen, die im österreichischen öffentlich-rechtlichen Fernsehen dazu laufen, die unterscheiden sich zwar wohltuend von den erbärmlichen nachmittäglichen Gerichtsshows, sind aber trotzdem nicht vor Vereinfachungen, Parteilichkeit und auch dem einen oder anderen gröberen fachlichen Schnitzer gefeit. Die von dir angesprochene Sendung kenne ich nicht. Sie mag grundsätzlich durchaus gut gewesen sein, aber wenn dort behauptet wurde, der geschilderte Fall stelle eine unterlassene Hilfeleistung dar, dann ist das schlicht und ergreifend falsch. Und auch bei gut gemachten „nachgespielten“ Fällen muss man sich vor Augen halten, dass sie oft mit der juristischen Realität nicht allzu viel zu tun haben.
Grüße, Peter