Darf jeder überall auf die Toilette

Hallo,
Ich habe mal gehört das dich jeder auf die Toilette gehen lassen muss da es ein Grundbedürfnis ist.

Ich war nun gestern auf einem Fest wo an der Tür ein zettel hing:
„Dies ist keine öffentliche Toilette“

müssen die Besitzer des Restaurants einen auf die Toilette gehen lassen ?

Hallo,

Ich habe mal gehört das dich jeder auf die Toilette gehen
lassen muss da es ein Grundbedürfnis ist.

Selbstverständlich, denn jeder Mensch der eine öffentliche Straße benutzt ist auch verpflichtet auf Wunsch mit anderen auf der Straße zu schlafen, da dies auch ein Grundbedürfnis ist …

Man kann also weiter beruhigt nach der Al-Bundy-Philosophie leben: „Mein Klo ist meine Burg“

Grüße

Haha!

Ja, bei mir gehen sie auch täglich ein und aus, die Toilettengänger. Deshalb bin ich schon in einen ruhigeren Stadtteil gezogen, wo nicht so viele Touristen herumlaufen!

:sunglasses:

Horst

Hallo,

die Frage kommt immer mal wieder hier. Dieser Notdurftparagraph scheint wohl ne ziemlich zähe kleine Legende zu sein:

/t/toilettenbenutzung-verweigert/3074975/18

Lieben Gruß

Annie

Habe hier was im Internet gefunden:

Zitat www.anwaltseiten24.de:
_"Rechtsirrtum Nr. 14: Fremden Menschen, die ein dringendes Bedürfnis haben, muss man Zutritt zur Wohnung gewähren

Viele Menschen glauben, sie müßten einen Fremden in die Wohnung lassen, wenn dieser vorgibt, dass er dringend auf die Toilette muss. Wenn sie dies nicht machen, würden sie sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar machen.

Diese Annahme ist falsch!

§ 323c StGB besagt folgendes:

Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Der Bundesgerichtshof (BGH) definiert Unglücksfälle als plötzlich eintretende Ereignisse, die erhebliche Gefahren für Menschen oder Sachen hervorrufen oder hervorzurufen drohen.

Unter gemeiner Not versteht man eine die Allgemeinheit betreffende Notlage.

Das dringende Bedürfnis, die Notdurft zu verrichten, stellt keinen Unglücksfall oder eine gemeine Gefahr dar.

Es stellt lediglich für den Betroffenen eine unangenehme Situation dar, für die es jedoch andere Auswege gibt.

Des Weiteren gilt in diesem Fall auch die „Unverletzlichkeit der Wohnung“, die im Grundgesetz Artikel 13 geregelt ist. "_

1 Like

Prima, dann hast du dir die Frage ja jetzt selbst beantwortet.

Die Antwort lautet also: Nein!

Gute Nacht!

Horst

Hallo,

ich habe hier schon einmal etwas dazu geschrieben:

/t/muss-man-jemanden-ins-haus-lassen-wenn-er/5225693/21

Christian