eine gewisse Notdurft. Ob da das Hausrecht darüber steht
bezweifle ich.
Ich schon. Grundsätzlich steht das Grundgesetz (Unverletzbarkeit der Wohnung) über allen anderen Gesetzen.
Gruß
Matthias
eine gewisse Notdurft. Ob da das Hausrecht darüber steht
bezweifle ich.
Ich schon. Grundsätzlich steht das Grundgesetz (Unverletzbarkeit der Wohnung) über allen anderen Gesetzen.
Gruß
Matthias