Toilettenbenutzung verweigert

Hi,

Vor etlichen Jahren lief nachmittags im ZDF immer „Wie würden
Sie entscheiden?“

da sieht man wieder mal, was für ein Blödsinn bei diesen
pseudojuristischen Unterhaltungssendungen verzapft wird.
Grüße, Peter

wenn mich meine Erinnerung jetzt nicht völlig trübt lief diese Sendung am Abend und war alles andere als eine „pseudojuristische Unterhaltungssendung“ (o.k., unterhalten sollte sie natürlich schon).
Dort wurden reale Fälle nachgespielt (die Verhandlung), das Publikum (VHS-Kurse) vorher und nachher befragt und zuletzt der Fall aufgelöst und mit einem Juristen diskutiert. Die Sendung war in meinen Augen wirklich gut gemacht…es gab halt noch keine Privatsender.

Gruß Stefan

Hallo Wolfgang,

Vor etlichen Jahren lief nachmittags im ZDF immer „Wie würden
Sie entscheiden?“
Dort gab es mal einen ähnlichen Fall.
Eine ältere Dame war auf dem Heimweg vom Einkaufen. Sie mußte
dringend „Klein“. Sie klingelte an der nächsten Haustür und
bat die Dame an der Tür, die Toilette benutzen zu dürfen. Die
Hausherrin verweigerte ihr diesen Gefallen.
Daraufhin erstattete die Oma ANzeige und die Hausherrin wurde
wegen „Unterlassener Hilfeleistung“ verurteilt.

das stimmt, da gibt es auch ein gesetz.
man darf, wenn man pinkeln muß, an fremden haustüren klingeln. derjenige muß einen aufs klo lassen. ansonsten anzeige wegen unterlassener hilfeleistung.
ich finde bloß den gesetzestext nicht mehr… :frowning:

Laura

Wenn man ganz dringend aufs Klo muss, soll man noch ein
Getränk bestellen?

man kann ja erst bestellen, dann auf Toilette gehen und danach das Getränk trinken :wink:

Gruß
Nelly

Ob da das Hausrecht darüber steht bezweifle ich.

hi,

nööö… das tritt erst ganz spät zurück. wie hier schon gesagt bei einer rechtfertigung wg. unterlassener hilfeleistung…

  1. unglücksfall = plötzlich eintretendes ereignis (wohl kaum)
  2. gemeine gefahr = konkrete gefahr für leib und leben einer großen zahl von menschen oder für erhebliche sachwerte (auch nicht)
  3. gemeine not = die allgemeinheit betreffende notlage von einer gewissen erheblichkeit (auch nicht)

da hier auch keine körperverletzung etc. im raume steht, wird wohl wie bereits gesagt, dem pipi-nötigen zuzumuten sein eben nicht gegen das hausrecht zu verstoßen.

wie geschrieben: vorher überlegen wo man wieviel trinkt, kann jeder, auch ein erwachsener.

und wenn man es nicht schafft: geht bei mir die nasse hose im zweifelsfall NICHT vor dem hausfriedensbruch… läuft dann unter: pech gehabt und schnell weg weil peinlich!

gruss vom

showbee

Suchst Du das ‚Pipi Gesetz‘ ?

das stimmt, da gibt es auch ein gesetz.
man darf, wenn man pinkeln muß, an fremden haustüren klingeln.
derjenige muß einen aufs klo lassen. ansonsten anzeige wegen
unterlassener hilfeleistung.
ich finde bloß den gesetzestext nicht mehr… :frowning:

Hallo,

da kannst Du auch lange suchen, denn ein „wer pinkeln muss, muss reingelassen werden“ Gesetz gibt es nicht. Hier kollidieren Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) mit § 323c StBG (Unterlassene Hilfeleistung).

Aber: Eine Notdurft macht noch keinen Notfall und Harndrang bricht nicht Hausrecht (Dr. jur. Höckel, neues Lexikon der Rechtsirrtümer).

Gruß

Matthias

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eine gewisse Notdurft. Ob da das Hausrecht darüber steht
bezweifle ich.

Ich schon. Grundsätzlich steht das Grundgesetz (Unverletzbarkeit der Wohnung) über allen anderen Gesetzen.

Gruß

Matthias

Hi,

für dieses kleine Bier bekommst Du einen Stern von mir.

nicki

wenn mich meine Erinnerung jetzt nicht völlig trübt lief diese
Sendung am Abend und war alles andere als eine
„pseudojuristische Unterhaltungssendung“ (o.k., unterhalten
sollte sie natürlich schon).
Dort wurden reale Fälle nachgespielt (die Verhandlung), das
Publikum (VHS-Kurse) vorher und nachher befragt und zuletzt
der Fall aufgelöst und mit einem Juristen diskutiert. Die
Sendung war in meinen Augen wirklich gut gemacht…es gab halt
noch keine Privatsender.

Gruß Stefan

Hallo Stefan,
natürlich gibt es qualitative Unterschiede bei den Sendungen zum Thema Recht. Ich kenne die Sendungen, die im österreichischen öffentlich-rechtlichen Fernsehen dazu laufen, die unterscheiden sich zwar wohltuend von den erbärmlichen nachmittäglichen Gerichtsshows, sind aber trotzdem nicht vor Vereinfachungen, Parteilichkeit und auch dem einen oder anderen gröberen fachlichen Schnitzer gefeit. Die von dir angesprochene Sendung kenne ich nicht. Sie mag grundsätzlich durchaus gut gewesen sein, aber wenn dort behauptet wurde, der geschilderte Fall stelle eine unterlassene Hilfeleistung dar, dann ist das schlicht und ergreifend falsch. Und auch bei gut gemachten „nachgespielten“ Fällen muss man sich vor Augen halten, dass sie oft mit der juristischen Realität nicht allzu viel zu tun haben.
Grüße, Peter

Frauen haben sowieso einen Nachteil gegenüber Männern. Sie
können sich nicht eben mal an den nächsten Baum stellen
:wink:

Hallo,
da sieht man wieder mal, was für ein Blödsinn bei diesen
pseudojuristischen Unterhaltungssendungen verzapft wird.
Grüße, Peter

Hallo Peter,

ich geb dir recht - insbesondere da der hervorgehobene Teil als Ordnungswidrigkeit bestraft werden könnte…

Gruß Ivo

Hallo Peter,

das Konzept von „Wie würden Sie entscheiden“ hatte nichts mit heutigen Sendungen gemein, die Sendung lief in den Achzigern. Die dort behandelten Fälle waren durchweg rechtskräftige Entscheidungen und soweit ich mich erinnern kann meist (oder immer?) in der zweiten Instanz bestätigt. Die nachgespielten Verhandlungen waren immer furztrocken, kein Vergleich zu heutigen Sendungen. Die beteiligten Juristen (es war immer eine real existierende Kammer im Studio, natürlich nicht die, die den Fall entschieden hatte) haben sich originalgetreu verhalten (nichts mit zusammenbrechenden Zeugen, Tränen auf der Angegklagtenbank, überraschenden Wendungen…).
Die Entscheidungen wurden im Nachhinein mit einem Juristen ausführlich erläutert und diskutiert.
Aber man kennt das doch: das OLG XY entscheidet, daß ein bestimmter Mieter seine Wohnung beim Auszug wegen eines bestimmten Formfehlers im Mietvertrag nicht renovieren muß. In der Bildzeitung steht am nächsten Tag in einem Dreizeiler, daß Mieter bei Auszug unter einer bestimmten, grob vereinfacht dargestellten, Vorraussetzung nicht renovieren müssen. Der Leser erzählt dann seinem Freund, der gerade renovieren will: „brauchst Du nicht, da gibt es ein neues Urteil, daß Mieter beim Auszug nicht renovieren müssen“…

Es ist doch durchaus vorstellbar, daß es eine Konstellation gibt, in der das Verweigern der Uriniermöglichkeit eine unterlassene Hilfeleistung darstellt. Daß dies nicht auf die eingangs beschriebene Situation zutrifft, darin sind wir uns einig.
Und wenn in „Wie würden Sie entscheiden?“ ein solches Urteil wirklich vorgestellt wurde, dann gab es das auch. Dabei bin ich mir aber völlig sicher, daß außer dem Pinkeln und dem Verweigern desselben keinerlei Ähnlichkeit zu der in der Ausgangsfrage dargestellten Situation bestand.

Gruß Stefan

natürlich gibt es qualitative Unterschiede bei den Sendungen
zum Thema Recht. Ich kenne die Sendungen, die im
österreichischen öffentlich-rechtlichen Fernsehen dazu laufen,
die unterscheiden sich zwar wohltuend von den erbärmlichen
nachmittäglichen Gerichtsshows, sind aber trotzdem nicht vor
Vereinfachungen, Parteilichkeit und auch dem einen oder
anderen gröberen fachlichen Schnitzer gefeit. Die von dir
angesprochene Sendung kenne ich nicht. Sie mag grundsätzlich
durchaus gut gewesen sein, aber wenn dort behauptet wurde, der
geschilderte Fall stelle eine unterlassene Hilfeleistung dar,
dann ist das schlicht und ergreifend falsch. Und auch bei gut
gemachten „nachgespielten“ Fällen muss man sich vor Augen
halten, dass sie oft mit der juristischen Realität nicht allzu
viel zu tun haben.
Grüße, Peter

2 Like

Hallo Hans,

Grundsätzlich hat jeder (ob nun der Gastwirt oder „Lieschen Müller“)
in seinen „eigenen 4 Wänden“ das „Hausrecht“ und bestimmt,wer und was dort „gemacht“ wird…

Bei Gewerblichen Betrieben
(wie zum B. Gastwirtschaften/Restaurants/Cafe`s) werden Toiletten
a) aus gesetzlichen und
b) aus Kundendienstlichen Gründen vorgehalten.
Eine „Kostenlose“ Benutzung ist jedoch in keinem Gesetz geregelt und
erfolgt in der Regel für Gäste aus Kundendienstlichen Gründen.
„Nichtgäste“ muß der Betreiber jedoch nicht darauf lassen…er kann es jedoch gegen Entgeld machen…

Eine Privatperson muß in der heutigen Zeit niemanden in siene Wohnung
wegen einer „Notdurft“ lassen…denn dieser weiter unten zitierte
„Altfall“ wegen „Unterlassener Hilfeleistung“ aus den 80er Jahren
berücksichtigt nicht die heutige Sicherheitssituation…
Denn gemäß § 323 c StGB kann wegen Unterlassener Hilfeleistung nur der
angeklagt werden,der sich „OHNE Eigene Gefährdung“ nicht um Hilfelesitung kümmert…aber genau diese eigene Gefährdung ist beim
Hereinlassen von „Wildfremden“ Personen in die eigene Wohnung gegeben…bei bestimmten Volksgruppen ist es ein „Alter Trick“,
Mutter,Großmutter und Kind (bis 13 Jahre,also Strafunmündig) zu „benutzen“,um in fremde Wohnungen einzudringen…

(Nicht umsonst hat ja jetzt während des Weltjugendtages in Köln das
Jugendamt eine „gewisse Klientel“ speziell behandelt…Ihre
Strafunmündigen Kinder wurden vom Jugendamt zwangsweise aus der Stadt Köln entfernt,um Diebstähle,die diese Kinder sonst begehen,zu verhindern…)

mfg

Frank

Ich schon. Grundsätzlich steht das Grundgesetz
(Unverletzbarkeit der Wohnung) über allen anderen Gesetzen.

hi,

das GG ist ja hier nicht anwendbar. es kommt ja nicht der staat zum pipi… aber die grundrechte strahlen auf die einfachen gesetze aus. hier § 123 StGB (hausfriedensbruch), man muss schon fast tot sein, um bei unbefugtem eindringen ins haus eines fremden gerechtfertigt zu sein… hier geht hausrecht auf jeden fall vor „nasse hose“!

gruss vom

showbee

man kann ja erst bestellen, …

Kann’ ist gut… :smile:

angenommen es findet ein größeres öffentliches Bürgerfest
statt. Es sind mobile Toiletten aufgestellt
(Benutzungsgebühr).

ich weiß ja nicht wie das in deutschland ist, aber hierzulande wäre das bereits eine gesetzesübertretung. bei öffentlichen veranstaltungen über einer bestimmten größe mit essensverkauf MÜSSEN *kostenlose* toiletten zur verfügung gestellt werden.

was ja auch logisch ist. ansonsten wären besucher ohne münzgeld gezwungen, eine ordnungswidrigkeit zu begehen.

darf der Wirt die Toilettenbenutzung verwehren, mit dem
Hinweis, dass man gerade kein Gast seiner Wirtschaft ist?

natürlich. es ist *sein* laden. er bestimmt.

ein *recht* auf ein klo haben aber kunden, und zwar in gaststätten mit sitzgelegenheit. so ist es hier zumindest. im notfall würde ich das billigste getränk bestellen oder einen schokoriegel kaufen und aufs klo gehen.

die pflicht, kostenlose, benutzbare toiletten zur verfügung zu stellen, haben tankstellen. ist hier zumindest so. bei übertretung kann man das der polizei mitteilen.

ist sicher in .de nicht anders.

gruß
dataf0x

Damen lange Warteschlangen

Man geht aufs Herrenklo

die unsitte, die man geradezu weltweit antrifft, gleich viele toiletten für damen wie für herren zur verfügung zu stellen, gehört abgestellt. im endeffekt warten dann ALLE, da die männer draußen auf die frauen warten müssen.

warum kommt man nicht auf die idee, eine anlage in zwei teile zu trennen: urinale für männer und ALLE kabinen für beide? und vielleicht noch eine dritte mit den spiegeln für frauen … :smile:

gruß
dataf0x

1 Like

was ja auch logisch ist. ansonsten wären besucher ohne
münzgeld gezwungen, eine ordnungswidrigkeit zu begehen.

Anders ausgedrückt, man sollte doch aus der Not eine Tugend machen, und die Tugenden des Menschen sollten doch wenigstens umsonst sein. :wink:

warum kommt man nicht auf die idee, eine anlage in zwei teile
zu trennen: urinale für männer und ALLE kabinen für beide? und
vielleicht noch eine dritte mit den spiegeln für frauen … :smile:

hi,

obwohl die hälfte der kabinen eigentlich nur einen stuhl benötigt, die meisten weiblichen geschöpfe gehen zu zweit aufs örtchen, die begleitung nur zum quatschen… :wink:

der showbee

hi,

obwohl die hälfte der kabinen eigentlich nur einen stuhl
benötigt, die meisten weiblichen geschöpfe gehen zu zweit aufs
örtchen, die begleitung nur zum quatschen… :wink:

Moin,
Aber doch nicht bei diesen Toilettenwagen, da hat man ja alleine kaum Platz sich zum spülen umzudrehen (oder sich den A… abzuwischen). Und die Klofrau hört mit, nene. Diskotoiletten sind was anderes, da ist das stille örtchen nunmal ein stilles örtchen, wo man sich prima über Jungs unterhalten kann ohne brüllenn zu müssen.
Susanne

Anders ausgedrückt, man sollte doch aus der Not eine Tugend
machen, und die Tugenden des Menschen sollten doch wenigstens
umsonst sein. :wink:

soll das witzig sein? die blase zu entleeren ist eine körperfunktion, die nicht ewig kontrolliert werden kann, schon gar nicht, wenn nahrung zu sich genommen wird. für frauen ist die durchschnittliche zeit 4-5 stunden. wer eine größere veranstaltung mit essen und trinken organisiert, muß dafür sorgen, daß sie leute aufs klo gehen können, ohne daß sie in die büsche pissen müssen. für männer wäre öffentliches urinieren „nur“ eine ordnungswidrigkeit, bei frauen wäre es eine verletzung der würde des menschen obendrein.

gruß
dataf0x

kaum Platz sich zum spülen umzudrehen

zum spülen?? mobile toiletten sind chemische plumpsklos. die funktionieren wie katzenklos, aber ohne filter… der geruch in so einer plastikkabine bei 40 grad kommt wahrscheinlich dem bei einer obduktion einer wasserleiche sehr nahe :smile: da geht keiner rein zum quatschen…

gruß
dataf0x