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Liebe/-r Experte/-in,

ich arbeite in einer WfbM- bin Ergotherapeut- habe auch eine genemigte Nebenbeschäftigung in einer ET- Praxis.
Nun will unsere Bereichsleitung alle 8 Wochen eine Dienstbesprechung von 16.15-18.15 Uhr machen- Reguläre Dienstzeit ist bis 16.30 Uhr.
Die Verlängerte Dienstzeit kollidiert aber mit meinen Patiententerminen der Praxis, die sich sehr schlecht verschieben lassen.
Kann ich da was machen ???
Wer weiß Rat ???
Gruß Ingo

Liebe/-r Experte/-in,

ich arbeite in einer WfbM-

Und was bitte ist WfbM?? Es wäre fair, solche nicht gerade gängigen Abkürzungen nicht zu benutzen.

bin Ergotherapeut- habe auch eine

genemigte Nebenbeschäftigung in einer ET- Praxis.
Nun will unsere Bereichsleitung alle 8 Wochen eine
Dienstbesprechung von 16.15-18.15 Uhr machen- Reguläre
Dienstzeit ist bis 16.30 Uhr.
Die Verlängerte Dienstzeit kollidiert aber mit meinen
Patiententerminen der Praxis, die sich sehr schlecht
verschieben lassen.

Wenn Du eine genehmigte Nebenbeschäftigung hast und jetzt „plötzlich“ eine regelmässige Besprechung ausserhalb der normalen Dienstzeit angesetzt wird, dann hast Du zwei Möglichkeiten:

Entweder versuchst Du, die Patiententermine für diesen einen Tag alle 8 Wochen anders zu legen

oder Du sprichst Deinen AG auf das Problem an und Ihr versucht, einen Kompromiss zu finden.

Kann ich da was machen ???
Wer weiß Rat ???
Gruß Ingo

Festlegung der Arbeitszeit - Direktionsrecht
Hallo,

die Festlegung der Arbeitszeit nach „billigem Ermessen“ ist grundsätzlich Teil des Direktionsrechtes des AG.
Wenn als der AG eine derartige Teambesprechung festlegt (und sie als Arbeitszeit bezahlt), müssen Sie grundsätzlich teilnehmen.
Sofern in der Einrichtung jedoch ein BR oder PR besteht, hat dieser bei der Festlegung der Arbeitszeit(und auch einer derartigen Besprechung) ein Mitbestimmungsrecht.
Ausnahmen wären nur denkbar, wenn im Rahmen der NT-Genehmigung auch eine konkrete Zeit der Nebentätigkeit genehmigt oder aber zumindest dem AG mitgeteilt worden wäre. Das könnte im Rahmen des „billigen Ermessens“ das Direktionsrecht des AG uU beschränken.

&Tschüß
Wolfgang

Vielen Dank, Wolfgang,

es ist nur vom AG vorgeschrieben, das zwischen NT und Arbeitszeit- 11 Stunden liegen müssen- das ginge noch, wenn ich um 19 Uhr meine Patienten fertig hätte- müßte ich aber bis nach 18 Uhr Dienst schieben, ginge das nicht mehr!- LG Ingo

Vielen Dank,

WfbM= Werkstatt für behinderte Menschen ! LG Ingo

Vielen Dank,

WfbM= Werkstatt für behinderte Menschen ! LG Ingo

Und wieder etwas dazugelernt!

Hallo Ingo,

da hilft nur ein Gespräch mit dem AG. Der AG kann die Arbeitszeiten in Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat, falls es einen gibt natürlich festlegen. Alle 8 Wochen muss man unter Umständen die eigenen Patiententermine verschieben, das kann der AG verlangen. Der erste Arbeitsplatz geht rechtlich immer vor. Eigene Interesse müssen da hinten anstehen. Da ist so.
Da hilft nur ein Gespräch mit offenen Karten.

Herzliche Grüße aus Illertissen
efuessl

o

Dein Hauptarbeitgeber hat Vorrang oder Du entscheidest Dich für den anderen Arbeitgeber. Die Nebentätigkeit darf niemals die Hautptätigkeit belasten. Die Sachlage ist leider sehr klar auch wenn sie für Dich Probleme bereitet.
Viel Erfolg C

Hallo,

das würde eine Änderung deiner Dienstzeit/Arbeitsvertrag bedeuten, was schriftlich erfolgen muss.
Ich würde das so nicht hinnehmen, aber dem Arbeitgeber auch nicht sagen warum, weil er sonst versuchen wird, die Nebenbeschäftigung zu verbieten.
Ganz einfach: Um 16.30 Uhr sagen, auuuuh, ich habe solche Kopfschmerzen, ich kann nicht teilnehmen. Irgend wann merkt er dies und wird die Bespr. während der Dienstzeit durch führen.

Viel Glück

Vielen Dank, Wolfgang,

Hallo,

es ist nur vom AG vorgeschrieben, das zwischen NT und
Arbeitszeit- 11 Stunden liegen müssen-

Das ist nicht AG-Vorschrift, sondern Gesetz.
Du wirst Deine NT wohl anders legen müssen.

LG Ingo

&Tschüß
Wolfgang

Methode einfach wäre, d. Gespräch suchen.
Wichtig wäre auch zu wissen, ob bei Genhmigung Ihrer Nebentätigkeit d. Arb.zeiten bekannt waren.

Dann ist nat. zu klären, wie d. Dienstbesprechung gezählt werden soll: Überstunden ?
Dann nat. auch Ausgleich.

Wer ist Träger d. WfbM ?
Gibt es hier eine Arbeitnehmervetretung ?

Dann auch wer hat diese angeordnet bzw. genehmigt ?

Wenn alles nix hilft, bleibt nur d. Beratung durch einen FA f. Arb.recht.

Hallo Kollege,arbeitsrechtlich ist nichts zu machen, da dies nur alle 8 Wochen stattfindet,falls ein Betriebsrat oder Personalrat,Mitarbeitervertretung vorhanden ist, bitte dort besprechen,oder einen Betriebsrat oder Mitarbeitervertretung Gründen!!Mit Freundlichen Grüßen (Betriebsrat)

Hallo Ingo,
vermutlich steht die Arbeitszeit nicht in Deinem Arbeitsvertrag - somit wäre dann die betriebliche Interessenvertretung der Beschäftigten (Betriebsrat, Personalrat, Mitarbeitervertretung) bei einer Änderung des Beginn und Endes der täglichen Arbeitszeit soeie die Verteilung auf die Wochentage gegeben. Bei der Vertretung kannst Du versuchen, Deine Interessen vertreten zu lassen.

LG Wolfgang

Nein- die Zeiten wurden jetzt, durch einen neuen Geschäftsbereichsleiter und einen neuen Bereichsleiter geändert.Der Geschäftsbereichsleiter ordnete dieses so an
Wir arbeiten dann so- es gibt komplett neue Dienstzeiten- das wir Minusstunden aufbauen, dann fallen für solche Dienstbesprechungen keine Ü-Stunden an.
Ist eine Diakonische Stifftung

Die Mitarbeitervertr. ist mehr eine Arbeitgebervertr.

Frage: was steht im ARb.vertrag zu dem Punkt Arb.zeiten ?

Wenn Diakno. Enrichtung müßte es eine Rahmenvereinbarung geben.
Im priv. Arb.recht heißt d. Manteltarifvertrag.

Bewußt Minusstunden aufbauen ?

Im empfehle d. Konsultation eines FA Arb.recht, d. sich auf kirchl. Arb.recht spezialisiert hat.
Entsprechende Adr. bekommen Sie beim örtl. Anwaltverein o. im Branchenbuch unter d. ensprechenden Rubrik.
Nat. begleitend .d Gespräch suchen.

Haupttätigkeit geht vor, allerdings Dienstbesprechung außerhalb der Dienstzeit? Leider kann ich nicht helfen.

Hallo, Ingo,

natürlich kannst Du da was machen. Zunächst das naheliegende: Das Problem mit dem Arbeitgeber erörtern und nach einer einvernehmlichen Lösung suchen.

LG W.

Arbeitszeiten und Nebenbeschäftigung
Sorry, verpasst. Frage: Wie sind denn die vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten in der (wohl) Hauptbeschäftigung? Ist eine Verpflichtung, in den angesetzten Besprechungszeiten zu arbeiten, vertraglich vereinbart? Es kommt also darauf an, ob es eine Vertragsgrundlage gibt, die den Hauptarbeitgeber befugen kann, Arbeitszeiten variabel anzusetzen.

Viele Grüße

FK

Hallo Ingo,
da gibs nur eins !!!
Absprechen mit dem Chef, ob du eher gehen darfst.
Grüße von Nonne213