Hallo liebe Community,
Steuerfragen dürfen hier rein rechtlich nicht in der Ich-Form gestellt werden. Selbstverständlich frage ich für einen Freund.
Man stelle sich vor, dieser Freund hieße Klaus. Klaus ist Angestellter im Vertrieb und hat von seinem Arbeitgeber einen Firmenwagen erhalten, da er Außendiensttätigkeiten übernimmt. Zwei mal in der Woche fährt er in eines von vier Büros, monatlich in jedes davon genau ein Mal. Diese Büros sind 100km-200km von seinem Wohnort entfernt. Seine übliche Tätigkeitsstelle ist „auf der Straße“, das Büro wird wie gesagt nur an zwei von fünf Tagen aufgesucht.
Da er vor Ort übernachtet, fallen pro zwei Tage im Büro die Hin- und Rückfahrt jeweils nur einmal an.
Dies ergibt einen hohen vierstelligen Betrag pro Jahr aufgrund der, zusätzlich zur 1%-Regelung, anfallenden 0,002%-Regelung. Eigentlich ist aber das Büro nur 40% der Woche seine Arbeitsstelle. Kann daher überhaupt von erster Arbeitsstelle gesprochen werden? Können die Büro-Fahrten wiederum als Werbekosten mit pauschal 30ct/km angegeben werden?
Klaus, der nur ein abstraktes Beispiel darstellt, würde sich über eure Antworten freuen.
Vielen Dank.