0,002% Regelung

Hallo,

aml angenommen, man könnte den Firmenwagen nach der 0,002% Regelung (Pendlerpauschale // geldwerter Vorteil nach 1%-Regelung) versteuern. Dieses lohnt sich ja, wenn der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an weniger als 15 Tagen pro Monat mit dem Dienstwagen züruckgelegt wird.
Nun sei mal angenommen, dass man aufgrund der Tätigkeit als z.B. Servicetechnier NIEMALS diese Strecke fährt, sondern immer vom Home-Office zu den einzelnen Serviceeinsätzen fährt. Würde man dann nicht 0,000% versteuern dürfen?

Danke und Gruß,
Fred

Hallo Fred,

dieser Fall wird sich nicht ergeben, weil irgendwelche Fahrten im Jahr zu der Arbeitsstätte, der man im Unternehmen zugeordnet ist, immer stattfinden werden.

Und wenn es zwei im Jahr sind, sind es halt bloß zwei im Jahr - die Option 0,002 % pro km bezieht sich auf tatsächlich durchgeführte Fahrten - Fahrten, die nicht durchgeführt wurden, braucht man auch nicht ansetzen.

Schöne Grüße

MM