Hallo,
aml angenommen, man könnte den Firmenwagen nach der 0,002% Regelung (Pendlerpauschale // geldwerter Vorteil nach 1%-Regelung) versteuern. Dieses lohnt sich ja, wenn der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte an weniger als 15 Tagen pro Monat mit dem Dienstwagen züruckgelegt wird.
Nun sei mal angenommen, dass man aufgrund der Tätigkeit als z.B. Servicetechnier NIEMALS diese Strecke fährt, sondern immer vom Home-Office zu den einzelnen Serviceeinsätzen fährt. Würde man dann nicht 0,000% versteuern dürfen?
Danke und Gruß,
Fred