Servus,
in der Tat eine ziemlich rätselhafte Sache, warum ein so zentrales Thema nicht nur nicht im Gesetz behandelt wird, sondern dazu noch in einer Weise geregelt ist, die nur für die Verwaltung selbst bindend ist:
Nicht genug, dass die Chose eine Erfindung aus den Richtlinien ist - es müssen dann ausgerechnet noch die sonst eher im Schatten vegetierenden LStR sein, nach denen in diesem Detail haufenweise Selbständige, Gewerbetreibende usw. besteuert werden:
Abschnitt 8.1 Abs. 9 LStR ist die maßgebliche Quelle. Klingt so, als sei hier eigentlich eine Regelung über die EStDV angedacht gewesen und vergessen worden, im EStG eine entsprechende Ermächtigung unterzubringen.
Schöne Grüße
MM