0,03% Regelung - Tatsächlich gefahrene KM zur 1. Arbeitsstädte

Guten Tag,

bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils des Firmenfahrzeugs werden ja Entfernungskilometer zwischen Wohnung und 1. Arbeitsstädte mit 0,03% versteuert.

Ist die Entfernung auch die tatsächliche Größe wenn man die Fahren als Werbungskosten geltend machen möchte? Es könnte ja grundsätzlch der Fall bestehen, dass die kürzeste Strecke nicht gleichzeitig die schnellste ist.

0,03% = 25 km - Zeit ca. 1 h (durch die Stadt)
tatsächliche Fahrt über Autobahn: 40 km (35 min)

Besteht die Möglichkeit die 40km als Werbungskosten in der Lohnsteuererklärung geltend zu machen?

Danke und beste Grüße

Q.