Viel hat man gelesen über Einspruichsverfahren zum Thema 0,35 € statt 0,30 € pro Kilometer pauschale Pkw-Nutzung, aber jetzt, wo die Verfahren durch sind, scheint auf all den Hinweisseiten betroffene Stille zu herrschen.
Mir hat das Finanzamt die Bitte um Rücknahme des Einspruchs gebeten, da das BVerfG die Verfassungsbeschwerde abgelehnt habe (2 Bv R 1008/11 vom 20.08.2013, Instanzenvorgang FG BW 10 K 1768/10 vom 22.10.2010, BFH VI B 145/10 vom 15.03.2011).
Hat jemand einen Grund bei der Hand, warum man den Einspruch NICHT zurücknehmen sollte?