0,66 geblasen 528,50eur strafe

ich wurde angehalten, und habe 0,66 gepustet.
eine blutentnahme wurde nicht gemacht. jetz kam der bescheid. 1 Monat fahrverbot, 528,50 eur. ist das ohne blutentnahme rechtens?

ich wurde angehalten, und habe 0,66 gepustet.
eine blutentnahme wurde nicht gemacht. jetz kam der bescheid.
1 Monat fahrverbot, 528,50 eur. ist das ohne blutentnahme
rechtens?

Hallo!
Der Bußgeldkatalog sieht diese „Folgen“ beim „Ersttäter“ tatsächlich vor; hinzukommt noch eine Verwaltungsgebühr…siehe den Link unten:
http://verkehrsanwaelte.de/bussgeldkatalog_alkohol.html
MIT Personenschaden muss grundsätzlich eine Blutentnahme durchgeführt werden; OHNE hat der ‚Alcotest‘ grundsätzlich genug Verfahrenswert!
Gruß,
Christian

ich wurde angehalten, und habe 0,66 gepustet.
eine blutentnahme wurde nicht gemacht. jetz kam der :bescheid.1 Monat fahrverbot, 528,50 eur. ist das ohne :blutentnahme rechtens?

Erst Mal die Frage: in was für ein Gerät hast Du gepustet? War das ein Hand-Gerät, wo das Ergebnis nur auf dem Display angezeigt wird oder ein etwas größeres, u.U. stationäres Gerät mit Papierausdruck (wie 'ne Kassenrolle)?
Wenn es nämlich Letzteres war, dann sind das geeichte Geräte, welche ein gerichtsverwertbares Ergebnis (eben in Form des Ausdrucks) liefern. Diese sind mittlerweile so genau, dass die Gerichte momentan überlegen, demnächst nur noch diese zu nutzen und die Blutentnahmen wegfallen zu lassen.
Der Bescheid ohne Blutentnahme wäre dann also rechtens.

Über die Höhe der Strafe kann ich momentan natürlich nichts sagen, dazu müsste ich

  1. die Vorgeschichte kennen (schon Mal wegen Alk o.ä. in nicht allzu ferner Vergangenheit aufgefallen etc.)
    und
  2. mich morgen erstmal über die Regelsätze (also wenn Gewissen und Punktekonto sauber) informieren.

Aber mutmaßlich sind in der genannten Summe schon mal 28,50€ Verwaltungsgebühr enthalten.
Ich melde mich morgen nochmal bezüglich der Regelsätze.

ich wurde angehalten, und habe 0,66 gepustet.
eine blutentnahme wurde nicht gemacht. jetz kam der bescheid.
1 Monat fahrverbot, 528,50 eur. ist das ohne blutentnahme
rechtens?

ja, forensische Zuverlässigkeit für das Bußgeldverfahren ist gegeben.
Alle Klagen dagegen waren vergebens.

So, habe mich „schlau“ gemacht:
Gemäß „Berliner Bußgeldkatalog“ (Tatbestände sind bundeseinheitlich)heisst es:

"Sie führten das Fahrzeug mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille oder mehr. Die festgestellte Blutalkoholkonzentration betrug … Promille.
= 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot, 500€

  • bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG; § 316 oder § 315c Abs 1 Nr. 1 Buchst. a StGB im Verkehrszentralregister
    = 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot, 1000€

  • bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG; § 316 oder § 315c Abs 1 Nr. 1 Buchst. a StGB im Verkehrszentralregister
    = 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot, 1500€"

Soweit die von mir erwähnten Regelsätze.
Hoffe, ich habe damit die Frage beantwortet - „helfen“ konnte ich ja nicht :smile:

ich wurde angehalten, und habe 0,66 gepustet.
eine blutentnahme wurde nicht gemacht. jetz kam der bescheid.
1 Monat fahrverbot, 528,50 eur. ist das ohne blutentnahme
rechtens?

Hallo

Nun, es ist zuminsdest durchaus möglich. Allerdings weiß ich nicht wie es in anderen Bundesländern ausser in BW gehandhabt wird.
Also, in BW gibt es ein Messgerät (Evidential), ist aber eigentlich kein mobiles sprich, steht auf der Dienststelle, mit dem man auch ohne Blutentnahme sollche Maßnahmen veranlassen kann. Es ist sehr genau, wird regelmäßig geeicht und ist absolut gerichtsverwertbar. Nun weiß ich natürlich nicht, wo du „geblasen“ hast? Auf der Straße in ein Handgerät? Oder doch auf der Dienststelle in einen Evidential?

Solltest du natürlich Zweifel daran haben, ob überhaupt eine gültige Messung bei dir durchgeführt wurde, steht dir der Weg zum Anwalt natürlich offen. Bzw. frag doch einfach mal auf einem anderen Revier nach. Beschreib die Situation und frage den Beamten, ob dies den so korrekt gewesen ist. Kein Beamter möchte gerne den anderen in die Pfanne hauen. Aber in solchen Dingen, selbst wenn da ein Fehler gemacht wurde, passiert dem aufnehmenden Beamten nichts. Das Verfahren wird halt einfach eingestellt. Was aus seiner Sicht schon ärgerlich genug ist. Schließlich musste ja ne Menge dazu geschrieben werden.

Was die Strafhöhe betrifft ist das durchaus völlig im Rahmen.

Hoffe ich konnt ein bisschen helfen.

Grüße

ich wurde angehalten, und habe 0,66 gepustet.
eine blutentnahme wurde nicht gemacht. jetz kam der bescheid.
1 Monat fahrverbot, 528,50 eur. ist das ohne blutentnahme
rechtens?

Ja, das ist rechtens. Wenn es sich bei den „0,66“ um 0,66 Promille gehandelt hat. Bei 0,66mg/l (= 1,32 Promille) wäre es zu billig, da ist der Lappen 1 Jahr weg.
Bei 0,66 Promille handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Dafür ist keine Blutentnahme erforderlich. Lediglich das „Blasen“ in ein spezielles gerichtsverwertbares Atemalkoholmessgerät.
Der Regelsatz für Erstsünder sieht 500Euro vor, die 28,50 sind die Bearbeitungsgebühren. Auch der Monat Fahrverbot ist laut Bußgeldkatalog korrekt. Es müssten auch noch ein paar Punkte dabei gewesen sein.

ich wurde angehalten, und habe 0,66 gepustet.
eine blutentnahme wurde nicht gemacht. jetz kam der bescheid.
1 Monat fahrverbot, 528,50 eur. ist das ohne blutentnahme
rechtens?

Wiealt sind Sie, wielange haben Sie den Führerschein und haben sie einen Unfall gebaut oder auffällige Fahrweise gehabt?

Wenn sie aus der Probezeit raus sind und nichts getan haben hört sich das verdammt viel für mich an, ich werde da mal nachfragen und Ihnen morgen schreiben.

MFG RIddig

Hallo!
Konnte mich leider nicht vorher melden (Urlaub…).
Leider kann ich zu dem genannten Thema keine belastbare Auskunft geben, da ich in diesem Thema nicht bewandert bin und sich dort relativ schnell etwas ändert. Vielleicht kann auch eine Anfrage auf der entsprechenden Dienststelle oder beim ADAC weiterhelfen.

Viele Grüße

Jochen

ich wurde angehalten, und habe 0,66 gepustet.
eine blutentnahme wurde nicht gemacht. jetz kam der bescheid.
1 Monat fahrverbot, 528,50 eur. ist das ohne blutentnahme
rechtens?

ich wurde angehalten, und habe 0,66 gepustet.
eine blutentnahme wurde nicht gemacht. jetz kam der bescheid.
1 Monat fahrverbot, 528,50 eur. ist das ohne blutentnahme
rechtens?

Ja, alles rechtens. Blutentnahme nur bei einer Straftat erforderlich. Alkotest muss allerdings auf einem gerichtsverwertbaren Alkomaten gemacht werden. Davon ist aber auszuhen.
Denk über Deine Tat nach. Soll Lehrgeld sein…

Lg
c.