für 212 € wurde eine Tischdrehbank Verkauft.
Länge 80cm Backerfutter 80mm Verbrauch 0,37KW/h
Dabei das Gewicht mit ca 40kg geschätz.
Nun will der Käufer die Maschine zurückschicken.weil die Maschine leichter war.
Obwohl ausdrücklich Gewähr und Rücknahme ausgeschlossen wurde.
Er will für den Mangel, weniger Gewicht 100€ weniger bezahlen ,bei gleicher Größe, und vertragsgemäß möglicher Verwendung
und fehlender (Beleuchtung ca20€)100€ Minderung.
Oder auf Kostendes Verkäufers der Hien und Rücksendung ,die Maschine zurückgeben und droht mit Gericht.
Welches Urteil ist zu erwarten
MFG
Ridschi777
Hallo !
Der Käufer beruft sich auf eine „falsche zugesicherte Eigenschaft“,nämlich das bei Drehmaschinen wichtige Gewicht.
Es sagt etwas über die Stabilität der Maschine aus,wie stabil und steif das Bett ist.
Leider wird ja nicht die Gewichtsdifferenz mitgeteilt,sie steht üblicherweise in den Techn. Daten in der Anleitung drin.
Also wenn aus ca. 40 kg tasächlich 38 kg wurden,dann sehe ich das unproblematisch. Wo da die Grenze wäre ? Ich weiss es nicht.
Wenn dieses Modell bei der Leistung(Spitzenlänge,Spitzenhöhe) ungewöhnlich leicht wäre.
Und brauchte man das Gewicht nicht auch für den Versand ?
Zur Beleuchtung ?
Wurde denn eine versprochen und angeführt oder ein Werksfoto gezeigt,was eine Beleuchtung zeigt ?
Auch das kann eine „zugesicherte Eigenschaft“ sein.
Die muss das Gerät haben,sonst ist es ein Mangel.
Der hat nichts mit dem bei privaten Verkäufen möglichem Gewährleistungsausschluss zu tun.
Zu den Preisabzügen ?
Das halte ich für deutlich überzogen,aber er zieht 100€ ab wegen Gewicht und nochmal 100€ für Lampe ?
Das wäre ja fast der Gesamtpreis von 212 €.
Da hast Du dich verschrieben ?
100 + 20 € = 120 € Abzug ?
Wenn der Vorwurf „falsche Beschreibung“ richtig ist,dann kann er die Rückgabe gegen vollen Kaufpreis mit Porto für Hin und Rück schon verlangen.
Rechne es aus,was es kostet,und wie hoch der Schaden wäre und ob dann der Abzug günstiger wäre.
Verlust 120 € gegen etwa geschätzte 40 € für 2 x Fracht ?
Aber man hat Maschine zurück und kann sie erneut anbieten.
Muss man eben sehen,was man macht.
MfG
duck313