Hallo, Pit,
es handelt sich dabei um „Rufnummern für Nutzergruppen“
„Ab dem 01.10.1997 sind beliebige Gruppen natürlicher oder juristischer Personen antragsberechtigt, wobei Zuteilungen an Nutzergruppen, die keine Geschlossene Benutzergruppen sind, erst zum 01.01.1998 wirksam werden können.“
Die Zuteilung eines RNB für eine NG erfolgt auf der Grundlage des § 43 Telekommunikationsgesetz vom 25.07.1996 BGBl. I, S.1120 (TKG) gemäß diesen Regeln. Die Regulierungsbehörde kann Änderungen dieser Regeln vornehmen, wenn sich dies als erforderlich erweist.
Genau nachlesen kannst Du das auf den Seiten der RegTP http://www.regtp.de/reg_tele/start/in_05-06-03-06-02…
Diese „Nutzergruppen“ sind meist Behörden.
Grüße
Eckard