bei mir hat sich netterweise ein 0190-Dialer installiert,dementsprechend hatte ich alleine für die 0190 verbindung 150,00€ telefonkosten.das geld was mir abgebucht wurde habe ich wieder zurückbuchen lassen.weiss jemand wie die rechtsgrundlage hier momentan aussieht?bin ich zur zahlung verpflichtet? soll ich strafanzeige stellen?
bin dankbar für jede info…
Ja, die neueste rechtssprechung aus november oder dezember 02: die telekom ist verpflichtet, die verbindung zu solchen rufnummern nach exakt 60 minuten zu unterbrechen, um zu vermeiden, dass eine „überteuerte“ verbindung versehentlich nicht unterbrochen wird.
die grenze ist also derzeit 60 minuten, einmal nachrechnen, wieviel das war - die dialer-verantwortlichen reden sich ja immer damit heraus, dass sich die verbindung nicht automatisch aufbaue sondern diese „geladen“ werden müsse; dass es sich hierbei dann um kostenpflichtige nummern handelt, wird aber gerne verschleidert und verschwiegen…
es wird demnächst ein urteil erwartet hinsichtlich der „irreführenden“ werbung, dass die „donwload-software“ kostenlos sei, wobei natürlich nicht hingewiesen wird, dass die verbindung aber gebühren kostet.
mfg
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
danke für deine antwort.das mit der gesetzesänderung habe ich auch mitbekommen.jetzt waren es aber bei mir aber NUR 28min.bin ich denn jetzt zahlungsverplichtet???
Sorge einfach dafür, daß du das Geld von der Telekom wiederbekommst. Danach müsste die Anbieterfirma dich verklagen und das wird bei so unseriösen Firmen nicht geschehen, da du nicht aufgeklärt wurdest was das kostet und damit nicht zahlen musst!