0190 und vollstreckungsbescheid

hallo,

dadurch das ich mich seit einem jahr weigere eine rechnung die durch einen illegalen 0190 dailer verursacht wurde,bekam ich heute nach einlegen von einem teilwiderspruch(bin sogar noch bereit die entstandenen mehrkosten durch inkasso etc.zu zahlen)einen teilvollstreckungsbescheid vom amtsgericht hünfeld zugeschickt.leider weiss ich damit nicht viel anzufangen.kann mir jemand der vielleicht das selbe schon mitgemacht hat oder jemand der einfach nur ahnung hat sagen was da jetzt auf mich zukommt?klingelt jetzt der gerichtsvollzieher?lohnpfändung??? ich bin auch weiterhin eigentlich nicht bereit die kosten die der dialer verursacht hat zu zahlen.

vielen dank schon mal im vorraus
SignoraPanti

Hallo,

wenn du gegen den Mahnbescheid nur einen Teilwiderspruch eingelegt hast, wird über den Rest auf Antrag Vollstreckungsbescheid erlassen. Hierauf kannst du jetzt entweder zahlen, oder der Gerichtsvollzieher kommt, und nimmt sich, was er braucht.

Solltest du fälschlicherweise nur gegen einen Teil des Anspruchs Widerspruch eingelegt haben, kannst du auch noch gegen den Vollstreckungsbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Die Sache wird dann zum streitigen Verfahren an das zuständige Gericht abgegeben und der Antragsteller muss dann den Anspruch begründen und einen Prozesskostenvorschuss einzahlen, damit es dann zur mündlichen Verhandlung kommt.

Sinnvoll war dein Vorgehen in keinem Fall, denn wenn du einen Teil der Forderung anerkennst, hättest du diesen Teil aus Kostengründen sofort, spätestens nach Erlass des Mahnbescheids zahlen sollen. So hast du nur unnötige Kosten produziert, willst du allerdings tatsächlich gar nicht zahlen, hättest du vollumfänglich Widerspruch einlegen müssen, um die Sache ins streitige Verfahren übergeleitet zu bekommen.

Gruß vom Wiz

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

hallo,

kann ich denn jetzt nochmal den"totalen" widerspruch einlegen?bzw.meinen teilwiderspruch(der sich ja nur auf die mahnkosten bezieht)widerrufen?

Grüße SignoraPanti

kann ich denn jetzt nochmal den"totalen" widerspruch
einlegen?bzw.meinen teilwiderspruch(der sich ja nur auf die
mahnkosten bezieht)widerrufen?

Du kannst innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Vollstreckungsbescheids Einspruch hiergegen einlegen. Damit hast du dann automatisch der gesamten Forderung widersprochen (Teil 1 durch Widerspruch gegen den Mahnbescheid, Rest durch Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid). Es hängt dann vom Anspruchsteller ab, ob er dann versuchen wird alles oder nur einen Teil einzuklagen. Da heißt es dann abwarten ob überhaupt, und wenn ja über welche Höhe eine Anspruchsbegründung kommt.

Gruß vom Wiz

hallo wiz,

vielen dank für die infos die ich von dir bekommen hab!werd mich jetzt hinsetzen und nochmal widerspruch einlegen mal schauen was dann passiert…!?

Grüße SignoraPanti