auf einem meiner spam-Postfächer fand ich eine Mail vor; beim Anklicken eines Links in der Mail (bewußt durchgeführt) startete sofort ein Download eines 0190-Dialers, der sofort meinen Zugang kappte und sich einwählen wollte (nur winziger Hinweis auf Kosten).
Der Downlaod fand statt von einer *.com-Seite, die aber auf eine dt. Firma registriert ist.
Wo kann man sowas melden, damit den &$)&$ das Handwerk gelegt wird?
Über das Thema habe ich letztens noch mit einem Jura-Studenten geredet, der sich dafür interessiert hatte.
(nur winziger Hinweis auf Kosten).
Der Hinweis auf die Kosten war also da!
Wo stand er denn?
In der Mail oder erst als der Download kam?
Wenn er in der Mail stand, ist es nach Aussage des Jura-Studenten kein versuchter Betrug(!), weil…
Wenn die Kosten ausgewiesen werden (egal wie klein der Hinweis auch sein mag), dann gilt es nicht mehr als versuchter Betrug.
Spielt in dem Moment keine Rolle auf welche Art man zur Kasse gebeten wird.
Du hast aber erkennen können, dass Kosten auf Dich zukommen würden.
Soweit ich weiss, spielt es dann auch keine Rolle mehr, ob der Dialer automatisch startet oder nicht.
Du warst über die Kosten informiert und musstest damit rechnen, dass nach dem Klick auf den Link der Rest automatisch und ohne weitere Bestätigungsaufforderungen von statten gehen wird.
dass mit den Dialern ist immer eine sehr difizile Sache. Dass Problem ist, dass DU einbandfrei und ganz klar beweisen musst, dass du nicht wusstest, dass es sich bei diesem Link um einen 0190 Dialer handelt. Dass heißt wenn der Dialer auf die Kosten Hinweis und die Verbindung hergestellt wird, gilt dass als Vertragszusammenkunft. Was ein Gericht halt klären müsst ist, ob der Hinweis auf die Kosten nicht zu klein war, also gar nicht gesehen werden konnte, ob er vor der (selbst)Installation hätte erfolgen müssen et cetera.
Aber ich würde deswegen nicht vor Gericht ziehen. Eine Bekannte von mir hat sich auch einen 0190er Dialer gefangen und Zähneknirschend die Rechnung bezahlen, und sie ist Richterin, und hat die Erfolgschancen vor Gericht selbst als zu negativ eingeschätzt, und sie kennt sich ja unbestritten mit der Materie aus.
Ja, winzig klein nach download und (Selbst-)Installation der
Software - da war dieser kleine Fiesling schon dabei sich
einzuwählen!
Okay, ich denke dann sieht die Sache wohl ganz anders aus!
Soll ich dir die Mail mal zusenden? Vielleicht ist das ja was
für deinen Jura-Kumpel.
Ja, warum nicht.
Schreib dann bitte in den Betreff „wer-weiss-was“ mit rein, damit ich sie nicht versehentlich mit irgendwelchem anderen Müll ungelesen lösche
Ich kann sie ihm ja mal zeigen.
Wenn er was dazu sagen kann bzw. rausfinden kann, dann werde ich es hier posten.
Ergebnis:
Seine Aussage deckt sich im Grunde mit den Aussagen von Bernds Bekannter.
Allerdings meinte er, da der Hinweis auf die Kosten erst auftauchte, als die Verbindung schon aufgebaut wurde, könnte man tatsächlich von einem Betrugsversuch sprechen.
Die Möglichkeit zu entscheiden, ob man die Kosten annimmt oder nicht, fehlt hier nämlich durch die automatische Einwahl!
Er war aber auch der Meinung, dass es sich kaum lohnt dagegen gerichtlich vorzugehen.
Er meinte noch, dass viele dieser dubiosen Anbieter wohl genau darauf setzen und sich somit (relativ) sicher fühlen:
Die Reingefallenen sind zwar sauer und der erste Gedanke ist „Die verklage ich!“ - aber letztendlich tut sich keiner den Stress wirklich an.
Traurig aber wahr…
Übrigens:
Ich habe heute auch die Email bekommen.
Interessant war nur, dass die Frau bei mir jetzt „Jasmina“ und nicht „Eve“ heisst (wohlgemerkt aber das gleiche Bild gezeigt wurde!).