Hallo allerseits,
ich habe folgenden Artikel gerade im Forum >Telekommunikation allgemein
Hallo allerseits,
ich habe folgenden Artikel gerade im Forum >Telekommunikation allgemein
Hallo Sven,
mit Deinem Anruf auf der 0800er erteilst Du dem Angerufenen den Auftrag Dich zurückzurufen. Dieser Anruf stellt dann eine Dienstleistung an Dich dar, für welche Du bezahlen musst.
Zur Abrechnung der Dienstleistung nutzt die Firma, oder wer auch immer, die Abrechnung der Telekom. Somit wird mit einem Minimum an Aufwand ein Maximum an Umsatz, später an Gewinn erwirtschaftet.
Gruß
strangerone
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Stranger, Sven,
mit Deinem Anruf auf der 0800er erteilst Du dem Angerufenen
den Auftrag Dich zurückzurufen. Dieser Anruf stellt dann eine
Dienstleistung an Dich dar, für welche Du bezahlen musst.
Irrtum!!! nicht Dich sondern einen Dritten.
Ganz so einfach ist das aber nicht.
Es sind eigentlich zwei voneinander unabhängige Gespräche:
A ruft 0800XXX an „Ich möchte von 01234xyz (B) zurückgerufen werden“.
Der Serviceprovider (Inhaber der 0800XXX) baut nun seinerseits ein Gespräch zu B auf und verbindet die beiden Gespräche.
Zunächst einmal zahlt normalerweise der Anrufende für die Verbindung. Auch in diesem Falle. Der Anruf des A bei der 0800XXX ist gebührenfrei. Der Anruf des Service-Providers bei B hingegen nicht. Die Telekom-Firma, die diesen Rückruf-Service anbietet, wäre in diesem Falle der Anrufer.
Wenn sie Gebühren für das Gespräch einfordern will, ist verpflichtet, diese Tatsache dem Angerufenen anzukündigen und sein Einverständnis einzufordern. Dieses Einverständnis kann vom Angerufenen durch den Druck auf eine Taste erfolgen („Wenn sie dieses Gespräch annehmen wollen, drücken sie die Eins.“) oder durch einen Timeout („Wenn Sie das Gespräch nicht annehmen wollen, legen sie jetzt auf“).
Erfolgt diese Abfrage nicht, ist das nach meinem Verständnis ein klarer Verstoß gegen die Regeln der RegTP und ich würde die Zahlung verweigern.
Zur Abrechnung der Dienstleistung nutzt die Firma, oder wer
auch immer, die Abrechnung der Telekom. Somit wird mit einem
Minimum an Aufwand ein Maximum an Umsatz, später an Gewinn
erwirtschaftet.
Das ist soweit richtig. Aber die Abrechnung der Gesprächsgebühren durch den Telefonprovider des Anschlußinhabers ist so von der RegTP vorgesehen und somit rechtens.
Bei Einspruch gegen die auf der Telefonrechnung gesondert ausgewiesenen Beträge für „Fremdanbieter“ sollte man den eigenen Telefondienstanbieter (in der Regel ist das die Telekom AG) darüber unterrichten, dass man gegen diesen Betrag Einspruch erhebt und diesen Gebührenanteil nicht bezahlen. Der Telefondienstanbieter benachrichtigt dann den Fremdanbieter, der nun seinerseits für die Beitreibung dieser Gebühren tätig werden kann.
Grüße
Eckard.
Hallo Eckart,
was mein Namensvetter da aufs Trapez bringt, ist ganz interessant, und ich hoffe, dass Du mit deiner Ausführung
… Dieses Einverständnis kann … erfolgen
… durch einen Timeout („Wenn Sie das Gespräch
nicht annehmen wollen, legen sie jetzt auf“).
nicht recht hast. Gestern abend hatte ich nämlich eine sehr merkwürdige Nachricht (offensichtlich eine Bandaufzeichnung, die da abgespielt wurde) auf meinem AB, und da wäre die Frage, ob ich irgendwas zahlen soll, nur mein AB ewig aufnimmt. [Glücklicherweise hat der die dumme Angewohnheit, Nachrichten wahllos abzubrechen, wie auch gestern erfolgt. Also selbst wenn, wären das max. 15 Sekunden.]
Ausserdem stellt sich zumindest mir die Frage, ob der Anrufer die genauen Kosten der Verbindung (€ pro min) mitteilen muss. Bei den neuen 0900er Nummern kann der Anbieter die Kosten nämlich selbst festlegen, so dass sich damit ganz neue Möglichkeiten der Abzocke bieten.
Ich richte einfach eine Nummer ein, die 100€ pro min. kostet, und schalte da einen Rückrufservice drauf, natürlich mit einem Minutentakt. Jede Wette, von 100 Angerufenen zahlt mindestens einer, und damit mache ich jede Menge Kohle !
Aber Scherz beseite, warum bietet der Gesetzgeber in Deutschland solche Möglichkeiten für Betrüger ? Haben die etwa Angst, dass die Gerichte keine Arbeit mehr haben ?
Gruß
Sven
Hallo Eckhard,
kein Irrtum! Gängige Praxis. Nehme z. B. einen PC Reparaturdienst.
Hast Du Deinen PC dort nicht käuflich erworben benötigst aber eine Hilfestellung so besprichst Du den AB des Dienstleisters (DL) mit der Bitte um Rückruf bei Dir. Hier forderst Du den DL auf a) Dich zurückzurufen und b) Dir bei Deinem Problem behilflich zu sein. Zwei Dienstleistungen die über die DTAG Rechnung abgerechnet werden.
Gruß
strangerone
Hallo Sven der Zweite, (Schertz!)
grundsätzlich ist anzumerken, dass egal ob 0190-0 Rufnummern oder 0900er Rufnummern, beide sind frei tarifierbar und! beide Rufnummern setzen auf das Prinzip der Neugier des Teilnehmers.
BSP.: Da ich Inhaber eines ISDN-Anschlusses bin, verfüge ich über die sog. T-Netbox (virtueller AB). Bei Abfrage des AB hörte ich bei zwei Meldungen jeweils nur eine Warteschleifenmusik, keine Mitteilung der verursachenden Rufnummer und wurde im Nachhinein von meiner Netbox gefragt, ob ich mit dem jeweiligen Anrufer verbunden werden möchte. Wäre ich nun blauäugig und unerfahren mit dem Umgang von 01090-0 Rufnummern zudem noch Neugierig wer mich denn da angerufen hat, hätte ich evtl. mit einer Ziffer „ja“ geantwortet. Wahrscheinlich bekäme ich nun eine dicke Abrechnung der Telekom. Also, grundsätzlich gilt, wer von mir etwas möchte, ruft auch später noch einmal an, in der Hoffnung mich persönlich zu erreichen, oder hinterlässt eine plausible Nachricht.
Hi Strangerone,
mit Deinem Anruf auf der 0800er erteilst Du dem Angerufenen
den Auftrag Dich zurückzurufen.
Du musst bei diesem Service auf Aufforderung über die Telefontastatur eine Nummer eingeben. Damit ist schon einmal keinesfalls gewährleistet, dass Du den Rückruf bekommst, denn man kann ja auch eine beliebige andere Nummer eingeben.
Davon abgesehen, wird mit dem Rückruf ganz bewusst das Bemühen von Firmen untergraben, die durch ihre Mitarbeiter verursachten Telefonkosten zu kontrollieren, denn ausgehende Anrufe kann ich natürlich sperren, für eingehende ist das äusserst fragwürdig (möglich, aber nur mit grösserem finanziellen Aufwand).
Davon abgesehen: was ist mit der Annahme eines solchen Rückrufes durch ein kleines Kind ? Der Normalbürger hat seiner Sorgfaltspflicht doch eigentlich schon Genüge getan, wenn er verhindert, dass das Kind selbstständig nach draussen wählt (Code oder Sperre). Eingehende Gespräche zu sperren, ist bislang noch nicht notwendig gewesen, und sollte es meiner Ansicht nach auch nicht sein.
Stell Dir die Situation vor: Deine kleine Tochter nimmt den Anruf an (es könnte ja die liebe Omi sein), bekommt gesagt, dass das Telefonat weiter geht, wenn sie die „1“ drückt. Die Kleine ist ganz stolz, dass sie schon weiss, welche Taste die „1“ ist und drückt. Das kann doch nicht ernsthaft eine Willenserklärung für das Zustandekommen eines Vertrages sein, der dann anschließend über die Telefonrechnung abgerechnet wird, oder ?
Gruß
Sven