Letzte Woche habe ich ich als Weihnachtsgeschenk einen Gebührenbescheid für die Ablehnung einer Zuteilung einer 0700-Nummer erhalten (von der RegTP). Das kann doch nur ein schlechter Scherz sein. Mein Antrag wurde am 27.11.1997 gestellt und am 28.11.1997 abgelehnt. Dann berufen sie sich auf ein Gesetz von 1999, daß Rückwirkend zum Jahr 1996 gilt und brauchen noch über ein Jahr um mir endlich am 12.12.2000 einen Gebührenbescheid zu schicken.
Ein Schildbürgerstreich ersten Ranges. Dann haben die noch die Frechheit und schreiben mir, daß davon ca. 70.000 Antragsteller betroffen sind, die sicherlich ähnlich amüsiert sind wie ich. Ein hervoragende Beitrag zu noch mehr Politik- und Behördenverdrossenheit!
Jetzt würde mich interessieren, ob es hier auch betroffene gibt und ob man da was dagegen machen kann.
Schönen guten Tag,
(eine der Grußformeln, die man auch hier verwenden sollte )
Als du die Rufnummer beantragt hast, wusstest du sicher Bescheid, dass für die (nicht-)Erteilung eine Gebühr fällig wird. Verschiedene Veröffentlichungen in Presse (Funk und Fernsehen) und auch das Amtsblatt der Behörde (liest keiner, ich weiß) haben sicherlich darauf hingewiesen. Leider brauchte der Gesetzgeber länger, um die Höhe der Gebühr festzusetzen.
Dies konnte, da du ja grundsätzlich von der Gebühr wußtest, auch rückwirkend geschehen.
Eine Gebühr wird fällig, wenn sie festgesetzt wird. Insofern ist auch die Frist von (mehr als) einem Jahr nichts, was die Forderung hinfällig macht; es herrschte halt eine große Nachfrage nach den Nummern und es will ja keiner für mehr Personal zahlen.
Wenn du mit der Gebührenfestsetzung nicht einverstanden bist, kannst du gegen diese das Rechtsmittel einlegen, das in der Rechtsmittel- oder Rechtsbehelfsbelehrung erwähnt ist (die muss eigentlich dabei sein).
Was verbirgt sich dahinter?
Und was haben Behörden mit Rufnummern zu schaffen?
Unwissend
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
bei den 0700-er-Nummern handelt es sich um „lebenslange“ Nummern. D.h., egal wohin du ziehst und wie oft du umziehst - diese Nummer bleibt dir erhalten.
Auch kannst du mehrere Telefonnummern haben - du bist mit der 0700 immer zu erreichen.
Z.B. Bis morgens um 06:15 Uhr - zu Hause
06:15 Uhr - 07:30 Uhr - Handy, weil auf dem Weg zum Büro
07:30 Uhr - 12:00 Uhr - Büro
12:00 Uhr - 13:00 Uhr - Handy
13:00 Uhr - 16:00 Uhr - Büro
16:00 Uhr - 20:00 Uhr - Telefonnummer der Freundin
etc.
Es muss dafür eine besondere Gebühr an die Telefonfirma bezahlt werden.
Da diese Rufnummer lebenslang erhalten bleibt, ist es Aufgabe der Regulierungsbehörde, diese Nummern zu zuzuteilen. Man stellt einen Antrag und gibt dabei seine Wunschrufnummer an, sowie „Ausweichnummern“ (7-stellig). Wenn die Wunschnummer noch frei ist, erhält man sie. Dafür (und auch für die Ablehnung) ist eine Gebühr zu entrichten.
Letzte Woche habe ich ich als Weihnachtsgeschenk einen
Gebührenbescheid für die Ablehnung einer Zuteilung einer
0700-Nummer erhalten (von der RegTP). Das kann doch nur ein
schlechter Scherz sein. Mein Antrag wurde am 27.11.1997
gestellt und am 28.11.1997 abgelehnt. Dann berufen sie sich
auf ein Gesetz von 1999, daß Rückwirkend zum Jahr 1996 gilt
und brauchen noch über ein Jahr um mir endlich am 12.12.2000
einen Gebührenbescheid zu schicken.
Ein Schildbürgerstreich ersten Ranges. Dann haben die noch die
Frechheit und schreiben mir, daß davon ca. 70.000
Antragsteller betroffen sind, die sicherlich ähnlich amüsiert
sind wie ich. Ein hervoragende Beitrag zu noch mehr Politik-
und Behördenverdrossenheit!
Hallo,
Du kannst nichts dagegen machen, weil Du diesen Wisch selbst unterschrieben hast, das auch im Falle einer Ablehung Gebühren erhoben werden:
Zitat RegTP:
„Die Zuteilung von Rufnummern für PR erfolgt gegen Gebühr. Grundlage für die Erhebung einer Gebühr ist eine
Rechtsverordnung (Telekommunikations-Nummerngebührenverordnung) gemäß § 43 Abs. 3 TKG.“
"Die Vorläufigen Regeln für die Zuteilung von Persönlichen Rufnummern wurden im Amtsblatt des Bundesministeriums
für Post und Telekommunikation (Nr.27/97 Vfg 249) veröffentlicht. "
" Die Gebührenfestsetzung ergeht in einem gesonderten Bescheid. (Für die Zuteilung einer Persönlichen Rufnummer
wird eine einmalige Gebühr von 125,-DM erhoben). "
Wenn Du selbst unterschrieben hast, dann akzeptierst du die „Geschäftsbedingungen“ der Behörde. Öffentlich zugänglich und bekannt waren die ja (oder kaufst du ne Waschmaschine ohne auf die AGBs zu schauen )