Du brauchst doch für jedes Fzg, dass Du mit der 07er fahren möchtest, einen roten Fzg-Schein. Frage doch mal bei Deiner Zulassungsstelle nach, was Du dafür alles brauchst bzw. was sich geändert hat.
Zumindest den Fzg-Brief wirst Du dafür vorab brauchen. Wenn Du den noch nicht hast (z.B. weil der Kauf noch nicht perfekt ist), sieht es eh schlecht aus.
ich habe für meinen Bestand ein rotes Fahrzeugscheinbuch, darin sind alle PKW eingetragen, der Wagen der jetzt dazu soll, hat alle unterlagen komplett( Brief, Kaufvertrag usw.) ABER keinen Tüv.
Früher konnte man ihn einfach so in den Bestand aufnehmen, meine Frage ist : Kann man das heute auch noch? Der neue Sachbearbeiter am Straßenverkehrsamt meinte das ich TÜV vorlegen soll oder wenigstens ein relativ formloses Schreiben von einem Prüfer das der Wagen verkehrstauglich ist…
Früher konnte man ihn einfach so in den Bestand aufnehmen.
Der neue Sachbearbeiter am Straßenverkehrsamt meinte das ich TÜV vorlegen soll oder wenigstens ein relativ formloses Schreiben von einem Prüfer das der Wagen verkehrstauglich ist…
das stimmt, Mit der Nummer „07“ beginnen rote Sonderkennzeichen für Oldtimer, … Voraussetzung für den Erhalt dieser Kennzeichen ist, dass die Oldtimer sich in einem verkehrssicheren Zustand befinden.
Anders ist es bei 06er Nummern, die brauchen keinen ‚TÜV‘ und werden nur noch an KFZ-Betriebe und Händler ausgegeben.
Das waren die Änderungen im wesentlichen.
Die höchsten Kilometerkosten von allen Wagentypen hat noch immer ein
Einkaufswagen im Supermarkt.
… Voraussetzung für den
Erhalt dieser Kennzeichen ist, dass die Oldtimer sich in einem
verkehrssicheren Zustand befinden.
Anders ist es bei 06er Nummern, die brauchen keinen ‚TÜV‘…
Ja was denn nun, müssen die „nur“ im verkehrssicheren Zustand sein (was immer die Grundvoraussetzung ist, egal mit welchem Kennzeichen, also auch 06er oder 04er), oder muss eine HU vorhanden sein?