1 1/4 Jahr Kündigungsfrist ?

Hallo,

ich habe meine Rechtsschutzversicherung bei der Deurag gekündigt (war etwa 10 Jahre dort versichert). Im Bestätigungsschreiben steht, dass die Kündigung zum 21.07.2001 wirksam wird. Ist das ein Tippfehler ?

viele Grüße Ralf

Hallo Rolf ?
Ist es evt. möglich das Du jährliche Zahlungsweise vereinbart hast ? Dann wäre ein Jahr Kündigungsfrist schon möglich wobei zu beachten ist das Du ein Jahr vor dem Stichtag kündigen musst,d.h. mal angenommen Du kündigst eine Versicherung zum 01.06. mit jährlicher Zahlungsweise am heutigen Tage dann wäre der Vertrag zum 01.06.2001 erloschen. Kündigst Du erst am sagen wir mal 05.06. geht das dann erst zum Stichtag 2002 weil Du ja das komplette Jahr Kündigungsfrist einhalten musst. Als Lektüre dazu kann ich Dir den Ratgeber Versicherungen empfehlen von H.U.Meyer .Dort stehen jede Menge Gesetzestexte u.ä. auch zur Kündigung von Verträgen drin.
Gruß Maik

Hi Maik,

Ist es evt. möglich das Du jährliche
Zahlungsweise vereinbart hast ?

hm, ich bekam alle 3 Monate eine Rechnung. Dann ist also diese lange Kündigungsfrist eher ungewöhnlich, oder ?

Grüße Ralf

Verträge sind zum Ende eines Versicherungsjahres frühestens zum Ablauf kündbar.
Wenn du deine Versicherung auch schon über 10 Jahre hast, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass dies die letzte Vertragsänderung war. Sollte eine Vertragsänderung danach stattgefunden haben, so ist dies meist mit einer Vertragsverlängerung verbunden.
Und zum Ablauf musst du wiederum eine Kündigungsfrist von meist 3 Monaten in den Schadenversicherungen einhalten. Es ist also möglich, dass der Vertragsablauf soweit in die Zukunft reicht und daher erst zu diesem Termin bestätigt wurde, da du eine ordentliche Kündigung durchgeführt hast. Will sagen, zum Ablauf.

In diesem Sinne.

marco

Hi Ralf,

Verträge mit einer Laufzeit von 10 Jahren, können auch erst nach dieser Zeit gekündigt werden. Beispiel: Vertragsbeginn/Ablauf 01.07.1990 / 01.07.2000. Dann kann die Versicherung zum 01.07.2000 gekündigt werden.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate vor Ablauf. (Auch in Deinem Vertrag gilt dies).
Es kommt aber ein wenig auf die Formulierung Deines Kündigungsschreiben an.
Hast Du geschrieben: Hiermit kündige ich zum nächstmöglichen Termin oder hast Du geschrieben: Hiermit kündige ich zum (Beispiel) 01.07.2000.
Prüfe also zunächst einmal, ob die 3-Monats-Frist eingehalten wurde. Dann die Formulierung.
Gerne kannst Du mir den Text Deiner Formulierung einmal Mailen. Eventuell liegt hier auch ein Fehler Deiner Versicherungsgesellschaft vor und Du hast jetzt noch weitere Möglichkeiten aus dem Vertrag herauszukommen, da die Versicherung eventuell gegen die Zurückweisungspflicht einer ungültigen Kündigung verstoßen hat.

Gruß

Norbert

Hi Norbert,

ich habe mal bei der Deurag angerufen, und erfahren, dass man immer nur einmal im Jahr die Möglichkeit hat, den Vertrag zu kündigen. Dazu müss man drei Monate vor dem Termin die Kündigung einreichen. Den termin habe ich knapp verpasst.

Man stellte mir aber vage in Aussicht evtl. kulant zu sein, - mal sehen.

Verträge mit einer Laufzeit von 10
Jahren, können auch erst nach dieser Zeit
gekündigt werden.

min Laufzeit war 5 Jahre

Hast Du geschrieben: Hiermit kündige ich
zum nächstmöglichen Termin

ja, so habe ich das geschrieben, - wusste das genaue Datum nicht mehr :frowning:

ich melde mich wieder, wenn es Komplikationen gibt.

tschüüß Ralf