1&1 Hotline-Kosten

Hallo zusammen,

folgendes Szenario:

Der Kunde schließt einen Komplettanschluss beim Provider 1&1 ab. Ab dem 27.09.2007 sollte der Komplettanschluss bestehend aus Internetflat, Telefonflat und Handyflat verfügbar und funktionstüchtig sein.

Durch einen Fehler des Telekomtechnikers wurde die Leitung am 29.09. gekappt und weder Internet noch Telefon konnten genutzt werden. Um 1&1 zu einer Handlung, das Korrigieren des Fehlers, zu veranlassen, musste der Kunde mehrmals die kostenpflichte Hotline anrufen. Da auch der Telefonanschluss nicht funktionierte musste dies vom Mobiltelefon geschehen, wodurch Kosten in Höhe von 44,10Euro entstanden sind.

Die Firma 1&1 möchte dem Kunden 10 Euro Kulanz für entstandene Kosten zurückerstatten.

Muss sich der Kunde mit diesem Vorschlag zufrieden geben?
Der Fehler kann eindeutig 1&1 bzw. dem Telekomtechniker zugeschrieben werden.

Vielen Dank im Voraus!
B.M.

Hallo Benjo,

wenn mir ein TELEKOM-Techniker einen Schaden zufügt, würde ich meine Forderung der TELEKOM gegenüber geltend machen, inklusive Folgeschäden, denn sicherlich war durch 1&1 alles frist- und sachgerecht und nur durch den Schaden des TELEKOM-Technikers konnte ich die Leistungen von 1&1 nicht nutzen. Die Entschädigung von 1&1 würde ich als nette Geste sehen, aber aus der Gesamt-Schadenforderung gegenüber der TELEKOM abziehen.

Herzliche Grüße

danke für deine antwort.
leider bin ich gar kein telekom-kunde mehr, so dass es sicher dort keinen interessieren wird, was mit den entstandenen kosten passiert!
nette geste hin oder her, von mir aus kann 1&1 sich dann mit der telekom rumärgern.

häng momentan etwas in der luft…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Der Kunde sollte sich schriftlich und mit nem Nachweis über die entstandenen Kosten (Handyrechnung, Einzelverbindungsnachweis…) an den Provider wenden.

Gruss

Mutschy

Hallo,

wenn mir ein TELEKOM-Techniker einen Schaden zufügt, würde ich
meine Forderung der TELEKOM gegenüber geltend machen,
inklusive Folgeschäden, denn sicherlich war durch 1&1 alles
frist- und sachgerecht und nur durch den Schaden des
TELEKOM-Technikers konnte ich die Leistungen von 1&1 nicht
nutzen. Die Entschädigung von 1&1 würde ich als nette Geste
sehen, aber aus der Gesamt-Schadenforderung gegenüber der
TELEKOM abziehen.

und wenn die Telekom einen Subunternehmer X und dieser wiederum eine Firma Y mit Hauptsitz in Dänemark beauftragt hat ? Da kannst Du aber ganz schön der Forderung hinterher rennen. Ein Anspruch besteht nur gegenüber dem Vertragspartner 1&1.

Wenn in deinem neuen Mercedes das Motorsteuergerät von Fujimoro - Made in North-Korea - kaputt geht, lässt du dich von deinem Mercedes Händler doch auch nicht nach Fern-Ost verweisen.

Aber vielleicht kannst du ja eine Rechtsgrundlage für einen Anspruch gegenüber der Telekom begründen?

Gruß

S.J.