Hallo!Mal angenommen jemand lebt schon länger vom Sozialamt (wegen längerer Arbeitsunfähigkeit nicht Jobagentur!)und hätte nun zusammen mit ihrem/(seinem) Bruder ein Haus geerbt,wobei es jedem zur Hälfte gehören würde.Welche Hälfte o.ä. wäre nicht festgelegt worden.Es wäre ein kleineres Mehrfamilienhaus mit z.B insgesamt 4 Wohnungen.Die Person selbst wohnte z.Zt. noch zur Miete darin,da die Erbformalitäten noch nicht abgeschlossen wären und es somit offiziell noch dem Verstorbenen gehörte und die Mieten auch noch auf dessen Gemeinschaftskonto mit seiner Frau gingen,die aber selbst etwas anderes geerbt hätte und mit beschriebenem Haus eigentlich nichts zu tun hätte.Die Mieteinnahmen aus dem Haus wären gering.Geteilt durch zwei Personen abzüglich Steuern,Versicherungen und gewisser Rücklagen die gebildet werden müssten sollte z.B. mal etwas kaputt gehen wäre die Person damit unter Sozialhilfeniveau.Die Geschwister würden das Haus zu verkaufen wollen,aber bis das geschehen wäre würde die Person sicherlich weiterhin ergänzende Sozialhilfe benötigen. Jetzt komme ich endlich zur Frage:Wie würde sich das Sozialamt verhalten?Würde die Person voraussichtlich ergänzende Sozialhilfe erhalten?Und das wichtigste:KANN DAS SOZIALAMT EINE ZWANGSVERSTEIGERUNG DES HAUSES VERLANGEN OBWOHL ES IHR NUR ZUR HÄLFTE GEHÖRT? Eine Person in dieser Lage litte sicher unter massiven Existenzängsten,besonders wenn der Miterbe sie immens unter Druck setzen würde weil er befürchtete bei einer Zwangsversteigerung nur einen Bruchteil des Wertes zu bekommen…Da mich diese Thema sehr interessiert wäre ich über Antworten wirklich sehr dankbar! Liebe Grüße,Sonicigel
Hi,
ich versteh die ganzen Bedingungssätze nicht. Wenn - wäre - würde… Ich denke eher (sorry, ist nicht böse gemeint) dass es Dich selber betrifft. Dann schreib es doch so. Hört und liest sich so umständlich. Aber kann ja jeder so schreiben wie er will 
Also genau kann ich leider nicht helfen.
Aber hier ist eine genaue Auflistung, muss man nur einiges Durchlesen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II#Nic…
Ich würde einfach mal nach Sozialamt und Erbe - Eigentum etc. googeln. Vielleicht findet sich was hilfreiches.
Viel Glück.
Gruß Sina
Hi,
hab noch was vergessen:
http://www.google.de/#hl=de&q=sozialamt+und+haus+gee…
Vielleicht ist da was dabei.
Gruß Sina
Hi!Danke für beide Antworten mit den nützlichen Links!!
Dass mit den Bedingungssätzen finde ich selber doof,aber
wenn ich die Forumsregeln richtig verstanden habe darf man
ja nicht in der Ich-Form schreiben
…So long,liebe
Grüße,Sonicigel
Hi,
echt, das mit den Regeln wusste ich gar nicht. Aber dann kann ich die Schreibweise verstehen.
Viel Glück.
Gruß Sina
Ist wohl so ne rechtliche Sache…Viel bringen tuts eh nicht,man braucht in den meisten Fällen ja nicht viel Phantasie um drauf zu kommen um wen es geht
… Liebe Grüße,Sonicigel
Hallo, erst mal herzlichen Glückwunsch zum Erbe der angenommenen Person. Ich hab da zwar wenig Erfahrung, jedoch gilt das Erbe mit Annahme des Erbteils als meldepflichtiges Vermögen, oft lässt sich mit dem Amt reden und die Sozialhilfe wird dann als Darlehen auf den zu erwartenden Erlös gewährt- hoffe geholfen zu haben. Nicole Richter
Hallo!Die angenommene Person bedankt sich sowohl für die Antwort als auch für die Glückwünsche,ist sich aber nicht sicher ob zweiteres angebracht ist,da ihr dieses Erbe nun schon Monate nichts als Familiendramen,Existenzängste und Kummer einbringt…aber sie hofft,die Lage bessert sich irgendwann…!Liebe Grüße,Sonicigel
Hallo Sonicigel
Tut mir leid, dass ich Dir erst jetzt antworte.
Deie Frage ist ziemlich komplex. Ich habe mich etwas erkundigt und folgendes herausgefunden (darum hats auch etwas gedauert):
Als Sozialhilfebezüger hat man grundsätzlich keinen Anspruch auf einen Grundbesitz wie z.Bsp Immobilien. Man kann eine Eigentumswohnung oder ein Haus aber behalten, wenn man selber darin wohnt und die Kosten günstiger kommen, als wenn man eine ähnliche Wohnung mieten würde. Die Grösse der Wohnung muss aber auch angemessen sein. D.h. eine Einzelperson benötigt z. Bsp. bestimmt keine 3 1/2 Zimmer Wohnung nur für sich alleine.
Was das Erbe betrifft kenne ich mich nicht wirklich aus, aber eine Zwangsversteigerung ist nicht möglich. Wenn der Klient das Haus verkaufen möchte, ist das auf jeden Fall kein Problem und der Klient bekommt dafür auch genügend Zeit. Würde die Schwester das Haus aber z. Bsp. behalten wollen und der Klient auch, sähe es wieder anderst aus: Zu 99% würde das Amt darauf bestehen, dass er sich seinen Erbanteil auszahlen lassen, und dieses Geld dann dem Sozialamt rückerstatten muss.Denn es gilt: 1. Geld, welches verflüssigt werden kann, muss verflüssigt werden.
2. Kommt ein Sozialhilfeempfänger zu Geld, muss er dieses dem Amt zurückerstatten.
Die Sozialhilfe wird auch nicht eingestellt, solange die Erbformalitäten noch nicht abgeschossen sind.
Der Klient muss zuerst seinen Erbteil ausbezahlt bekommen. Den Betrag kann er dem Amt dann sehrwahrscheinlich gleich wieder abgeben und die Unterstützung wird weiterlaufen, da der Klient ja schon wieder pleite ist…
Du siehst, da kommen einige Faktoren zusammen die genau unter die Lupe genommen werden müssen…
Ich hoffe, ich konnte Dir mit meiner Antwort etwas weiterhelfen.
Liebe Grüsse
Schnuebi
SORRY,aber da kann ich nicht weiterhelfen !!!