1/2 Rente ?

Hallo liebe Wissende !

Ich habe mal folgende Frage:
Ich bin geschieden. meine ex hat nicht gearbeitet, bekommt also die 1/2 rente. soweit OK.

ich bin bereits rentner und bekomme eine rente OHNE den anteil für meine ex. der wird erst ausgezahlt wenn sie selbst in rente geht.
wo bleibt dieser anteil und warum bekomme ich den nicht ?
wenn sie VOR rentenantritt verstirbt, was ich nicht wünsche, dann ist der anteil total futsch.

wieso eigentlich ? Habe ich nicht einen anspruch auf 100% rente erworben ? wieviel auch immer das sein mag ?
Ist das enteignung auf kaltem wege?
und dazu 2006 auch noch eine rentenkürzung wie ich eben erfahren mußte ?
Sch***** !
t.

Hallo,

weil es ein Umlage- und kein Kapitaldeckungsverfahren ist!

Der Anteil, der auf das Konto Deiner Frau umgebucht wurde, steht Dir nicht mehr zur Verfügung.

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

Hallo,

weil es ein Umlage- und kein Kapitaldeckungsverfahren ist!

die „Umlage“ habe ich verdient.

Der Anteil, der auf das Konto Deiner Frau umgebucht wurde,
steht Dir nicht mehr zur Verfügung.

dann müsste sie das ja jetzt bekommen - wo ich in rente gegangen bin.
sie bekommt es aber erst wenn sie in rente geht.
das ist schlicht eine enteignung von ansprüchen.
oder betrug.
ganz wie du willst.
t.

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

Hallo,

bei dir und deiner Ex-Frau wurde ein Versorgungsausgleich durchgeführt. Der Versorgungsausgleich sorgt vereinfacht gesagt dafür, dass ein Eheteil, der während der Ehe weniger verdient hat, später nicht benachteiligt wird.

Von deinem Rentenkonto wurden somit Rentenanwartschaften auf das Rentenkonto deiner Ehefrau übertragen. Es ist in diesem Fall völlig unerheblich, ob du selbst nun früher in Rente gehst, wie deine Ex-Frau. Die Rentenanwartschaften sind für dich nicht mehr verfügbar. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass derzeit aus diesen Beiträgen keine Leistungen gezahlt werden, weil deine Ex-Frau noch nicht in Rente ist.

Sollte deine Ex-Frau vorzeitig sterben, können die Anwartschaften unter bestimmten Umständen auf Antrag wieder auf dich übertragen werden.

Viele Grüße
Florian

Hallo,

eine Enteignung kann ic´n Sozialversicherungsrecht nicht in Anspruch genommen werden.

Wer keine Rechte hat, kann auch nicht entrechtet werden.

Das ist weder Betrug noch sonst etwas anderes - sondern das System!

Deine Frau hat Entgeltpunkte, die Sie aber erst dann in Rente umsetzen kann, wenn Sie selbst in Rente geht. Wenn Sie vorher verstirbt, dann verfällt das zugunsten der Allgemeinheit. Es profitieren somit alle - das ist nicht enteignet - das ist sozialisiert - es ist halt eine Sozialversicherung!

Viele Grüße
Thorulf Müller
Versicherungsmakler

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