1,5 jär. Kind macht Digi-Cam der Großeltern kaputt

Hallo!
Wenn ein Kleinkind (1,5 J.) die Digi-Cam der Großeltern in die Hände bekommen hat, weil kurz keiner im Raum war und aufgepasst hat, ist es dann ein Fall für die Haftpflicht der Eltern oder zahlt diese bei Kleinkindern nicht?
Ich weiß, man darf so einen Zwerg nicht aus den Augen lassen - bzw. wertvolle Geganstände nicht in deren Nähe…
Wenn es ein Versicherungsfall sein sollte, wie muss man vorgehen? Anrufen, einschicken oder schriftlich melden? Hatten noch nie so einen Fall… Zum Glück!
MFG

Auch Hallo,

…ist es dann ein Fall für die Haftpflicht der
Eltern oder zahlt diese bei Kleinkindern nicht?

Ja, nein, vielleicht, weiß nicht:
Wenn deliktunfähige Kinder im Vertrag ausdrücklich eingeschlossen sind, siehts gut aus. Falls dies nicht der Fall sein sollte, ist die Ablehnung sicher.


Wenn es ein Versicherungsfall sein sollte, wie muss man
vorgehen? Anrufen, einschicken oder schriftlich melden?

Die Agentur anrufen, die kümmert sich und veranlasst alles Weitere.
Gruß Keki

hallo,

die prüfung, ob ein eintrittspflichtiges schadenereignis vorliegt, (im beispiel vermutlich verletzung der aufsichtspflicht) gehört zu den obliegenheiten des versicherers aus dem versicherungsvertrag.

die fristgerechte (1 woche) und insbesondere wahrheitsgemäße (!!!) schadenmeldung gehört zu den obliegenheiten des versicherungsnehmers.

lg dev