Bin 61 Jahre und beziehe Harz 4 arbeite seid 2 Jahren für 1.50€ auf einer Stelle, macht sehr viel spass und ich fühle mich nicht nutzlos werde gebraucht.Nun muß ich aufhören und soll zu Hause rumsitzen. In meinem Alter bekomme ich doch keinen Job mehr.
Hallo,
um jetzt mal nur nach dem offiziellen Sinn und Zweck und nach den Förderbedingungen solcher Maßnahmen zu gehen:
Eine Arbeitsgelegenheit (AGH) ist eine Eingliederungsmaßnahme, in der man „zusätzliche, im öffentlichen Interesse liegende und wettbewerbsneutrale Tätigkeiten“ verrrichtet. Die Maßnahme begründet kein Arbeitsverhältnis und ist nachrangig gegenüber Vermittlung in Arbeit, Qualifizierung und anderen Eingliederungsmaßnahmen.
D.h. eine AGH ist quasi das „letzte Mittel“ zur Integration und kommt nur/erst dann in Frage, wenn die vorrangigen Instrumente zur Integration wenig bzw. keine Aussicht auf Erfolg (mehr) haben. Diese AGH-Maßnahmen dienen der Erhaltung und Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit… und sie sollen vor allem Integrationsfortschritte erreichen, die für einen (Wieder-)Einstieg in den allgemeinen Arbeitsmarkt hilfreich sind (d.h. man soll mittelfristig durch die „Früchte“ der AGH-Tätigkeit am Ende näher an eine Lohnerwerbstätigkeit herankommen, mit der man dann seinen Hilfebedarf verringern oder komplett beenden kann).
Das ist der offizielle Sinn und Zweck dieser geförderten „1-Euro-Jobs“. Sie sind nicht dazu gedacht, eine reine „Beschäftigungstherapie“ für die Hilfebezieher darzustellen oder die Jobcenter aus ihren vorrangigen Pflichten zu entlassen oder die Arbeitslosenstatistik aufzuhübschen. (Wer an so einer Maßnahme teilnimmt, wird bei der „Zahl der Arbeitslosen“ ja nicht mitgezählt.)
Während der Teilnahme an der AGH bekommt der Betroffene weiterhin seine „reguläre“ Hilfeleistung bezahlt , und zusätzlich erhält er eine Mehraufwandsentschädigung (z.B. 1 €/ Stunde) , mit der er z.B. seine Fahrkarten zum Maßnahmeort bezahlen soll. Außerdem bekommt der Maßnahmeträger, bei dem er arbeitet, monatlich für jeden Teilnehmer an der Maßnahme eine „Betreuungspauschale“ gezahlt. Das sind alles Gelder aus Steuermitteln… und das Jobcenter ist verpflichtet, beim Einsatz einer solchen Maßnahme die Grundsätze der „Erfolgssicherheit, Wirkung und Wirtschaftlichkeit“ zu beachten. Sprich (platt gesagt): Es sollen keine teuren Steuergelder verpulvert werden für die (Weiter-) Förderung einer Maßnahme, die dem Betroffenen nichts bringt ( = ihn nicht näher an einen regulären Lohnjob heranbringt/ herangebracht hat) .
Vielleicht magst du mal googlen nach „Thomé Fachliche Hinweise AGH“. Nach diesen Fachlichen Hinweisen der Arbeitsagentur gilt: „Die individuelle Zuweisungsdauer ist auf insgesamt 24 Monaten innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren begrenzt, damit kein dauerhafter Einsatz in AGH erfolgen kann. Dadurch wird die Nachrangigkeit der AGH gegenüber der Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt verdeutlicht.“ (Das Ganze basiert auf dem § 16d SGB II.)
macht sehr viel spass und ich fühle mich nicht nutzlos werde gebraucht.Nun muß ich aufhören und soll zu Hause rumsitzen.
Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit, doch noch zumindest einen „Minijob“ zu finden. Und ansonsten: wie sähe es denn mit einer ehrenamtlichen Tätigkeit aus ? Es gibt ja viele Träger und Organisationen, bei denen man sich ehrenamtlich einbringen und wo man etwas Sinnvolles tun kann. Erkundige dich doch mal bei deiner Kommune, den Kirchen, bei der örtlichen „Seniorenhilfe“ o.ä. nach den kommunalen Möglichkeiten. Vielleicht ist auch etwas über Datenbanken im Netz zu finden (z.B. http://www.aktion-mensch.de/freiwillig/ )
LG