1,8 Promille; Notfall; Folgen; Trunkenheit

Guten Tag,
hier meine Frage:
Es wird jemand mit über 1,8 Promille angehalten und der Führerschein wird sofort entzogen.
So,

  • es gab vorher keine Vorstrafen oder sonstige Einträge in Flensburg etc.
  • die Person ist 22 Jahre alt (4 Jahre Führerschein und Student.
  • die Alkoholfahrt fand nur statt, weil eine krankenhausreife Person ins Krankenhaus gefahren werden musste (Notfall) bzw. die Personen vor den Tätern sofort flüchten mussten!

Kann mir jemand sagen, vlt. auch aus Erfahrung, was den Fahrer genau erwartet?
Ich denke/weiss, dass ihm 7 Punkte, MPU und Führerscheinentzug drohen. UND was ich genau wissen möchte, ist, wie hoch wird wohl die Strafe ausfallen? Es müssten ja 30-90 Tagessätze sein…zu welchem Betrag? Er hat ja ein Einkommen von NULL Euro bzw. wie soll man das verstehen: Geldstrafe ODER Haftstrafe? Könnte der Richter „ein Auge zudrücken“ in hinsicht auf die höhe der Strafe, wenn er den Notfall berücksichtigt und das das überhaupt sein erster Verstoß war?

Danke im Voraus.

Hallo,

Unter der Adresse:

http://www.mpuforum.de

kannst Du dich intensiv mit der Sachlage beschäftigen.
( Funzt auf vergleichbarer Basis wie w-w-w.de )

mfg

nutzlos

Hallo,

der Dreh-und Angelpunkt dürfte hier die - auch den Staatsanwalt und Richter - beschäftigende Frage sein, ob hier eine Notstandshandlung vorlag.
Wenn das bejaht wird, dann liegt kein strafbares Handeln vor und der FS kommt ohne Probleme zurück. Wenn nicht… dann das übliche Spiel, Strafbefehl, Punkte, MPU…

Gruss

Iru

Ja, keine Strafe bei Notfall, aber MPU ist keine Strafe.
Soviel Promille und kann noch autofahren ist ein klarer Fall für MPU.

Wenn Du z.B. Deinem Nachbarn eins auswischen willst, dann zeige ihn an, er habe z.B. einen Schlaganfall erlitten. Dann muß er MPU machen, er hat ja die Beweispflicht, paarhundert Euros auf seine eigene Kosten, so einfach ist das.

Gruß

Marzeppa

Hallo,

der Dreh-und Angelpunkt dürfte hier die - auch den
Staatsanwalt und Richter - beschäftigende Frage sein, ob hier
eine Notstandshandlung vorlag.
Wenn das bejaht wird, dann liegt kein strafbares Handeln vor
und der FS kommt ohne Probleme zurück. Wenn nicht… dann das
übliche Spiel, Strafbefehl, Punkte, MPU…

Hallo Iru,

in § 2 (12) StVG heisst es doch:

Die Polizei hat Informationen über Tatsachen, die auf nicht nur vorübergehende Mängel hinsichtlich der Eignung oder auf Mängel hinsichtlich der Befähigung einer Person zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen lassen, den Fahrerlaubnisbehörden zu übermitteln, soweit dies für die Überprüfung der Eignung oder Befähigung aus der Sicht der übermittelnden Stelle erforderlich ist.

Wenn nun jemand mit 1,8 Promille noch in der Lage ist ein Fahrzeug zu führen, unabhängig aus welchen Motiven heraus, ist es dann nicht höchst wahrscheinlich, dass eine Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde erfolgt und dennoch eine MPU angeordnet wird?

Ich weiß, dass widerspricht nicht Deiner Aussage, dass der Fahrer den Lappen bei Freispruch erst mal wiederbekommt, aber ich kann nicht so recht glauben, dass der Fahrer mit so einem hohen Promillewert wirklich völlig unbehelligt aus der ganzen Sache rauskommt, selbst wenn eine Notstandshandlung vorlag.

Das nur als Denkanstoß, wirklich Ahnung habe ich nicht.

Gruß,
Amorph…

Guten Tag,

hier meine Frage:
Es wird jemand mit über 1,8 Promille angehalten und der
Führerschein wird sofort entzogen.

Also ein angenommener Fall, denn der Fahrer muss zuerst zur Blutuntersuchung.

So,

  • es gab vorher keine Vorstrafen oder sonstige Einträge in
    Flensburg etc.

Das interessiert niemanden.

  • die Person ist 22 Jahre alt (4 Jahre Führerschein und
    Student.

Das ist auch irrelevant, alle Menschen sind gleich.

  • die Alkoholfahrt fand nur statt, weil eine krankenhausreife
    Person ins Krankenhaus gefahren werden musste (Notfall) bzw.
    die Personen vor den Tätern sofort flüchten mussten!

Konnte der Fahrer das mit mehr als 1,8 Promillle Alkohol im Blut das vorher überhaupt noch einschätzen?

Kann mir jemand sagen, vlt. auch aus Erfahrung, was den Fahrer
genau erwartet?
Ich denke/weiss, dass ihm 7 Punkte, MPU und Führerscheinentzug
drohen.

Mindestens!

UND was ich genau wissen möchte, ist, wie hoch wird

wohl die Strafe ausfallen? Es müssten ja 30-90 Tagessätze
sein…zu welchem Betrag

90 Tagessätze entsprechend dem gerade erzielten Bruttoeinkommen/Tag

? Er hat ja ein Einkommen von NULL Euro bzw. wie soll man das verstehen: Geldstrafe ODER Haftstrafe?

Weiss ich nicht, darauf habe ich es noch nie ankommen lassen.

Könnte der Richter „ein Auge zudrücken“ in hinsicht auf die höhe der Strafe, wenn er den Notfall berücksichtigt und das das überhaupt sein erster Verstoß war?

Nein, der Notfall rettet ihn nicht mehr. Ein Notfall hätte ihn bei überfahren einer roten Ampel gerettet, aber besoffene gehören aus dem Verkehr gezogen. Und gerade in so jungem Alter…

Danke im Voraus.

Bitte

Guten Abend.

Es wird jemand mit über 1,8 Promille angehalten und der
Führerschein wird sofort entzogen.

Der Führerschein wird zunächst sichergestellt. Entzug der Fahrerlaubnis ordnet ein Richter an, bzw. wird bei einem solchen Propellewert per Gerichtsurteil festgelegt.

  • es gab vorher keine Vorstrafen oder sonstige Einträge in
    Flensburg etc.

Ist, im Gegentum zur Aussage eines meiner Vorposter, durchaus relevant, allerdings nur hinsichtlich der zu verhängenden Strafe (ein Mehrfachtäter könnte durchaus auch mal ins Hotel Kinkenlos müssen).

  • die Alkoholfahrt fand nur statt, weil eine krankenhausreife
    Person ins Krankenhaus gefahren werden musste (Notfall) bzw.
    die Personen vor den Tätern sofort flüchten mussten!

Und die Polizisten, die die Fahrt unterbrachen, haben wie auf diesen Notfall reagiert? Wenn unmittelbare Gefahr bestanden hätte und sie hätten bspw. die betreffende Person nicht erstversorgen lassen oder auch ggf. mit Lalü ins Krankenhaus gebeamt, stünde ein Dienstvergehen im Raum, was ich mir irgendwie nicht so recht vorstellen kann (ich habe gerade ein Bild vor Augen: Blauweiß Wiesbaden guckt ins Auto, dessen Fahrer mit dem rechten Auge in die linke Brusttasche und auf dem Rücksitz verblutet eine verletzte Person leise weinend vor sich hin … - was ist falsch an diesem Bild?).

Ich denke/weiss, dass ihm 7 Punkte, MPU und Führerscheinentzug
drohen.

Isso. Der per Urteil verordnete FS-Entzug dürfte sich zwischen 7 und 11 Monaten bewegen.

Es müssten ja 30-90 Tagessätze sein…zu welchem Betrag? Er hat ja
ein Einkommen von NULL Euro

Nach Letzterem wird gleich zu Beginn der Gerichtsverhandlung gefragt. Und bei einer tatsächlichen Einkommenshöhe von Null wird auch keine Geldstrafe verhängt, sondern man „denkt sich etwas aus“. Das kann, je nachdem, auch Sozialarbeit sein - einen nicht Vorbestraften wird man allein wegen einer Ersttäterschaft „Trunkenheitsfahrt“ eher keine Haftstrafe reindrücken, wenn nicht noch besondere Umstände dafür sprechen.

Haftstrafe? Könnte der Richter „ein Auge zudrücken“ in
hinsicht auf die höhe der Strafe, wenn er den Notfall
berücksichtigt und das das überhaupt sein erster Verstoß war?

Den Notfall würde ich als Betroffener nicht gar so breit auswalzen, wenn es nicht ganz objektive Gründe - und zwar solche, die man auch mit Null Propelle noch nachvollziehen kann! - gegeben hat und die näheren Umstände beweisbar entsprechend aussahen. Wenn der Betreffende also eine dritte Person aus den Klauen eines Kettensägenmörders befreite und sich nur per schleunigster Flucht mit dem Auto retten konnte, sollte man rechtzeitig ein Stück eines anderen Partygastes als Beweismittel gesichert haben.

Die MPU wiederum ist aus meiner Sicht unvermeidbar. 1,8 Propelle spricht für erhebliche Alkoholgewöhnung, und die teilweise Fahrttüchtigkeit spricht auch für einen heftigen Trinker. Ist dieser allerdings direkt von der Party geradeaus über die Straße in den gegenüberliegenden Fischteich gefahren, könnte damit der Beweis der vollständigen Fahruntüchtigkeit geführt werden, was wieder gegen den erfahrenen Trinker spräche. Der dann aber unter obwaltenden Umständen den halben Fischteich inhaliert haben müsste, was ihn der irdischen Gerechtigkeit entzöge …

Gruß Eillicht zu Vensre

Hallo

… aber MPU ist keine Strafe.

Wenn man Kosten und Aufwand, dazu noch die lange Datenspeicherung in Betracht zieht könnte man allerdings den Eindruck bekommen eine MPU ist die grössere Strafe…

Soviel Promille und kann noch autofahren ist ein klarer Fall
für MPU.

Was viele nicht wissen… Mit 1,6 Promille (auch deutlich darunter wäre möglich) als Fussgänger auffällig werden (Ampel, oder auch ganz anderes) kann für eine MPU Anordnung ausreichen wenn es der Führerscheinstelle bekannt wird. Sozusagen vorbeugend…

Wenn Du z.B. Deinem Nachbarn eins auswischen willst, dann
zeige ihn an, er habe z.B. einen Schlaganfall erlitten. Dann
muß er MPU machen, er hat ja die Beweispflicht, paarhundert
Euros auf seine eigene Kosten, so einfach ist das.

So einfach ist das… Wir leben ja schliesslich auch in einem Rechtsstaat. Allerdings muss man der Anordnung einer MPU nicht Folge leisten, kann sich allerdings auch rechtlich nicht dagegen wehren. Erst gegen den dann folgenden Führescheinentzug kann man rechtlich vorgehen.

Gruss vonsales

Nein, der Notfall rettet ihn nicht mehr. Ein Notfall hätte ihn
bei überfahren einer roten Ampel gerettet, aber besoffene
gehören aus dem Verkehr gezogen. Und gerade in so jungem
Alter…

Hallo,

wieso rechtfertigt der Notfall einen Rotlichtverstoß, aber keine Trunkenheitsfahrt? Sicherlich weiss ich, dass bei Notstandhandlungen - im Gegensatz zur Notwehr - der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gilt. Allerdings dürfte die Flucht (denn die liegt hier offenbar vor) nicht nur den Rotlichtverstoß, sondern auch die Trunkenheitsfahrt rechtfertigen. Siehe es doch so, dass jemand einen Straftatbestand erfüllt um eine wesentlich gravierendere Gefahr abzuwehren (ob die Tat nun eine Trunkenheitsfahrt war oder etwas anderes, ist eigentlich egal). Und das Alter des Täters dürfte nur eine Nebensache sein.
Ich meine, dass der Sachverhalt letztlich unter Abwägung jeglicher - selbst kleinster und hier nicht aufgeführter - Tatumstände gewichtet werden wird/würde.

Gruss

Iru

Wenn Du z.B. Deinem Nachbarn eins auswischen willst, dann
zeige ihn an, er habe z.B. einen Schlaganfall erlitten. Dann
muß er MPU machen, er hat ja die Beweispflicht, paarhundert
Euros auf seine eigene Kosten, so einfach ist das.

Hallo,

so einfach ist die Sache nun doch nicht. Die Straßenverkehrsbehörde hat zwar zu überprüfen, ob jemand in der Lage ist, Fahrzeuge sicher zu führen, aber das bedeutet nicht, dass jedermann einem bloßen Verdacht, einer bloßen Missgunst zum Opfer fallen wird.
Zwar wird die Behörde der (evtl. unbeerechtigten) Denunziation nachgehen müssen, allerdings im Rahmen des Verwaltungsrechts. Das bedeutet Anhörung vor Erlass eines Verwaltungsaktes und auch Widerspruch gegen denselben. Dann ist es doch recht einfach, die Sache klarzustellen. Und sollte man feststellen, dass man aufgrund einer unberechtigten Anzeige einen Schaden davongetragen hat, so kann man durchaus Schadenersatz fordern.

Gruss

Iru

Wenn nun jemand mit 1,8 Promille noch in der Lage ist ein
Fahrzeug zu führen, unabhängig aus welchen Motiven heraus, ist
es dann nicht höchst wahrscheinlich, dass eine Meldung an die
Fahrerlaubnisbehörde erfolgt und dennoch eine MPU angeordnet
wird?

Das wäre durchaus möglich, jedoch ist es „eine andere Baustelle“ als der geschilderte Fall. Natürlich könnte der Beamte alleine aufgrund der Tatsache, dass jemand mit 1,8 Promille noch ein Fahrzeug führen kann, auf eine gewisse Gewöhnung schließen und eine Meldung an das StVA machen, die dann generell - und nicht auf den Einzelfall bezogen - eine MPU anordnen könnte. Das aber innerhalb des Verwaltungsrechts (siehe weiter unten).

Ich weiß, das widerspricht nicht Deiner Aussage, dass der
Fahrer den Lappen bei Freispruch erst mal wiederbekommt, aber
ich kann nicht so recht glauben, dass der Fahrer mit so einem
hohen Promillewert wirklich völlig unbehelligt aus der ganzen
Sache rauskommt, selbst wenn eine Notstandshandlung vorlag.

Das ist doch der Knackpunkt, wenn eine Handlung gerechtfertigt ist, liegt keinerlei strafbares Handeln vor. Aufgrund welcher Rechtsvorschrift sollte man dann auf diesen Einzelfall bezogen noch den Führerschein einziehen?

Gruss

Iru

Das wäre durchaus möglich, jedoch ist es „eine andere
Baustelle“ als der geschilderte Fall. Natürlich könnte der
Beamte alleine aufgrund der Tatsache, dass jemand mit 1,8
Promille noch ein Fahrzeug führen kann, auf eine gewisse
Gewöhnung schließen und eine Meldung an das StVA machen, die
dann generell - und nicht auf den Einzelfall bezogen - eine
MPU anordnen könnte. Das aber innerhalb des Verwaltungsrechts
(siehe weiter unten).

Dem Betroffenen dürfte es aber egal sein, ob er den Führerschein aufgrund der Trunkenheitsfahrt verliert oder weil durch diese Fahrt sein Alkoholproblem bekannt wurde und er dann im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens den Lappen abgeben muß.

Ich weiß, das widerspricht nicht Deiner Aussage, dass der
Fahrer den Lappen bei Freispruch erst mal wiederbekommt, aber
ich kann nicht so recht glauben, dass der Fahrer mit so einem
hohen Promillewert wirklich völlig unbehelligt aus der ganzen
Sache rauskommt, selbst wenn eine Notstandshandlung vorlag.

Das ist doch der Knackpunkt, wenn eine Handlung gerechtfertigt
ist, liegt keinerlei strafbares Handeln vor. Aufgrund welcher
Rechtsvorschrift sollte man dann auf diesen Einzelfall bezogen
noch den Führerschein einziehen?

Nicht wegen der Fahrt, sondern weil der Betroffene mit dieser Fahrt gezeigt hat daß er regelmäßig größere Alkoholmengen trinkt (sonst hätte er irgendwo besinnungslos herumgelegen und nicht am Steuer eines Fahrzeugs gesessen).

Gruß Stefan

Guten Tag,

Hallo nochmal,
danke für die bisherigen Antworten.

Bezüglich letztem Beitrag:
Der FS Entzug ist ja quasi schon vollzogen. Der FS ist bereits in der Tatnacht abgenommen worden. Wird diese Zeit ab dato des FS Entzugs auf die Fahrsperre angerechnet?

Zum Notfall. Die „Zeugen“ waren ebenfalls betrunken und saßen mit im Auto. Der Verletze hatte einen aufgeplatzen Schädel und blutete durchgehend! Auf den Krankenwagen konnte nicht mehr gewartet werden (was natürlich die Rausch-Fahrt nicht entschuldigt). Die Polizei hat beim Kontrollieren auch gleich einen Krankenwagen gerufen.

Mit einer sozialen Tätigkeit als Strafe könnte der Student wohl noch ganz gut leben.

Wie ist das mit dem Gerichtsverfahren. Muss es zwingend zu einem Verfahren kommen oder könnte das Ganze als Schnellverfahren abgehandelt werden? Also ohne großartige Anwaltspräsens etc.
Dem Richter vorführen, sprechen, Urteil akzeptieren, büßen?!?

Danke und grüße

Zum Notfall. Die „Zeugen“ waren ebenfalls betrunken und saßen
mit im Auto. Der Verletze hatte einen aufgeplatzen Schädel und
blutete durchgehend! Auf den Krankenwagen konnte nicht mehr
gewartet werden (was natürlich die Rausch-Fahrt nicht
entschuldigt).

Entschuldigt wird hier garnichts, höchstens gerechtfertigt. Deine Argumentation liefert aber den Fahrer ans Messer, da du offensichtlich noch eine andere Möglichkeit gesehen hättest, als angetrunken Auto zu fahren.

Die Polizei hat beim Kontrollieren auch gleich
einen Krankenwagen gerufen.

Mit einer sozialen Tätigkeit als Strafe könnte der Student
wohl noch ganz gut leben.

Wohl kaum, das gibt einige Tagessätze, u.U. im dreistelligen Bereich.

Wie ist das mit dem Gerichtsverfahren. Muss es zwingend zu
einem Verfahren kommen oder könnte das Ganze als
Schnellverfahren abgehandelt werden? Also ohne großartige
Anwaltspräsens etc.

Solche - fiktiven - Fälle werden i.d.R. als Strafbefehlsverfahren durch den StA abgearbeitet. Dann käme es erst dann zur HV, wenn der Beschuldigte Widerspruch dagegen einlegt. Allerdings würde ich in so einem Fall dringend zu anwaltlicher Hilfe raten, denn dieser könnte - so ein Notstand vorgelegen hätte - diesen besser als der Beschuldigte darlegen. Und so teuer ist ein Anwalt auch nicht :smile:

Iru

Der Krankenwagen war ja nicht unterwegs. Er wurde am Tatort nicht gerufen. Lediglich die Polizei, die aber auch nicht auftauchte. Der Anruf ging aber schon lange vor dem brutalen Zwischenfall ein…

Sozialarbeit im dreistelligen Tagessatzbereich ist dann wiederum hart. Ich dachte das wird in beispielsweise 300 Arb.-Stunden bemessen.

Es stellt sich nur die Frage, ob sich der angeblich nicht so teure Anwalt (400-500 euro sind schnell fällig!) überhaupt lohnt. Denn, wenn, er umgeschlagen 500 Euro retten kann (unter dem Risiko den Prozess zu verlieren) und am Schluss 400 Euro kostet, wären die 100 Euro es fast nicht wert. Hinsichtlich des Risikos etc. Oder liege ich da falsch?

Darf ich nach dem Ursprung deines Wissens in diesem Bereich fragen?

gruß
desperado

so einfach ist die Sache nun doch nicht. Die

Doch. So einfach ist das.

Ein Widerspruchsrecht hat nur Chuck Noris, und der hat unbändig gute Leberwerte.

Gruß

Marzeppa

Hallo,

so einfach ist die Sache nun doch nicht. Die

Doch. So einfach ist das.

Du sitzt gar nicht mehr am Stammtisch. Ist Dir das entgangen?
Gruß
loderunner