Guten Abend.
Es wird jemand mit über 1,8 Promille angehalten und der
Führerschein wird sofort entzogen.
Der Führerschein wird zunächst sichergestellt. Entzug der Fahrerlaubnis ordnet ein Richter an, bzw. wird bei einem solchen Propellewert per Gerichtsurteil festgelegt.
- es gab vorher keine Vorstrafen oder sonstige Einträge in
Flensburg etc.
Ist, im Gegentum zur Aussage eines meiner Vorposter, durchaus relevant, allerdings nur hinsichtlich der zu verhängenden Strafe (ein Mehrfachtäter könnte durchaus auch mal ins Hotel Kinkenlos müssen).
- die Alkoholfahrt fand nur statt, weil eine krankenhausreife
Person ins Krankenhaus gefahren werden musste (Notfall) bzw.
die Personen vor den Tätern sofort flüchten mussten!
Und die Polizisten, die die Fahrt unterbrachen, haben wie auf diesen Notfall reagiert? Wenn unmittelbare Gefahr bestanden hätte und sie hätten bspw. die betreffende Person nicht erstversorgen lassen oder auch ggf. mit Lalü ins Krankenhaus gebeamt, stünde ein Dienstvergehen im Raum, was ich mir irgendwie nicht so recht vorstellen kann (ich habe gerade ein Bild vor Augen: Blauweiß Wiesbaden guckt ins Auto, dessen Fahrer mit dem rechten Auge in die linke Brusttasche und auf dem Rücksitz verblutet eine verletzte Person leise weinend vor sich hin … - was ist falsch an diesem Bild?).
Ich denke/weiss, dass ihm 7 Punkte, MPU und Führerscheinentzug
drohen.
Isso. Der per Urteil verordnete FS-Entzug dürfte sich zwischen 7 und 11 Monaten bewegen.
Es müssten ja 30-90 Tagessätze sein…zu welchem Betrag? Er hat ja
ein Einkommen von NULL Euro
Nach Letzterem wird gleich zu Beginn der Gerichtsverhandlung gefragt. Und bei einer tatsächlichen Einkommenshöhe von Null wird auch keine Geldstrafe verhängt, sondern man „denkt sich etwas aus“. Das kann, je nachdem, auch Sozialarbeit sein - einen nicht Vorbestraften wird man allein wegen einer Ersttäterschaft „Trunkenheitsfahrt“ eher keine Haftstrafe reindrücken, wenn nicht noch besondere Umstände dafür sprechen.
Haftstrafe? Könnte der Richter „ein Auge zudrücken“ in
hinsicht auf die höhe der Strafe, wenn er den Notfall
berücksichtigt und das das überhaupt sein erster Verstoß war?
Den Notfall würde ich als Betroffener nicht gar so breit auswalzen, wenn es nicht ganz objektive Gründe - und zwar solche, die man auch mit Null Propelle noch nachvollziehen kann! - gegeben hat und die näheren Umstände beweisbar entsprechend aussahen. Wenn der Betreffende also eine dritte Person aus den Klauen eines Kettensägenmörders befreite und sich nur per schleunigster Flucht mit dem Auto retten konnte, sollte man rechtzeitig ein Stück eines anderen Partygastes als Beweismittel gesichert haben.
Die MPU wiederum ist aus meiner Sicht unvermeidbar. 1,8 Propelle spricht für erhebliche Alkoholgewöhnung, und die teilweise Fahrttüchtigkeit spricht auch für einen heftigen Trinker. Ist dieser allerdings direkt von der Party geradeaus über die Straße in den gegenüberliegenden Fischteich gefahren, könnte damit der Beweis der vollständigen Fahruntüchtigkeit geführt werden, was wieder gegen den erfahrenen Trinker spräche. Der dann aber unter obwaltenden Umständen den halben Fischteich inhaliert haben müsste, was ihn der irdischen Gerechtigkeit entzöge …
Gruß Eillicht zu Vensre