Folgende Situation:
Die Lohnsteuerkarten eine Ehepaars wurden am 01.11. geändert; Sie Klasse 3, Er Kl. 5.
Er studiert und hat kein Einkommen; Sie bekommt ihren Lohn immer zum 10. des Folgemonats.
Welche Lohnsteuerklasse wird dann für Ihre Abrechnung zum 10.12., also den Novemberlohn, zugrunde gelegt.
Info: Die beiden waren bereits vorher verheiratet, ist also keine Änderung wegen Heirat, sondern eine „normale“.