1. Abrechnung nach Lohnsteuerkartenänderung

Folgende Situation:

Die Lohnsteuerkarten eine Ehepaars wurden am 01.11. geändert; Sie Klasse 3, Er Kl. 5.

Er studiert und hat kein Einkommen; Sie bekommt ihren Lohn immer zum 10. des Folgemonats.

Welche Lohnsteuerklasse wird dann für Ihre Abrechnung zum 10.12., also den Novemberlohn, zugrunde gelegt.

Info: Die beiden waren bereits vorher verheiratet, ist also keine Änderung wegen Heirat, sondern eine „normale“.

Hallo!

Die Änderung erfolgt immer zu beginn des Folgemonats. WEnn man also am 01.11. „auf dem Amt“ war, gilt die Änderung mit Wirkung zum 01.12.

Gruß

Jörg

Danke für die Antwort, aber ich frage mich, welche Lohnsteuerklasse gültig ist für die Abrechnung für den Monat November, die erst am ca.6./7.12. erstellt wird?!

Danke für die Antwort, aber ich frage mich, welche
Lohnsteuerklasse gültig ist für die Abrechnung für den Monat
November, die erst am ca.6./7.12. erstellt wird?!

Die Änderungen gelten noch nicht für den Lohnabrechnungszeitraum November, wenn dieser auch erst im Dezember abgerechnet wird. Ergo: Es gilt für die November-Abrechnung die Steuerklasse, die vor Änderung auf 3/5 galt. Also wahrscheinlich Steuerklasse 4.

OK, vielen Dank!