JobCenter HH lehnt Antrag eines selbständigen Referenten mit der Begründung ab, dass zu viel verdient. Antrag: ab 1.4. für sechs Monate, in April Einnahmen iHv. 6.000,00 €, danach keine mehr. Amt nimmt diese hohe Einnahme jetzt als Einnahme auch für Mai und Juni. Das sei auch der Bewilligungszeitraum für Selbständige. In Mai und Juni und bis September keine oder nur absolut geringe Einnahmen.
Das zählt aber nicht, obwohl durch 6-Monate Konto-Auszüge nachgewiesen??
JobCenter HH lehnt Antrag eines selbständigen Referenten mit der Begründung ab, dass zu viel verdient. Antrag: ab 1.4. für sechs Monate,
??? Im April ist ein Antrag gestellt worden, der mit dem üblichen 6-monatigem Zeitraum bewilligt wurde? Anlage EKS mit Schätzung (in welcher Höhe?) wurde mt abgegeben?
in April Einnahmen iHv. 6.000,00 €, danach keine mehr.
Der Bewilligungszeitraum würde doch noch laufen.
Amt nimmt diese hohe Einnahme jetzt als Einnahme auch für Mai und Juni.
Wie, wann, wo? Wurde nach Zufluss der EUR 6000,- ein Änderungsantrag gestellt?
Das sei auch der Bewilligungszeitraum für Selbständige.
Was sei der Bewilligungszeitraum? In der Regel beträgt der Bewilligungszeitraum 6 Monate, d.h. von 1. April bis 30. September. Bei saisonaler Tätigkeit ist eine Abweichung auf 12 Monate zulässig.
In Mai und Juni und bis September keine oder nur absolut geringe Einnahmen.
Das wird nach Ablauf des Bewilligungszeitraums abgerechnet.
Das zählt aber nicht, obwohl durch 6-Monate Konto-Auszüge nachgewiesen??
Was für 6-Monate Konto-Auszüge?
Bei Einnahmen von EUR 6000,- in einem 6-monatigem Bewilligungszeitraum kann u.U. keine Bedürftigkeit bestehen. Das lässt sich aber mit den gegebenen Daten nicht bewerten.
Was allerdings denkbar erscheint ist, daß bei Einnahmen von EUR 1000,-/Monat (gemittelt) ein Antrag auf Wohngeld zielführender sein dürfte. Allerdings könnten dann KV-Beiträge das Ganze wieder ins Wanken bringen.
Ehrlich gesagt hätte ich von einem Richter am Arbeitsgericht a.D. eine etwas greifbarere Anfrage erwartet.
Gruß
osmodius