hallo,
habe gehört das es möglich ist wenigstens 1€ vom arbeitsamt zu bekommen damit wenigstens die KV und RV bezahlt werden, wenn der LG zu viel einkommen hat.
gibt es so etwas?
dk und vg y
hallo,
habe gehört das es möglich ist wenigstens 1€ vom arbeitsamt zu bekommen damit wenigstens die KV und RV bezahlt werden, wenn der LG zu viel einkommen hat.
gibt es so etwas?
dk und vg y
Hi,
habe gehört das es möglich ist wenigstens 1€ vom arbeitsamt zu
bekommen damit wenigstens die KV und RV bezahlt werden, wenn
der LG zu viel einkommen hat.
gibt es so etwas?
wie sollten denn von einem Euro KV und RV bezahlt werden?
Gruß,
Gerhard
Hi y,
ich denke, dass das geht. Du meinst jemanden, der z.B. (Wohnkosten unberücksichtigt) 344 Euro irgendwo verdient oder anrechenbares Einkommen hat und einen ALG II Antrag stellt, 1 Euro bekommt und voll versichert ist.
Ich kannte mal jemanden, der das so gemacht hat. Allerdings bekam er damals noch Arbeitslosenhilfe und war nebenberuflich selbstständig und „hauptberuflich“ arbeitslos. Sein Einkommen reichte an die fiktive Arbeitslosenhilfe heran und er war über das Arbeitsamt versichert.
Allerdings hatte er auch ständig Ärger mit dem Amt, da sie ihn loswerden wollten und nicht glauben wollten, dass er weniger als 15 Stunden arbeitete. Trotzdem hat er seinen Anspruch immer wieder durchsetzen können. Das Problem war, dass sein Einkommen einfach nicht ausreichte, um die Versicherungen als Selbständiger auch noch zu bezahlen.
Soweit ich weiß, wollte er auch unter ALG II so weitermachen. Da ich ihn aber seitdem nicht mehr getroffen habe, weiß ich nicht genau, wie die Sache ausgegangen ist.
Viele Grüße
Anne
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
soll ja nicht von dem einen euro gezahlt werden. sondern in dem moment wenn ich von aa was erhalte bin ich pflichtversichert und die zahlen kv + rv. denke ich zumindest.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
dk für die antwort.
bin derzeit auch noch selbsständig, aber habe fin. probleme und würde die selbständigkeit aufgeben. problem ist das meine kleine erst ein jahr ist und noch nicht kita geht, wegen arbeit. und mein lag bestimmt zuviel einkommen hat, auch wenn bei uns geldmäßig alles getrennt ist.
da ich freiwillig in der kv bin, müßte ich selber weiter zahlen wenn ich vom aa nichts bekomme. und wovon weiß ich nicht.
vg
Ebenfalls Hi
Hi,
habe gehört das es möglich ist wenigstens 1€ vom arbeitsamt zu
bekommen damit wenigstens die KV und RV bezahlt werden, wenn
der LG zu viel einkommen hat.
gibt es so etwas?wie sollten denn von einem Euro KV und RV bezahlt werden?
Gruß,
Gerhardsoll ja nicht von dem einen euro gezahlt werden. sondern in
dem moment wenn ich von aa was erhalte bin ich
pflichtversichert und die zahlen kv + rv. denke ich zumindest.
Genau so ist das, der Bescheid lautet dann auf einem CENT, aber damit bist du wieder pflichtversichert…
LG
Mikesch
Hi Mikesch,
Genau so ist das, der Bescheid lautet dann auf einem CENT,
aber damit bist du wieder pflichtversichert…
worin besteht da der Vorteil, Versicherungsbeiträge werden bei der Bezugsgröße ja kaum fließen?
Gruß,
Gerhard
Hi Gerhard,
worin besteht da der Vorteil…?
Darin, dass man z.B. keinen Beitrag für ne Krankenversicherung zahlen muss und trotzdem versichert ist … in der gesetzlichen Krankenkasse http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__5.html (2a)
MfG
Hallo!
wie sollten denn von einem Euro KV und RV bezahlt werden?
Interessante Frage
Aber es geht nicht um „von einem euro“ sondern um „wegen einem euro“.
Ganz nebenbei: Die Beiträge tragen im Endeffekt die Beitrags/- Steuerzahler, jedenfalls die Gemeinschaft - wie auch beim normalen Satz.
Florian.
Hi Yvonne,
soll ja nicht von dem einen euro gezahlt werden. sondern in
dem moment wenn ich von aa was erhalte bin ich
pflichtversichert und die zahlen kv + rv. denke ich zumindest.
dann müßte die Bezugsgröße ja, wie im Arbeitsleben auch, bei 401 Euro liegen, um eine Beitragszahlungspflicht zur Sozialversicherung zu erreichen. Ansonsten Gleichstellungsprinzip adé.
Gruß,
Gerhard
Hi Gerhard,
dann müßte die Bezugsgröße ja, wie im Arbeitsleben auch, bei
401 Euro liegen, um eine Beitragszahlungspflicht zur
Sozialversicherung zu erreichen. Ansonsten
Gleichstellungsprinzip adé.
Mit der Höhe des alg hat das nichts zu tun.
MfG
(Warum hab ich mir eigentlich die Mühe gemacht, dir weiter unten in diesem thread extra den entsprechenden § bezüglich Krankenkasse rauszusuchen?)
Hallo!
dann müßte die Bezugsgröße ja, wie im Arbeitsleben auch, bei
401 Euro liegen, um eine Beitragszahlungspflicht zur
Sozialversicherung zu erreichen. Ansonsten
Gleichstellungsprinzip adé.
Um das nochmal klar zu machen: Bezieher von Alg II sind Pflichtversichert in der GKV. Das hat mit der Höhe des Alg nichts zu tun. Dazu war ja auch schon § 5 SGB V genannt worden, dessen Lektüre da ganz aufschlussreich ist. Es steht ja auch recht weit oben, in der Nummer 2a wenn ich mich recht erinnere.
Deswegen ist man auch wenn man nur einen Euro Alg II bekommt versicherungspflichtig. Und weil die Beiträge dann nicht selbst getragen werden müssen, macht es schon sinn, zu überlegen, ob man den einen Euro nicht irgendwo her bekommen kann. Allerdings kann ich zu der eigentlichen Frage, nämlich dazu, ob dies möglich ist, leider nichts sagen.
Florian.
habe gehört das es möglich ist wenigstens 1€ vom arbeitsamt zu
bekommen damit wenigstens die KV und RV bezahlt werden, wenn
der LG zu viel einkommen hat.
gibt es so etwas?
Hallo yvonne, da wird dir eh nichts übrig bleiben als einen Antrag zu stellen. Denn ohne Antrag bekommt man nichts. Ob dir dann alg II zusteht oder nicht, dass kann man aus der Ferne nicht beurteilen, denn dazu spielt bei der Berechnung zu vieles eine Rolle.
Einfach die vielen Formulare ausfüllen http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de/antragsfo… und persönlich dort beantragen (per Post schicken geht auch nicht).
MfG