Hallo,
in einem Standard-Mietvertrag wurde vereinbart, dass Böhrlöcher bei Auszug verschlossen werden müssen.
Zum Auszug wurden alle Bohrlöcher verschlossen und mit Rauputz versehen. Ebenfalls wurde Farbe aufgetragen, die Ausbesserungen sind erst ab einem Abstand von weniger als 40cm sichtbar.
Original war auf der Wand eine Art Lasur.
Dem Vermieter passen die Ausbesserungsarbeiten nicht und will die gesamte Wand neu machen lassen.
Weiterhin verlangt der Vermieter, da die anderen Wände nach eigener AUssage 3,5 Jahre nicht gestrichen wurden, auch die anderen beiden Wände auf Kosten des Mieters neu machen zu lassen, da sonst der Farbunterschied zu groß wäre.
Ist der Mieter verpflichtet diese Kosten zu tragen um diese Wand mit den Bohrlöchern komplett neu streichen zu lassen, obwohl er Sie schon verschlossen hat?
Kann der Vermieter die Kostenübernahme für die anderen Wände auf den Mieter abwälzen?
Die beiden anderen Wände wurden nicht angebohrt, keine Nägel eingeschlagen und nicht verändert.
Nur wäre laut Aussage ein Farbunterschied zu den anderen Wänden!
Vielen Dank im voraus.
Hi, was heistt Standartmietvertrag, es gibt alte und neu!
Es kommt darauf an was da drin steht, ob z.B. feste oder allgemeine Schönheitsreperaturklauseln drin stehen. Oder ob darüber individuelle Abmachungen mit dem VM abgeschlossen wurden.
Erst dann wird die Frage zu beantworten sein.
MfG ramses90
Hallo Ramses,
der Mietvertrag ist im Juli 2009 geschlossen worden.
Es steht drin, dass bei Auszug Bohrlöcher verschlossen werden müssen.
Es steht nichts drin, dass bei Auszug Tapeziert oder sonst was gemacht werden muss. In der Kündigung(sbestätigung) stand drin, dass die Bohrlöcher verschlossen werden müssen.
Dies wurde auch gemacht!
Und jetzt verlangt der VM dass die Wand nochmal komplett neu gemacht werden soll und zusätzlich sollen 2 weitere Wände neu gemacht (wurde nichts dran gebort oder sonst irgendwas angebohrt werden weil sie sich farblich von der „neuen“ Wand absetzen würden.
Vermieter sagt selbst, dass diese 2 Wände 3,5 Jahre Jahre nicht gestrichen wurden! Die Kosten soll komplett der ehemalige Mieter tragen!
Hi, dann kann der VM ausser besenrein und Dübellöcher verschliessen garnichts verlangen. Noch dazu, wenn die Wohnung noch nicht mal 1 Jahr bewohnt wurde.
MfG ramses90