1€-Angebot ist Hehlerware?

Hallo zusammen,

gestern im SPIEGEL war folgendes zu lesen:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,470436,00.html

Ist jetzt jedes 1€-Angebot automatisch Hehlerware, wenn es sich dabei um Neuware handelt?

Ich selbst habe schon oft ebay-Angebote, in denen „Privatleute“ Neuware (und das mehrere gleiche Artikel - zeitgleich) angeboten haben, beobachtet.

Sollte ich diese Angebote deshalb gleich anzeigen?

Das ein 1€-Angebot nur Hehlerware sein kann, scheint mir ein wenig weltfremd zu sein.

Gruß
moritzbock

Ganz deiner Meinung:

http://chrisblog.de/2007/03/07/ebay-ein-hehlerportal/

Levay

Hallo,

Das ein 1€-Angebot nur Hehlerware sein kann, scheint mir ein
wenig weltfremd zu sein.

*lol* Ja, stimme dir zu. Wahrscheinlich hat Frau Staatsanwältin Bauer erst vor wenigen Tagen das Internet gefunden und bislang nur gerüchteweise von diesem Medium gehört.

Zitat:
„Die neuen und originalverpackten Werkzeuge seien bei Ebay zu einem Mindestgebot von einem Euro angeboten worden. Deshalb hätten die Käufer Verdacht schöpfen müssen, sagte Staatsanwältin Bauer. Zwar hätten die Werkzeuge letztlich Preise knapp unter dem Listenpreis erzielt, doch der schließlich erreichte Preis sei unerheblich, erklärte die Ermittlerin.“

Gruß
Falke

Hallo zusammen,

gestern im SPIEGEL war folgendes zu lesen:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,470436,00.html

ja, stand heute bei uns auch in der Regionalpresse.

Ist jetzt jedes 1€-Angebot automatisch Hehlerware, wenn es
sich dabei um Neuware handelt?

Moment mal, das hat doch niemand behauptet. Es wurde nur ein Ermittlungsverfahren gegen Käufer von Waren eingeleitet, bei denen schon feststeht, dass es sich um Diebesgut handelt, und Frau Staatsanwältin müsste am Ende ihrer Ermittlungen beweisen, dass die Käufer wussten, dass es sich hierbei um Diebesgut gehandelt hat und sich somit der Hehlerei schuldig gemacht hätten.

Ich selbst habe schon oft ebay-Angebote, in denen
„Privatleute“ Neuware (und das mehrere gleiche Artikel -
zeitgleich) angeboten haben, beobachtet.

Sollte ich diese Angebote deshalb gleich anzeigen?

Nein, und ich halte die pauschalen Anzeigen auch in diesem Fall für überzogen. Es ist ein Grundprinzip von ebay, dass man auch bei Neuware oft genug mit € 1,-- einsteigt, und im Gegensatz zur Frau Staatsanwältin muss daher meiner Meinung nach niemand nur aufgrund des geringen Einstiegspreises damit rechnen, dass er hier ggf. Diebesgut einkauft. Aber auf der anderen Seite muss man natürlich sehen, dass tatsächlich viel Diebesgut über ebay gehandelt wird, und es im ein oder anderen Fall tatsächlich so ist, dass die Käufer durchaus Anlass hätten, sich den ein oder anderen Gedanken zu machen, dies aber ob des Preises nicht tun. Und da kann es durchaus geboten sein, auch mal Ermittlungen wegen Hehlerei anzustellen.

Was dann dabei rauskommt, steht ja ohnehin auf einen ganz anderen Blatt. D.h. ein Ermittlungsverfahren ist genauso schnell wieder sang- und klaglos eingestellt, wie es eingeleitet wurde, wenn man nichts findet, und selbst wenn Anklage erhoben wird, heißt dies ja noch lange nicht, dass es auch zu einer Verurteilung kommt.

Ganz abgesehen davon hat es durchaus schon Fälle gegeben, in denen ebay ganz bewusst genutzt wurde, um im großen Stil Hehlerware an Leute zu veräußern, die mit Vorsatz Hehlerware kaufen wollten und auch gekauft haben.

Gruß vom Wiz

Hi

Die Frau Anwältin ist da aber nicht allein.
Ähnliches hab ich schon oft von der Polizei gehört.
Da muss es nichtmal um 1 Euro gehen.

In Berichten wo über gestohlene Waren bei Ebay berichtet wurde oder mangelhafte Ware als nicht mangelhaft verkauft wurde war mind. immer ein Kommentar bzw. Warnung der Polizei über den erzielten Verkaufspreis (nicht Einstellpreis) der Ware alá „Bei so wenig Geld muss der gesunde Menschenverstand doch Alarm schlagen“

Wurde also Quasi das Opfer (der Käufer) noch dumm gemacht.

Diesen „gesunden Menschenverstand“ hab ich nicht.

Ich versteh bis heute nicht warum die einfach nicht kapieren wollen das bei einer Auktion der Endpreis am Anfang überhaupt nicht ersichtlich ist. Selbst wenn der Käufer 500 Euro bietet und es bei 100 endet.
Das ist doch bei einer echten Auktion ähnlich.

Kann der Käufer am Ende sich nicht aus dem Kaufvertrag reden frei nach „Nee dat is mir zu billig“ -.-

Vielleicht kann sich ja mal ein Polizist zu melden ^^
Ist vielleicht alles ganz anders. Medien berichten eh nur das was sich verkauft. Das kann der Wahrheit entsprechen, muss es aber nicht. „Langweilige“ Fakten die die Sache wieder anders erscheinen lassen werden gerne ausgelassen.

Das mit dem 1€ ist doch nur ne andere Variante davon.
Vielleicht sollte ihr mal einer sagen das 1 € die geringen Einstellgebühren darstellt. Und eBay auch will das Artikel billig eingestellt werden weil sich das gut für die Werbung macht.
Auktionsportale ohne Einstellgebühr, da stellten Verkäufer gleich ihren Wunschpreis als Startpreis rein und diese Portale erfreuten sich schwindender Besucherzahl.

Also wenn es nach denen ginge täten Auktionen knapp unter dem Warenwert anfangen und müssten mind. beim Warenwert aufhören -.-

MfG
Lilly

http://chrisblog.de/2007/03/07/ebay-ein-hehlerportal/

Der Blog ist unsinnig und der Blogger hat wohl wenig Ahnung. Alleine dieser Satz beweist es:

"Es ist völlig normal, dass Mindestgebote bei eBay bei einem Euro liegen, ganz gleich wie wertvoll die Sache auch sein mag! "

Eben nicht „ganz gleich“.

Hi,

Ist jetzt jedes 1€-Angebot automatisch Hehlerware, wenn es
sich dabei um Neuware handelt?

Wohl kaum. Viele Seller verkaufen massenhaft Ware zu 1 EUR Startpreis. Bei der einen Sache machen sie eben Verlust, bei der anderen Gewinn, über alles aber eben Gewinn.

Vorsichtig würde ich aber bei jemanden sein, der erst kürzlich eingestiegen ist und z.B. ein neues Notebook für 1 EUR einstellt, mit irgendwelchen fadenscheinigen Begründungen (2x geschenkt bekommen, Fehlkauf…)

Ich selbst habe schon oft ebay-Angebote, in denen
„Privatleute“ Neuware (und das mehrere gleiche Artikel -
zeitgleich) angeboten haben, beobachtet.

Das ist was anderes. Das ist nur Steuerhinterziehung, gewissermaßen ein Volkssport. Leider leben diese Verkäufer durch die Käufer und welcher Geiz-ist-Geil-Deutsche schaut schon darauf, woher die Ware stammt, wenn er sie 1 EUR billiger bekommt?.

Sollte ich diese Angebote deshalb gleich anzeigen?

Das machen die Spürhunde des Finanzamtes schon selber. Du kannst lediglich den Beamten einen Hinweis geben. Bist du selber gewerblich in diesem Segment unterwegs, kannst du abmahnen lassen.

Das ein 1€-Angebot nur Hehlerware sein kann, scheint mir ein
wenig weltfremd zu sein.

Von „nur“ war auch nirgendwo die Rede.

Hi,

Ich selbst habe schon oft ebay-Angebote, in denen
„Privatleute“ Neuware (und das mehrere gleiche Artikel -
zeitgleich) angeboten haben, beobachtet.

Das ist was anderes. Das ist nur Steuerhinterziehung,
gewissermaßen ein Volkssport.

Kannst du mir erklären, in wiefern es sich dabei um Steuerhinterziehung handeln soll?
Als privater VK kommt er nicht in den Genuß der USt-Befreiung auf eBay-Gebühren, also verdient der Staat 19% auf die Gebühren.
Wenn er Kleinunternehmer ist, braucht er auch nicht unbedingt USt zu berechnen, wenn er etwas verkauft (ok, wenn er es als Privat verkauft, „umgeht“ er andere Pflichten wie Widerrufsrecht und Gewährleistungspflicht).
Bis jetzt sehe ich noch keine Steuerhinterziehung…
Und wenn der private VK so „blöd“ ist, in Zeiten in denen das Finanzamt auf die Konten und die eBay-Daten Zugriff hat, seine Gewinne nicht in der Steuererklärung anzugeben, dann ist er selber Schuld, wenn der große Donnerschlag kommt.

Gruß
Sticky

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Kannst du mir erklären, in wiefern es sich dabei um
Steuerhinterziehung handeln soll?

Neuware und mehrere Artikel gleichzeitig, wenn das kein Handel ist, was ist es dann?

Als privater VK kommt er nicht in den Genuß der USt-Befreiung
auf eBay-Gebühren, also verdient der Staat 19% auf die
Gebühren.

Und die Mehrwertsteuer auf die Gewinne? Die zahlt nämlich der Private nicht. Und er kommt auch nicht in den Genuss einer Befreiung.

Wenn er Kleinunternehmer ist, braucht er auch nicht unbedingt
USt zu berechnen, wenn er etwas verkauft (ok, wenn er es als
Privat verkauft, „umgeht“ er andere Pflichten wie
Widerrufsrecht und Gewährleistungspflicht).

Er braucht sie nicht auf der Rechnung auszuweisen, aber berechnen muss er sie. Die Steuer geht ans Finanzamt.

Und wenn der private VK so „blöd“ ist, in Zeiten in denen das
Finanzamt auf die Konten und die eBay-Daten Zugriff hat, seine

Das Finanzamt hatte schon immer Zugriff.

Gewinne nicht in der Steuererklärung anzugeben, dann ist er
selber Schuld, wenn der große Donnerschlag kommt.

Das passt nicht zusammen. Entweder handelt er gewerblich oder nicht, aber als Privater seine Gewinne geltend machen und dabei auf die üblichen Pflichten eines Gewerbetreibenden verzichten, geht nicht.

Hallo Steven

Deine Meinung teile ich nicht. Wenn ich über Ebay was verkaufe, ziehe
ich viel mehr potentielle Käufer an, wenn ich einen Artikel für einen
Euro einstelle, als wenn ich mit einem hohen Startpreis beginne.

Der Markt spielt und die Käufer vergleichen normalerweise die Preise.
Am Schluss ist bei meinen (wenigen) Auktionen noch jedes Mal ein
vernünftiger Preis bezahlt worden, auch für teurere Objekte.

Gruss
Heinz

Hallo,

Deine Meinung teile ich nicht. Wenn ich über Ebay was
verkaufe, ziehe
ich viel mehr potentielle Käufer an, wenn ich einen Artikel
für einen
Euro einstelle, als wenn ich mit einem hohen Startpreis
beginne.

Das funktioniert nur bei Ware, der massenhaft Käufer zur Verfügung stehen. Und was mit neuen Artikel passiert, die für 1 EUR eingestellt werden aber nur wenige Käufer finden, sieht man immer wieder an den Gerichtsurteilen. Diese sind auch sehr selten.

Wer also seine geklauten Laptops bei Ebay versteigert, dem ist der Erlös egal, wer aber seinen privaten versteigert, wird da schon sehr vorsichtig sein.